Gemeinde Probleme !

Diskutiere Gemeinde Probleme ! im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo zusammen, wir wohnen seit ca. 6 Monaten in einem schönen Fachwerkhaus und haben das folgende Problem. Die Strasse vor unserem Haus wurde...
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klaus1

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Hallo zusammen,
wir wohnen seit ca. 6 Monaten in einem schönen Fachwerkhaus und haben das folgende Problem.

Die Strasse vor unserem Haus wurde neu geteert. So weit ja nicht schlecht. Aber sie ist auch leicht abschüssig. d. h. das Wasser von der Strasse läuft auf unser Grundstück. Nun hat uns jemand gesagt, daß das nicht zulässig ist, ich darf ja auch nicht mein Regenwasser auf die Strasse leiten. Die Gemeinde weigert sich aber einen Randstein zu setzen, sie sagt das war immer so, dann wird das auch wieder so. Wie sieht's denn aus, kann ich die Gemeinde dazu verpflichten einen Randstein zu setzen oder habe ich da keine Chance ?
Schliesslich wird die Strasse im Winter auch mit Salz gestreut und wenn's taut läuft die ganze Salzbrühe in unseren Garten.
Vielleicht hat jemand ein ähnliches Problem und kann mir Infos dazu geben, oder vielleicht weiss jemand eine Stelle an die ich mich wenden kann um eine Lösung zu finden.
Klaus
 
Gemeindeprobleme

Oberflächenwasser von einer Strasse auf ein Grundstück zu leiten, bedeutet im Sinne der wasserrechtlichen Gesetzgebung das Einleiten von ungereinigtem Abwasser auf ein Grundstück und damit in die Vorflut Grundwasser. Oberflächenwässer, also auf versiegelten Flächen wie Dächer und Strassen fallende Niederschläge, gelten wasserrechtlich als Abwässer. Warum? Auf den versiegelten Oberflächen sammeln sich Gummistaub, Dieselruß, Bremsscheibenabrieb, Ölreste usw. und werden abgespült. Niederschlag auf unversiegelten Flächen gilt dagegen im wasserrechtlichen Sinne nicht als Abwasser und soll über den Boden versickern, um die Regenwasservorfluten zu entlasten und die Absenkung der Grundwasserspiegel zu verringern (ist zwar unlogisch, aber nun mal so geregelt).
Die Versickerung der Strassenabwässer auf dem Grundstück ist also grundsätzlich nicht erlaubt, allerdings können die zuständigen Gemeinden je nach Landesregelung Erlaubnisse zum Versickern solcher Abwässer erteilen. Da dies sicher nicht erteilt wurde,(da Ihr keinen Antrag gestellt habt, warum auch) könnte die Gemeinde Euch theoretisch wegen ungenehmigter Einleitung von Abwässern in die Vorflut zur Kasse bitten!

Dann sind in den Regelungen des Nachbarrechtes (die je nach Land abweichen können)Bestimmungen zum Schutz des Grundwassers enthalten. Verboten ist danach, auf dem Untergrund des eigenen(für den Untergrund fremder Grundstücke versteht sich das von selbst)Grundstücks so einzuwirken, daß der Grundwasserspiegel steigt oder sinkt.
Allen Nachbarrechten ist gleich, das die Ableitung von Traufwasser, also Niederschlagswasser von Gebäuden und baulichen Anlagen eines Grundstücks auf ein anderes, grundsätzlich nicht erlaubt ist. Eine Strasse kann man auch als bauliche Anlage auffassen, genaueres steht dazu in Eurer Landesbauordnung.

Dazu kommen noch die Regelungen des BGB, § 903 - 906.

Fazit:
Sowohl nach dem Wasserrecht, dem Nachbarrecht und dem Zivilrecht ist die Strassenentwässerung auf Euer Grundstück nicht statthaft.
Ich empfehle Euch, zu einem Anwalt zu gehen und Euer Recht gegenüber der Gemeinde im Zweifelsfall vor Gericht zu erstreiten.

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
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