Behandlung von pilzbefallenem Holz

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Thomas Leyh

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Bei einem meiner Bauvorhaben wurde an Eichenfachwerk Befall mit Hausschwamm und Eichenporling festgestellt.
Die schadhaften Hölzer werden entsprechend zurückgeschnitten.
Bei der Sichtfachwerkfront sind einige sehr ziervolle kurze Kopfbänder, die ich gerne erhalten möchte. Gibt es eine vernünftige, praktikable Behandlungsmethode, die Hölzer zu erhalten und die Pilze abzutöten? (laut Holzschutzgutachten müssen Sie ersetzt werden)
 
Gebackener Hausschwamm

Hallo Thomas

Die einzige alternative Möglichkeit die ich hier sehe, ist eine gründliche thermische Behandlung.
Dies ist zum Erreichen einer hohen Behandlungssicherheit zwar aufwendig aber machbar und zulässig.

Gruß

L. Parisek
 
DIN 68800-4 Abs. 4.2.1

Hallo, ich möchte Lutz noch etwas ergänzen. Die maßgebliche DIN 68800 Teil 4 sagt dass "wertvolle unersetzbare Kunstobjekte" vom Entfernen befallener Holzbauteile ausgenommen sind, wenn sich durch "geeignete Maßnahmen das Myzel abtöten und ein Wiederaufleben ausschließen lässt".
An dieser Stelle kann man argumentieren. alle Sonderlösungen sind natürlich mit erhöhten Risiken verbunden, für die vorher ein schriftlich fixierter Vertrag über Hafungen und fortwährende Nachkontrolle erfolgen muss. Die Hitzebehandlung, die Lutz angesprochen hat, kann bei ausreichender Dauer und Temperatur durchaus einen Pilzbefall abtöten. Ich denke, dass die Temperatur jedoch sehr hoch gewählt werden sollte, nach Labor-Untersuchungen von Dr. Huckfeldt erscheinen 80°C im Holz angemessen. (In Dänemark wird meist mit geringeren Temperaturen gefahren). Worüber man sich auch Gedanken machen muss, ist das Wiederaufleben zu verhindern. Selbst wenn man annimmt, dass die Hitzbehandlung erfolgreich alle Pilzsubstanz abgetötet hat, muss eine ausreichende Trockenheit gewährleistet sein. Denn Sporen sind überall in der Luft und bei pilzbefallen Gebäuden eventuell in höherer Konzentration, sowie als "Konidien" (vereinfacht: besonders dauerhafte Sporen). Es ist also wichtig, das die Regenbelastung usw. möglichst vollständig beseitigt wird. Deshalb sollte auch eine regelmäßige Kontrolle vereinbart werden, damit ein neuer Befall schnell entdeckt wird. Durch Pilzabbau angefaultes Holz nimmt leider oft Feuchtigkeit besser auf als gesundes Holz. Eine chemisch vorbeugende Sonderbehandlung für Gefahrenstellen sollte meiner Meinung nach die Hitzebehandlung ergänzen, wenn an einem Objekt etwas entsprechendes ausgeführt wird.
Fazit: Es ist viel möglich, man muss aber wissen was man warum tut und gewisse Restrisiken kennen. Der Kollege, der den Austausch empfohlen hat, wird vermutlich auch seine Gründe haben. Er hat die Situation selbst gesehen, ich kann nur allgemeines erläutern. Bei wichtigen Kulturdenkmälern lohnt sich aber Sondermaßnahmen zu erörtern.
Vielleicht lassen sich die Kopfbänder ja ausbauen, stationär behandeln und an den bisher verdeckten Stellen weiter begutachten und dann einbauen, mir erscheint die Erhitzung dann weniger aufwendig als im eingebauten Zustand.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
@ Lieber Ulrich Arnold

Ich gebe dir in deinem Geschriebenen recht, dass der Aufwand für eine solche Maßnahme bei fachgerechter Ausführung sehr hoch ist.

(Bei Ausbau und getrennter Behandlung muß allerdings die Ausfachung wahrscheinlich komplett ersetzt und das Umfeld sehr weiträumig behandelt werden.) Wie auch immer, dies ist keine einfach Angelegenheit.

Den Satz mit den "wertvollen unersetzbaren Kunstobjekten" kann ich so nicht finden. Es existiert zwar im WTA Merkblatt der HInweis, dass dies in den Fußnote 4.2.1 der DIN 68800-4 so stehen soll. Bei Nachschau konnte ich diese Formulierung in der Fußnote jedoch nicht entdecken.

