Straßenausbaubeitrag

Diskutiere Straßenausbaubeitrag im Forum Sanierung allgemein im Bereich - hab vor 2jahren ein haus erworben,im vertrag steht keine mängel/auflagen und frei von baulasten,verkäufer verpflichtet sich zur löschung.nun hab...
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marco

Guest
hab vor 2jahren ein haus erworben,im vertrag steht keine mängel/auflagen und frei von baulasten,verkäufer verpflichtet sich zur löschung.nun hab ich ein schreiben bekommen das ich noch einen anspruch von 2001 zahlen soll.ist das denn so rechtens?
 
Nicht ganz eindeutig

... kommt drauf an.

Wenn die Maßnahme bereits vor dem Erwerb abgeschlossen und abgerechnet war handelt es sich m. E. um eine vom Vorbesitzer nicht gezahlte "Rechnung".

Aber:

Die Beitragspflicht entsteht in der Regel mit Beendigung der Baumaßnahme und dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung, bzw. der zugehörigen Ratssitzung der Stadt.

Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücks ist.

Abweichungen, bzw. genaueres gibt im jeweiligen KommunalAbgabenGesetz (Länderunterschiedlich)

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
straßenausbau...

der besitzer war verstorben,objekt war in zwangsverwaltung
 
na das ist dann schon mal was. Wenn der Betrag schon im Jahr 2001 fällig war weil die Straßenarbeiten schon abgeschlossen/abgerechnet waren ist das nicht Ihr Bier. Wann sind den die Arbeiten abgeschlossen worden? Irgendetwas muss im Bescheid stehen.

Um Klarheit zu erlangen würde ich die bescheidausstellende Behörde erstmal um Aufklärung bitten und ebenso darum die Rechnung an den Zwangsverwalter zu stellen. Dann wird sich der "Knoten" schnell lösen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer


P.S.: Bei diesen kommunalen Beiträgen handelt es sich nicht um Mängel, Auflagen oder Baulasten. Bei mir gab es noch einen Passus im Vertrag, der mich vor Zahlungen aus vor dem Kaufvertrag stammenden Forderungen – resultierend aus vorher erfolgten Arbeiten, Erschließungen etc. – freistellt.
 
straßenausbau...

ich hab noch nicht einmal einen bescheid erhalten sondern direkt einen brief mit der duldung zur zwangsvollstreckung.im schreiben steht noch das die maßnahmen zur zahlung beim vorgänger,in dem fall Bundesrepublik Deutschland erfolglos gewesen sind.erster bescheid ist vom 25.09.2001 die arbeiten sind längst abgeschlossen sicher schon einige jahre vor dem kauf.
telefonat mit der stadt hat nichts ergeben,der verwalter hat keine einnahmen gehabt,obwohl der kaufpreis das gedeckt hätte,deswegen wird auch nicht gezahlt.
werd mich mal beim anwalt erkundigen,danke erstmal.
 
in diesem unserem Lande ...

... da würde ich auch erst mal in Richtung Anwalt wackeln. Womöglich gibt es da keine wirkliche Rechtsgrundlage und es handelt sich eher um einen Versuch an das Geld zu kommen.

Je länger man drüber nachdenkt .... Stellen Sie vor Sie kaufen sich einen Gebrauchtwagen und nach drei Jahren taucht eine Werkstatt auf und möchte eine Rechnung des Vorbesitzers ... nein.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer


P.S.: Suchen Sie sich den richtigen Anwalt für diese Sache.
 
Thema: Straßenausbaubeitrag
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