S
schnoessel
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schönen guten Abend habe ne Frage vielleicht war ja jemand schon mal in ähnlicher Situation und kann helfen bzw.Auskunft geben
Zu unseren kürzlich erworbenen Fachwerkhaus gehört auch ein Nebengebäude mit Anbau wobei an der Nordseite ein Streifen Grundstück(ca 10mx0,50m) ist den wir leider nicht nutzen können da er nicht zugänglich ist.Erst mit Abriss des Anbaues könnten wir diesen Streifen begehen und nutzen.
Das Problem hier ist eigentlich das der Nachbar genau diesen Streifen schon seit ca 50 Jahren nutzt und wir nicht genau wissen ob er jetzt so ne Art Gewohnheitsrecht oder Nutzungsrecht hat.Können wir nach Abriss des Anbaues einfach unser Grundstück laut Grundbuchplan einzäunen.
Desweiteren hat genau dieser Nachbar seine Kleintierstallungen an unser Fachwerk gebaut wodurch seit Jahren Regenwasser unsere Balken und Lehmwände zerstört hat.Weiss jemand etwas wegen eines Abstandes den er einhalten muss und können wir ihn nachträglich noch haftbar machen auch wenn wir das Haus erst kürzlich erworben haben.Musss er uns auf sein Grundstück lassen um Arbeiten an genau dieser Hauswand durchzuführen zu können.Jetzt schon mal besten Dank für eure Hilfe
Zu unseren kürzlich erworbenen Fachwerkhaus gehört auch ein Nebengebäude mit Anbau wobei an der Nordseite ein Streifen Grundstück(ca 10mx0,50m) ist den wir leider nicht nutzen können da er nicht zugänglich ist.Erst mit Abriss des Anbaues könnten wir diesen Streifen begehen und nutzen.
Das Problem hier ist eigentlich das der Nachbar genau diesen Streifen schon seit ca 50 Jahren nutzt und wir nicht genau wissen ob er jetzt so ne Art Gewohnheitsrecht oder Nutzungsrecht hat.Können wir nach Abriss des Anbaues einfach unser Grundstück laut Grundbuchplan einzäunen.
Desweiteren hat genau dieser Nachbar seine Kleintierstallungen an unser Fachwerk gebaut wodurch seit Jahren Regenwasser unsere Balken und Lehmwände zerstört hat.Weiss jemand etwas wegen eines Abstandes den er einhalten muss und können wir ihn nachträglich noch haftbar machen auch wenn wir das Haus erst kürzlich erworben haben.Musss er uns auf sein Grundstück lassen um Arbeiten an genau dieser Hauswand durchzuführen zu können.Jetzt schon mal besten Dank für eure Hilfe