Die Kommentare zur DIN 68800-4 sagen:
"... Lediglich in Sonderfällen, insbesondere bei denkmalsgeschützten Bauwerken, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden...."

".... Dabei bedarf es jedoch vorab der präzisen Klärung durch den Sachverständigen und zur rechtlichen Absicherung unbedingt auch einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Bauherrn, Architektem und Ausführendem ...... "

"..... Voraussetzung für ein Abweichen von der Regel ist stets: Es wird sichergestellt, daß ein erneutes Aufleben des Befalls an/in den betreffenden Bauteilen (also sowohl des Holzes als auch des Mauerwerks) nicht auftreten kann. Soweit es möglich ist, sollten die Bauteile für eine Kontrolle zugänglich bleiben.

In den letzten Jahren wird das Heißluftverfahren verschiedentlich auch zur Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen, insbesondere des Echten Hausschwamms, vorgeschlagen und entgegen den einschlägigen Regelwerken angewandt. In der Praxis ist es jedoch im Gegensatz zur Insektenbekämpfung aus technischen Gründen vielfach nicht möglich, die zur Abtötung des Pilzes erforderlichen Temperaturen in allen befallenen Bauteilen einschließlich des Mauerwerks sicherzustellen und somit einen Erfolg zu garantieren. Wesentlicher Bestandteil einer Schwammbekämpfung ist zudem, ein zukünftiges Myzelwachstum auszuschließen - und dies ist nur mit Präparaten möglich, die besonders auf ihre Wirkung zur Verhinderung des Durchwachsens von Schwamm im Mauerwerk geprüft wurden (siehe auch Kommentar zu Abschnitt 4.1 der Norm).

Als zusätzliche flankierende Maßnahme kann das Heißluftverfahren wie auch ein Wärmekontaktverfahren mit Heizstäben in Einzelfällen jedoch durchaus angebracht und sinnvoll sein, z. B. im denkmalpflegerischen Bereich, wenn pilzbefallenes Holz nicht ausgewechselt werden kann....."


Das neue WTA Merkblatt 1-2-03 führt aus:
"... Für die Hausschwammbekämpfung hat von genannten Verfahren allein das Heißluftverfahren Bedeutung erlangt. Das Kontaktheizverfahren hat sich nicht durchsetzen können und wird inzwischen nicht mehr praktiziert. Mikrowellen- und Hochfrequenztechnik scheiden nach bisherigen Kenntnissen für eine Mauerwerks¬behandlung aus, da nicht zuverlässig wirksam. Ihr Anwendungsbereich liegt vornehmlich in der kleinflächigen Behandlung eines Insektenbefalls. Zum Begasungsverfahren mit Brommethan ist anzumerken, dass seine Wirksamkeit ins¬besondere gegen ausgewachsenes, kräftiges Strangmyzel bislang nicht erwiesen ist und es außerdem ein hohes Gefährdungspotential des unkontrollierten Austritts birgt. Zudem ist Brommethan stark umweltschädigend und daher nicht zukunftsorientiert.
Die Anwendung des Heißluftverfahrens erfolgt stets für den Einzelfall und mit individuellen Festlegungen. Eine routinemäßige Übertragbarkeit von einem Bauwerk auf ein anderes wie bei der Insektenbekämpfung ist nicht möglich. Unabdingbar ist daher eine Qualitätssicherung durch einen kompetenten, mit dem Heißluftverfahren vertrauten Sachverständigen, der die Bekämpfungsmaßnahme objektspezifisch vor¬bereitet, überwacht bzw. kontrolliert und abnimmt.
Da Sonderverfahren und damit auch das Heißluftverfahren derzeit im Normenwerk sowie auch anderweitig in allgemein gültigen Richtlinien nicht geregelt sind, gehören sie auch nicht zu den anerkannten Regeln der Technik. Daher bedarf es durch den Sachverständigen der präzisen Klärung der Verantwortlichkeiten, Gewährleistung und Haftung sowie zur rechtlichen Absicherung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen allen verantwortlichen Beteiligten (Bauherrn, Sachverständigen, Architekten und Ausführenden)....."




Gruß

L. Parisek
 
Danke für die Antworten

Ich lasse die betroffenen Hölzer ausbauen, entsprechend behandeln und danach wird ein geeignetes Holzschutzmittel aufgetragen.
Beim Holzschutzgutachten wurde nicht unbedingt auf die denkmalpflegerisch wertvolle Substanz Rücksicht genommen, deshalb versuche ich, jetzt noch zu retten, was ohne zu hohes Risiko erhalten werden kann.
 
