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De Meinweg
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Schräg gegenüber unseres jetzt gekauften Hauses fiel uns seit einiger Zeit ein leerstehendes Haus auf, welches uns einfach keine Ruhe mehr ließ. Inzwischen haben wir herausgefunden, dass es demnächst zur Zwangsversteigerung ansteht.
Äußerlich sieht das Gebäude weitgehend noch recht passabel aus. Da den Gutachtern eine Innenbesichtigung nicht ermöglicht wurde, fand lediglich der einzig mögliche Blick durchs Fenster ins kürzlich renovierte Badezimmer Eingang in die Bewertung des Innenraums, dazu noch ein Abschlag wegen eines bekannten "Wasserschadens, dessen Ausmaß und Folgen jedoch nicht begutachtet werden konnten. Ansonsten folgte man dem ortsüblichen Grundstückspreis und ermittelte aufgrund der Gebäudenutzfläche den marktwirtschaftlichen Ertragswert, von dem man wegen nicht erfolgter Innenbesichtigung einen kleinen Risikoabschlag abzog. Das ganze auf über 50 Seiten, die meisten davon c&p-Zeilenfüller. So weit, so gut…
… Von Neugier getrieben konnten wir es heute beim Sonntagsspaziergang nicht sein lassen und verschafften uns durch das offenstehendes Fenster, dessen Scheiben längst von Vandalen eingeworfen waren, Zugang zum Haus:
Sämtliche Wände und Decken im EG (bis auf das Bad, dessen Fenster offen stehen), sind von Schimmel überzogen, im OG und DG ist der Boden mit einer dicken Schicht feuchten Pflanzgranulates bedeckt, überall liegen Schlauchsysteme einer Bewässerungsanlage herum, von den Decken hängen außer schimmeligen Panelenresten noch Kabelstränge von Beleuchtungsanlagen, alles ist mit Schimmel bedeckt.
Richtig geraten, wir haben die Überreste einer illegalen Cannabisplantage entdeckt. Leider ist die erste Entdeckung durch die Polizei schon zwei Jahre her, seitdem modert der ganze Kram im schon vorher und auch weiterhin leerstehenden Haus vor sich hin.
http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=1041686&_wo=Lokales:Heinsberg
Inzwischen sind die ganzen Holzböden/Decken wohl mehr oder weniger durchgefault, Wände und Dachstuhl sind Schimmelnester, eine Sanierung würde auf nahezu komplette Entkernung und neue Balken, Dielen etc. hinauslaufen, aber es wäre machbar. Nicht jedoch im Rahmen des vom ermittelten Verkehrswertes in Abzug gebrachten Risikoabschlags. Ich bin mir nicht einmal sicher, dass das gutachtenerstellende Büro von der zwischenzeitlichen illegalen Nutzung des Hauses wusste.
Immerhin könnten durch den hohen Nenn-Verkehrswert Spekulanten davon abgehalten werden, das Gebäude abzureißen um dort z.B. ein 5-Wohneinheiten-Reihenhaus hinzusetzen.
Und nun zu meiner Frage: Wer hat Erfahrungen mit dem Procedere bei Versteigerungen? Beim ersten Termin ist ja von Amtes wegen das Mindestgebot 50%, je nach Anspruch der Gläubiger können es auch 70% sein. Ist es statthaft bzw. überhaupt möglich, bei der Versteigerungsverhandlung ergänzende Angaben zum tatsächlichen Zustand des viel zu hoch bewerteten Gebäudes einzubringen? Falls beim ersten Mal kein Zuschlag erfolgt (wovon ich bei diesem Preis ausgehe), wird bekanntlich ein zweiter Versteigerungstermin anberaumt, bei dem erstere Einschränkungen nicht mehr gelten. Weiß jemand, wie lange es ungefähr bis zum zweiten Termin dauert?
Oder:
An wen kann man sich bei Fragen zum Vorgehen bei Auktionen am besten wenden?
Sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen?
Danke für die Antworten
Grüße
Christian
Äußerlich sieht das Gebäude weitgehend noch recht passabel aus. Da den Gutachtern eine Innenbesichtigung nicht ermöglicht wurde, fand lediglich der einzig mögliche Blick durchs Fenster ins kürzlich renovierte Badezimmer Eingang in die Bewertung des Innenraums, dazu noch ein Abschlag wegen eines bekannten "Wasserschadens, dessen Ausmaß und Folgen jedoch nicht begutachtet werden konnten. Ansonsten folgte man dem ortsüblichen Grundstückspreis und ermittelte aufgrund der Gebäudenutzfläche den marktwirtschaftlichen Ertragswert, von dem man wegen nicht erfolgter Innenbesichtigung einen kleinen Risikoabschlag abzog. Das ganze auf über 50 Seiten, die meisten davon c&p-Zeilenfüller. So weit, so gut…
… Von Neugier getrieben konnten wir es heute beim Sonntagsspaziergang nicht sein lassen und verschafften uns durch das offenstehendes Fenster, dessen Scheiben längst von Vandalen eingeworfen waren, Zugang zum Haus:
Sämtliche Wände und Decken im EG (bis auf das Bad, dessen Fenster offen stehen), sind von Schimmel überzogen, im OG und DG ist der Boden mit einer dicken Schicht feuchten Pflanzgranulates bedeckt, überall liegen Schlauchsysteme einer Bewässerungsanlage herum, von den Decken hängen außer schimmeligen Panelenresten noch Kabelstränge von Beleuchtungsanlagen, alles ist mit Schimmel bedeckt.
Richtig geraten, wir haben die Überreste einer illegalen Cannabisplantage entdeckt. Leider ist die erste Entdeckung durch die Polizei schon zwei Jahre her, seitdem modert der ganze Kram im schon vorher und auch weiterhin leerstehenden Haus vor sich hin.
http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=1041686&_wo=Lokales:Heinsberg
Inzwischen sind die ganzen Holzböden/Decken wohl mehr oder weniger durchgefault, Wände und Dachstuhl sind Schimmelnester, eine Sanierung würde auf nahezu komplette Entkernung und neue Balken, Dielen etc. hinauslaufen, aber es wäre machbar. Nicht jedoch im Rahmen des vom ermittelten Verkehrswertes in Abzug gebrachten Risikoabschlags. Ich bin mir nicht einmal sicher, dass das gutachtenerstellende Büro von der zwischenzeitlichen illegalen Nutzung des Hauses wusste.
Immerhin könnten durch den hohen Nenn-Verkehrswert Spekulanten davon abgehalten werden, das Gebäude abzureißen um dort z.B. ein 5-Wohneinheiten-Reihenhaus hinzusetzen.
Und nun zu meiner Frage: Wer hat Erfahrungen mit dem Procedere bei Versteigerungen? Beim ersten Termin ist ja von Amtes wegen das Mindestgebot 50%, je nach Anspruch der Gläubiger können es auch 70% sein. Ist es statthaft bzw. überhaupt möglich, bei der Versteigerungsverhandlung ergänzende Angaben zum tatsächlichen Zustand des viel zu hoch bewerteten Gebäudes einzubringen? Falls beim ersten Mal kein Zuschlag erfolgt (wovon ich bei diesem Preis ausgehe), wird bekanntlich ein zweiter Versteigerungstermin anberaumt, bei dem erstere Einschränkungen nicht mehr gelten. Weiß jemand, wie lange es ungefähr bis zum zweiten Termin dauert?
Oder:
An wen kann man sich bei Fragen zum Vorgehen bei Auktionen am besten wenden?
Sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen?
Danke für die Antworten
Grüße
Christian