Unser Vierseithof darf nicht abgerissen werden.

Diskutiere Unser Vierseithof darf nicht abgerissen werden. im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Ich bitte um Hife, wenn möglich. Ich bin Besitzer eines Vierseithofes von ca 1780 der unter Denkmalschutz stehend, laut Planfeststellungsbeschluß...
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Schubi

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Ich bitte um Hife, wenn möglich.

Ich bin Besitzer eines Vierseithofes von ca 1780 der unter Denkmalschutz stehend, laut Planfeststellungsbeschluß jetzt wegen dem 4- spurigen Ausbau der B 175 abgerissen werden soll. Das RP Chemnitz hat mir im Beschluß das Wahlrecht zu einer Translozierung eingeräumt, welches ich fristwarend auch ausgeübt habe. In meinen Augen ist dies jedoch im PFBeschluß nur ein Scheinwahlrecht, da die Durchführung an drei Bedingungen geknüpft ist.
1. Es muß innerhalb der Gemeinde umgesetzt werden.
2. Es muß technisch möglich sein.
3. Die Gesamtkosten dürfen nicht mehr als das Doppelte des gutachterlich ermittelten Entschädigungswertes betragen.
Die dritte Bedingung schließt für mich die Translozierung schon im Vorhinein aus.
Klage gegen diesen PFBeschluß ist beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und wird derzeit begründet.
Wer mir in dieser Situation wirklich helfen kann oder Personen und Institutionen nennen kann, an die ich mich wenden kann, dann bitte schreiben.
Auch Hinweise zu Experten die zur Kostenfrage bei der Translozierung etwas fundiertes sagen können sind von Nutzen.
Bitte nicht auf die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege hinweisen, denn die sind schon vor über 5 Jahren umgefallen und haben dem Abriß zugestimmt.

In der Hoffnung auf Hilfe
Schubi
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/ZWICKAU/GLAUCHAU/1554830.html
 
Die schöne Demokratie

Hallo Schubi,

wende dich mal an die Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V.!

Gruß Micha
 
Thema: Unser Vierseithof darf nicht abgerissen werden.

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