Hallo Thomas

Bitte beachte bei der getrennten thermischen Behandlung der Holzbauteile die Temperaturtabelle die ich meinem vorherigen Beitrag beigefügt habe. Hier solltest du von den Abtötungstemperaturen für die Sporen (besonders der Arthrosporen) ausgehen.

Gruß

Lutz
 
Hausschwamm Wärmebehandlung

@ an alle
ich verstehe den ganzen Trubel nicht um den Hausschwamm. Er ist ernst zu nehmen. Aber im Fachwerk, wenn entkernt ist, kann ich selbst nach dem Abtöten des Hausschwamms (der Eichenporling ist viel resistenter) das Holz praktisch nicht mehr anstreichen. Hier muss also die Oberflächenbehandlung mit berücksichtigt werden.
Es gibt zum Abtöten auch noch die Mikrowellenmethode. Herr Kohler aus Butzbach hat mit seinen Geräten die Prüfung zum Abtöten des Hausschwamms bei der BAM und bei der MPA Eberswalde bestanden. Also geht es.
In wie weit das in der Praxis gerade bei dem hier angesprochenen Objekt geht, ist die Frage. Das kann am Besten der Gutachter beantworten, der das Objekt und die verschiedenen Methoden kennt.
Nur lese ich hier immer wieder DIN 68 800 Teil 4. Dieser Teil der Norm ist bauaufsichtlich nicht eingeführt und voller Fehler. Als Sachverständiger bin ich gehalten, nach dem Stand der Technik zu arbeiten. Die DIN ist 1992 heraus gekommen, und das letzte Mal 1998 im Kommentar zurück geschraubt worden!! Wieso kommt diese fehlerhafte DIN immer wieder vor, besonders bei den Verarbeitern?
Ich würde mich ärgern, wenn ich Arbeiten nach einer fehlerhaften DIN machen müsste, die zudem kein Baugesetz ist. Letztendlich stehe ich mir doch damit selbst im Weg.
Dr. Huckfeldt ist hier schon genannt worden. Das, was er veröffentlicht, habe ich nach und nach in der Praxis ausprobiert, er hat jetzt die wissenschaftliche Untersuchung geliefert.
In 1989 wurde auf mein Anraten ein Holzfachwerk mit Hausschwammbefall (leichter Befall an der Oberfläche) in Herford wärmebehandelt. Auch die Steine der Ausfachung, weil besonders wertvoll, wurden mit einem Schwammsperrmittel gereinigt. Alles wurde wieder eingebaut und steht noch heute.
Bei den Hölzern kommt es doch darauf an, dass sie auf Dauer trocken bleiben, dann hat der Hausschwamm keine Chance mehr (siehe Dr. Huckfeldt und Dr. Grosser!!). Und die zu streichenden Flächen dürfen keinen Pilzbefall aufweisen (DIN 18 363)
Also bin ich der Meinung, dass die Wärmebehandlung funktioniert, auch beim Ausbau, den Herr Arnold vorgeschlagen hat. Und lasst doch endlich dieses fehlerhafte Regelwerk DIN 68 800 Teil 4 weg. Es zählt am Bau der Erfolg. Das ist die Grundlage des Werkvertrags. Die neue DIN wird sicher besser, ich warte darauf.
Liebe Grüße
Joachim Wießner
 
Sackgasse

Hallo Joachim Wießner

Das die DIN 68800-4 veraltet ist, hat sich wie du bereits sagtest in den Kommentaren gezeigt. Aber lass doch bitte die Kirche im Dorf. Ich denke nicht daran diese DIN in den Papierkorb zu stopfen, dazu enthält sie noch zuviel Brauchbares als gem einsame Handlungsgrundlage. Desweiteren weist auch du, dass bereits der Normenausschuß zur Überarbeitung dieser DIN einberufen ist.

Nun, die bauaufsichtliche Einführung ist eigentlich eine politische Entscheidung, warum dies in diesem Fall nicht erfolgt ist lässt sich nur vermuten.

Was das geschilderte Problem betrifft, scheint nach telefonischer Rücksprache mit Thomas Leyh die ganze Sache nicht ganz so einfach zu sein.

Du weisst doch wie das läuft:
+ alle wollen lebenslange Garantien,
+ kosten darf es nichts,
+ Chemie ist bäh
+ wenn's dann schief geht, wird durch alle Instanzen prozessiert.

Gruß

Lutz
 
68800-4

Hallo Lutz, hallo Joachim Wiessner,
es entsteht ja gerade eine interessante Diskussion.
Ich denke wir sind uns alle einig, dass die gesamte DIN 68800 einer Überarbeitung bedarf, was ja nun auch in Angriff genommen wurde. Das neue WTA Merkblatt E1-2-03 ist ja auch schon weiter, als die Norm und die Vorgängerfassung.
Das mit den "unersetzbaren Kunstobjekten" seht im Normkommentar auf Seite 82 oben in der rechten Spalte.
Dass mit Mikrowellen auch Bauteile aufgeheizt werden können sehe ich genauso. Ich denke bloß, dass es oft nicht wirtschaftlich ist. Neben den Problemen über die immer wieder dazu gestritten wird, -wir hatten hier ja schon eine entsprechende Diskussion-, gilt das gleiche wie bei Heißluft: Ich muss gut und an den richtigen Stellen die Temperatur messen und z. B. berücksichtugen, dass angrenzende Steinausfachungen usw. zu einem erhöhten Wärmeabfluss und damit ungleichmäßiger Temperaturverteilung führen. Man kann das aber sicher alles in den Griff bekommen.
Das einzelne Bauteil ist natürlich zu überprüfen, ob es noch als Beschichtungsuntergrund taugt und ob die Feuchtebelastung in einem vertretbaren Rahmen ist. Ohne Wasser kein Pilz ist eine richtige, grundlegende Binsenweisheit. Ich bin aber davon ausgegangen, dass die betreffenden Bauteile nur leicht geschädigt sind. Der Ausgebreitete Hausporling wird eher von innen seine Zerstörung begonnen haben. Soweit sind wir uns glaube ich auch alle einig, dass Sondermaßnahmen oft möglich sind, wenn man alle Randbedingungen berücksichtigt.
Die DIN 68800-4 ist zwar alt und überarbeitungsbedürftig, aber ich halte es mit Lutz, dass immer noch viel Richtiges darin steht. Natürlich ist man in einem Werkvertrag für den Erfolg verantwortlich und es ist zweitrangig, wie er erreicht wird, dennoch bietet der, der die Normvorgaben verlässt mehr "Angriffsfläche". Wenn im Streit sachkundig darüber geurteilt wird, hat man theoretisch nichts zu befürchten wenn man außerhalb der Norm alles richtig gemacht hat. Wehe aber, wenn nicht ausreichend sachkundig geurterilt wird...
In diesem Spannungsfeld sehe ich auch eine bauaufsichtliche Einführung von DIN 68800-4. Auch eine überarbeitete Norm wird nicht für jeden Denkmalpflegefall die konforme Lösung bieten. In der Regel wird eine überarbeitete Norm hoffentlich brauchbar sein, aber auch diese Norm wird irgendwan wieder hinter den Entwicklungen zurückstehen. Ist sie bauaufsichtlich eingeführt, muss für jede nicht genormte Sondermaßnahme ein "Zustimmung im Einzelfall" von der Bauaufsicht erteilt werden. Ohne Zustimmung im Einzelfall hat man gegen die Landesbauordnung verstoßen, im Rechtsstreit wäre dann nur sehr sekundär interessant ob man seinen Werkerfolg geliefert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Arnold
 
DIN kontra Werkvertrag

Hallo Herr Arnold,
ich denke, Sie sollten da mal weitere Erkundigungen einziehen. Das mit der DIN, selbst wenn sie bauaufsichtlich eingeführt ist, ist doch rechtlich ein bischen anders.
Die DIN-Norm ist eine Mindestanforderungen, also das Minimum. Es gibt da einen Verein, der hat das Wort geprägt: "positive Vertragsverletzung", und zwar dann, wenn mehr gemacht wird als die DIN vorgibt. (Mein Fachanwalt hat sich ausgeschüttelt vor Lachen, als er diesen Begriff gehört - und auch gelesen - hat.)
Wenn Sie das DIBt auf die Norm ansprechen, dann wird sie deshalb eingeführt, weil es um imprägnierte Hölzer geht, die in der Bauteilregelliste aufgeführt sind. Es geht da um die Standfestigkeit. Es geht erst sekundär um die Bekämpfung. Zumindest habe ich Herrn Quitt so verstanden.
Wenn Ihre Vorstellung zutrifft, dann brauchen wir keine Sachverständigen mehr. Dann ist der neue RAL-Verband (von Herrn Rudolphi) zur Kontrolle der Sachverständigen auf DIN-Konformität begründet. Nur wo bleibt da der Sachverstand? Ach ja, in der DIN.....
Die DIN wird doch immer erst dann bemüht, wenn etwas nicht funktioniert hat. Dann lesen Sie mal ganz in Ruhe das Meersburg-Urteil (4 C 33-35/83 BVerwG, Urteil vom 22.05.1987). Da ist die DIN und der Werkvertrag geregelt, übrigens bei einem Schallschutzproblem. Solange die DIN nach dem bisherigen Schema aufgebaut ist, funktioniert sie nicht. Z. B. der Hausbock muss anders als der Holzwurm bekämpft werden. Der Obmann hat in der Sitzung vom 05.10.2005 eine andere Gliederung abgelehnt, oder auch vor diesem Termin, genau weiß ich das nicht.
Sie glauben doch nicht, dass das BGB geändert wird, weil die DIN 68 800 Teil 4 jetzt bauaufsichtlich eingeführt ist und dann vermutlich in allen Bundesländern auch im Gesetzesblatt veröffentlicht wird? Ich glaube das erst einmal nicht.
Und aus diesem gezeigten Verhalten heraus wird auch der mögliche Fortschritt behindert. Da wird ein Arbeitskreis für Thermische Verfahren gegründet, aber die Mikrowellenleute bleiben draußen. Der eine Hersteller der Mikrowellengeräte passt jemand nicht in diesem "Gremium"; oder es gibt vielleicht auch andere Gründe.
Richtig ist sicher, dass bei einer neuen DIN erst einmal keine Fehler bekannt sind, und der Sachverständige diese DIN also berücksichtigen muss. Er wird aber ohne Probleme auch von diesen einzelnen Vorgaben (z. B. Sicherheitszonen vom Hausschwamm) abweichen können. Und ich bezweifle, dass bei der bisher vorgegeben Methodik z. B. die neuen Erkenntnisse von Dr. Huckfeld berücksichtigt werden. In dem WTA-Merkblatt fehlen sie, und im Normenausschuss sitzen fast die gleichen Leute.
Also erwarten Sie nicht von der DIN zuviel, Sachverstand ist und bleibt angesagt. Die DIN wird dem Unwissenden auch nicht die Fachkenntnis ersetzen, und ich denke, auch nicht das fachliche Rückgrat.
Stellen Sie sich mal vor, es arbeitet jemand nach DIN, kriegt Geld dafür und es hat nicht funktioniert! Glauben Sie, ein Richter entschuldigt das dem Auftraggeber mit den Worten: Der kann nichts dafür, der hat nach DIN gearbeitet. Für den Erfolg müssen sie nochmals einen Auftrag erteilen. Und stellen Sie sich das mal bei Arbeiten an Ihrem Auto vor......
Also nix für ungut, nur das mit der DIN trotz bauaufsichtlicher Zulassung sehe ich anders. Da mag ja in der Neuausgabe viel Vernünftiges stehen, den Werkvertrag wird sie nicht ersetzen. Auch wenn sich das bestimmte Personen(g)kreise wünschen, um dann nicht mehr denken zu müssen beim Arbeiten....
Schöne Grüße
Joachim Wießner
 
Guten Morgen lieber Joachim Wießner

Ich will hier nur schnell zu einigen Punkten deines letzten Beitrags Stellung nehmen:

Du schreibst:
"...Da wird ein Arbeitskreis für Thermische Verfahren gegründet, aber die Mikrowellenleute bleiben draußen. Der eine Hersteller der Mikrowellengeräte passt jemand nicht in diesem "Gremium"; oder es gibt vielleicht auch andere Gründe...."

Ich verstehe nicht warum du hier nicht konkret wirst. Ich denke, du meinst den Arbeitsausschuß des Referates 1 im WTA.
Dieser hat anfangs diskuttiert, ob das Merkblatt 1-87 „Das Heißluftverfahren zur Bekämpfung tierischer Holzzerstörer in Bauwerken“ einer Bearbeitung bedarf. Der Vorschlag das Merkblatt „Thermische Verfahren zur ..." zu nennen, bzw. Heißluftverfahren und andere thermische Verfahren, wurde verworfen.*
*siehe Sitzungsprotokoll vom 26.04.05


Es geht also mitnichten allgemein um "Thermische Verfahren" sondern ausschließlich um "Heißluft" wobei diese künftig wahrscheinlich in zwei Typen untergliedert wird. Eine Einbeziehung des Mikrowellenverfahrens wäre daher unsinnig, insofern gehen diese leisen Unterstellungen also ein wenig unter die Gürtelinie.

Du schreibst zum Beispiel auch:
"....Und ich bezweifle, dass bei der bisher vorgegeben Methodik z. B. die neuen Erkenntnisse von Dr. Huckfeld berücksichtigt werden. In dem WTA-Merkblatt fehlen sie, und im Normenausschuss sitzen fast die gleichen Leute...."

Wenn du das neue Merkblatt (als Gelbblatt) "Der Echte Hausschwamm" E 1-2-03/D anschaust wirst du auf Seite 8 in der Tabelle und auch im Text die Untersuchungen von Huckfeldt finden.




Lieber Joachim, mit Verlaub gesagt ich finde viele Aussagen sehr harsch und zum Teil verletzend im Stil:

"...Sie glauben doch nicht, dass das BGB geändert wird
Die DIN wird doch immer erst dann bemüht, wenn etwas nicht funktioniert hat...."
" ...Nur wo bleibt da der Sachverstand? Ach ja, in der DIN....."
" ....Sie sollten da mal weitere Erkundigungen einziehen
Auch wenn sich das bestimmte Personen(g)kreise wünschen, um dann nicht mehr denken zu müssen beim Arbeiten...."
" ...Der eine Hersteller der Mikrowellengeräte passt jemand nicht in diesem "Gremium"; oder es gibt vielleicht auch andere Gründe...."


Auch wenn ich hier die Ansicht in manchen Passagen teile, so gleitet dies wieder ab in den schon zur Genüge dikuttierten Verletzenden Stil von K. Fischer.

Um es noch einmal zu betonen: Ich schätze deine Arbeit und deinen Sachverstand sehr, aber wir sollten uns bei aller klarer Aussage um einen anderen Stil bemühen.

Gruß

L. Parisek
 
Stil und Anmerkungen

Hallo Lutz Parisek,
ich habe mit dem WTA nichts zu tun. Ich meine auch nicht den WTA. Ich denke an den DHBV. Dort gibt es auch einen Arbeitskreis Thermische Verfahren. Ich dachte, gerade Du wüßtest das.
Ich werde auch keine Personen angreifen, allenfalls Funktionen. Also werde ich auch keine Namen nennen. Die können sich hier nämlich nicht wehren. Also habe ich aus meiner Sicht den Stil gewahrt.
Dass ich empfindlich auf die DIN reagiere, liegt daran, dass ich wegen des Obmanns des Ausschusses DIN 68 800 Teil 4 im Jahr 2000 in einen Prozess gezwungen wurde. Ich habe ein Gutachten geschrieben und ein Verarbeiter hat danach gearbeitet und deshalb Probleme bekommen.
Daraufhin habe ich mir von ihm den Streit verkünden lassen. Vor Gericht wurde dann nach meinen Gesichtspunkten entschieden. Deutlich: Die DIN deckt nur tragende Bauteile ab, ansonsten bei nicht tragenden Bauteilen empfiehlt sie. Für einen Sachverständigen ist das zu wenig. Der ist für den Besitz und das Vermögen des Auftraggebers verantwortlich. Gibt es da Verluste, haftet der Sachverständige. Werkvertrag!!!
Herr Arnold ist Sachverständiger. Wenn er sich nur nach der DIN richtet, hat er vielleicht (ich wünsche ihm nie) Probleme mit so einer Konstellation. Daher kann die DIN nicht alles sein, auch wenn sie gerne so gesehen wird.
Ich hatte vor längerer Zeit ein langes Gespräch mit Herrn Arnold. Es gibt für mich nicht den geringsten Grund, ihn harsch anzugehen. Warum?? Sollte das, was ich geschrieben habe, so rüber kommen, dann war das nicht gewollt. Dass ich aber drastische Vergleiche bringe, liegt auch daran, dass beim lockeren Gespräch wohl das eine oder andere verloren geht. Mit der Haftung beim Arbeiten gibt es aber kein Pardon, die Richter gehen heute streng zur Sache.
Deshalb habe ich diese Vergleiche genommen. Ich sehe auch in der Aufforderung, weitere Erkundigungen einzuziehen, nichts Verwerfliches. Ich bin mir meiner Situation in der Branche bewußt. Was ich sage, wird abgestritten oder verworfen. Sagt das Gleiche ein anderer, dann ist es eine völlig andere Aussage. Ich habe aber immer noch keinen Grund, Herrn Arnold anzugreifen.
Und wenn ich von Personengreise spreche, dann meine ich die Älteren in der Branche (aus meiner Sicht älteren), die vielleicht auch mittlerweile lernresitent sind. Erspare mir auch hier bitte Namen. Für die Wortspiele (Personen(g)kreise) bin ich doch eigentlich bekannt.
Schönes Wochenende
Joachim Wießner
 
Einladungen

Hallo Joachim Wiesner

Nachdem ich diesem DHBV Arbeitskreis "Thermische Holzschädlingsbekämpfung" mit vorstehe, kann ich deine Einwände nicht recht verstehen. Der Arbeitskreis hat sich bis jetzt noch nicht zusammengefunden und ist nach wie vor offen für alle DHBV Mitglieder.

Sollte Herr Kohler DHBV Mitglied sein, ist er natürlich jederzeit willkommen. Aber auch ohne Mitgliedschaft werden wir ihn zu dem anstehenden Thema "Sonderverfahren" und damit "Mikrowellentechnik" bestimmt einladen.

Gruß

L. Parisek
 
Mikrowelle im Arbeitskreis

Hallo Lutz Parisek,
genau da liegt das Problem. Es ist nur nicht mein Problem. Wann soll denn was passieren, wenn seit der Tagung in Bremen noch nicht mal eine Tagung dieses Arbeitskreises statt gefunden hat? Ich habe Infomationen von Herrn Kohler bekommen, bitte rufe ihn selbst an: 06033/71021. Er wird Dir sicher berichten, was ihm widerfahren ist. Wenn Ihr aber noch nicht getagt habt, dann ist klar, warum auf sein Angebot auch noch niemand reagiert hat. Dann nehme ich meine Aussage und die Fragen bezüglich dieses Gremiums zurück.
Der HÜV hat bereits Hausschwammsanierungen mit Mikrowelle begleitet und dokumentiert. Ebenso solche Behandlungen gegen den Gescheckten Nagekäfer. Und das Gremium hat noch nicht mal getagt. Verstehst Du jetzt, was ich meine? Warten bringt nichts, die Zeit drängt nach neuen Systemen. Da ist genug Geschäft zu machen für den Bekämpfer, nur reagiert er nicht. Für die Mikrowelle braucht er auch keine Gefahrstoffausbildung.
Viele Grüße
Joachim Wießner
 
Gedächtnis-Unterstützung für Herrn Parisek

Guten Morgen Herr Parisek, sehr geehrter Herr Mitvorsteher des DHBV Arbeitskreises "Thermische Holzschädlingsbekämpfung",

zu Ihrer "Einladung" in diesem Forum möchte ich ergänzen respektive Ihr Gedächtnis "unterstützen":

Am späten Nachmittag des 21.05.2005 hielten Sie Ihren Vortrag auf der DHBV Jahrestagung in Bremen zur Wiederbelebung des AK "Heißluft", der dann nach entprechender Diskussion logisch richtig in "thermische Bekämpfungsverfahren" umbenannt wurde. Im direkten Anschluss standen Sie mit Herrn Flohr und Dr. Grosser zusammen, als ich mich an Sie und Dr. Grosser wandte, um mich zu vergewissern, dass in diesem AK alle thermischen Verfahren (gleichrangig) behandelt werden sollen. Nach einem klaren "ja" von Dr. Grosser bot ich Ihnen und Dr. Grosser meine Bereitschaft zur Mitarbeit an, die ich am 24.05.2005 der Ordnung halber auch noch per E-mail an Dr. Remes wiederholte und für die er sich per Re-mail bedankte.

So viel zu Ihrem Erinnerungsvermögen, dass Sie nicht wissen (wollen?), dass ich Mitglied im DHBV bin und Sie das Mikrowellenverfahren nicht als thermisches Verfahren gelten lassen und es weiterhin als Sonderverfahren abtun wollen. Das ist mir zwar um so verständlicher, weil Sie Heißluftanwender sind, aber macht mir auch um so deutlicher, wie sehr Sie den neuen AK motivieren. Hat er vielleicht nur deshalb noch nicht getagt, um sich nicht mit neuen Verfahren (außer ihrem) beschäftigen zu müssen?

Mit höflicher Empfehlung aus Butzbach
Fritz Kohler
 
nichts Neues ...

Hallo Herr Wiessner,
alles was Sie mir zur DIN, Meersburgurteil, Bauaufsichtlicher Einführung usw. geschrieben haben ist mir bekannt. Ich ziehe daraus nur eben andere Shlüsse als Sie. Außerdem habe ich ja auch gesagt, das der Erfolg auf jeden Fall geschuldet ist. Das nur für tragende Bauteile relavante Normen eingeführt werden ist mir selbstverständlich bekannt und müsste bei einer Einführung einer überarbeiteten DIN 68800-4 wohl wie im Til 3 einzelne Absätze regeln. Zur Rechtsstellung einer "Eingeführten Technischen Baubestimmung" möchte ich Ihnen noch einmal Recherche ans Herz legen.
Ich habe ja extra ausgeführt, dass es im Rechtsstreit nicht unbedingt um sachliche Zusammenhänge geht und nur wenn die Sachverständige Bewertung vorhanden ist keine Probleme bei Normverstößen entstehen.
Ich hoffe das Se meinen bisherigen Ausführungen auch entnehmen konnten, dass ich selbst die Norm nicht als das allein richtige und für jeden Fall stimmige Konzept halte. Trotzdem kann man sie nicht pauschal als falsch darstellen. Ich selbst gebe wenn es einmal sinnvoll ist auch Alternativen zur Normlösung an.
Wenn man Ihre Ausführung und meine vorherige einmal inhaltlich vergleicht liegen sie gar nicht so weit auseinander wie es beim ersten Überfliegen scheint. Zum Status einer bauaufsichtlich eingeführten Norm möchte ich Ihnen aber nochmals raten Ekundigungen einzuziehen.
Mit freundlichen grüßen auch an Lutz und Hr. Kohler
Ulrich Arnold
 
I1064_2004104103929.jpgWollte ich eigentlich nur für Mitglieder veröffentlichen um nicht alle zu nerven, aber Herr Kohler kann dies sonst nicht lesen.

Lieber Herr Kohler

Es ist zwar Abend, aber wenn sie meinen ich müsste aufwachen kann ich diese leichte Häme durchaus verstehen.

Stimmt!
Wir sind nach dem Vortrag zusammengestanden, dass hatte ich wirklich vergessen, ihrer Mitgliedschaft im DHBV war ich mir auch nicht sicher.

Nun bitten verzeihen sie mir meine Gedächtnissaufälle, ich hab den "Hartmut Stöbler" auch schon mit "Helmut Stöbler" angesprochen und darf deswegen auch noch am Forum teilnehmen. Selbst meine Träume über einen Getränke servierenden Hartmut scheint er mir nicht übel genommen zu haben (oder?)

Aber wenn sie nun schon so nahe am Ball sind, verstehe ich nun den Satz von Joachim Wießner überhaubt nicht mehr:
"...Da wird ein Arbeitskreis für Thermische Verfahren gegründet, aber die Mikrowellenleute bleiben draußen. Der eine Hersteller der Mikrowellengeräte passt jemand nicht in diesem "Gremium"; oder es gibt vielleicht auch andere Gründe...."

Lieber Herr Kohler, ich betone noch einmal, sie sind wie alle an einer aktiven Mitarbeit interessierten DHBV Mitglieder jederzeit herzlich in diesem Arbeitskreis. Wenn sie in der Zeit nach der Tagung mit ihrem Mithilfeangeboten direkt auf mich zugekommen wären, dann wären wir ihren Ziel schon ein Stückchen näher.

Ich verstehe das ganze nicht, ich habe mich wirklich ernsthaft für ihre Gerätschaften interessiert, kann mir diese jedoch finanziell nicht leisten. Sie sind doch hoffentlich nicht verärgert das ich keine Anlage bei Ihnen geordert habe?
Ich wünsche dem Mikrowellenverfahren wirklich einen breiten Siegeszug und massenhaft Käufer. Vielleicht sinken dann auch die Preise und auch ich kann mir dann eine solche Anlage leisten.

Ach ja.
Ich möchte mir hier in zugewandter und aufrichtiger Motivation erlauben eine Bemerkung zu machen.

Ich bin der Ansicht, dass Beitrag voller versteckter Spitzen, Unterstellungen und Häme sehr verletzt und weder ihrer Sache noch ihnen persönlich dient.
Bitte verstehen sie das nicht als Angriff, aber ich ich weiß nicht wie ich mit folgenden Sätzen umgehen soll:

" ...Guten Morgen Herr Parisek, sehr geehrter Herr Mitvorsteher des DHBV Arbeitskreises "Thermische Holzschädlingsbekämpfung....."
" .....Sie das Mikrowellenverfahren nicht als thermisches Verfahren gelten lassen und es weiterhin als Sonderverfahren abtun wollen. Das ist mir zwar um so verständlicher, weil Sie Heißluftanwender sind, aber macht mir auch um so deutlicher, wie sehr Sie den neuen AK motivieren. ....." "..... um sich nicht mit neuen Verfahren (außer ihrem) beschäftigen zu müssen?...."

*Die Unterstreichungen wurden von mir vorgenommen !

Nun vielleicht kommen wir doch noch zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit.

Mit den besten Grüßen


Lutz Parisek aus Walsdorf
 
Thema: Behandlung von pilzbefallenem Holz
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