Strafe wegen Grenzverletzung nach 60 Jahren???

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Saarland

Guest
Ist ne laaaange Geschichte,versuche mich aber direkt am wesentlichen.Nachdem wir jetzt beinahe 8 Monate auf die Genehmigung unseres Bauantrages zur uUnutzung einer Scheune zum Wohnhaus gewartet haben bekamen wir nun mit der Rechnung mitgeteilt das wir doch bitte 1260€ Strafe bezahlen sollen weil das Gebäude nur ca.30cm Abstand zum Nachbargrundstück hat.
Genau auf der Grenze wäre kein Problem und mit richtigem Abstand auch nicht aber die 30 cm kosten Geld.
Die Wand hat keine Fenster,soll auch keine bekommen.Scheune wurde nach dem krieg wieder "neu" aufgebaut und hat über 60Jahre genau so gestanden.Haben lediglich die Giebelwände neu gemauert und das Dach neu gemacht.Die Wand die Probleme macht ist gänzlich unberührt.
Gibt es keine verjährung oder ähnliches?
Mir kommt es so vor als wolle man hier nur den schnellen Taler machen denn es hat lange Zeit niemanden interssiert.
Auch der Nachbar dem das angrenzende Grundstück gehört versteht die sachlage nicht und hat auf unserem Amt angefragt wo das problem wäre.Bekommt aber gar keine auskunft.
Hat auch gesagt wenn der Notar nicht teurer käme als die strafe würde er mir die 30cm sogar für den berühmten Euro vermachen da keiner von uns beiden ihn Nutzen könne.
Im internet findet man leider auch nicht wirklich Auskunft über fristen und sonstiges,und nachdem die rechnung kam glaube ich auch nicht das es viel sinn macht bei unserem Bauamt nachzufragen.
Vieleicht gibt es ja hier Spezialisten die mir da mehr sagen könnten.Evtl. mit verweisen.So hätte ich was in der Hand wenn ich zum Gespräch mit den Herren gehe.

in diesem Sinne danke ich mal im vorraus.

gruß Mark
 
Nach sechzig Jahren ...

... die Ein-Euro-Überlegung ist vielleicht gar nicht die schlechteste. Auf alle Fälle würde ich mal ein Gespräch mit einem Anwalt suchen. Häufig sind Rechnungen der Kommunen nicht substantiell begründet.
Gerne wird sich auf eine zivilrechtliche Ultimoverjährung berufen obwohl es sich um einen Akt aus dem Verwaltungsrecht handeln kann. Schon aus Prinzip prüfen lassen!

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Auf jeden Fall...

...fristgerecht Widerspruch einlegen.

Wie wurde das Ganze denn begründet?

Grüße

Thomas
 
Hallo Mark,

handelt es sich um einen Bußgeldbescheid oder eine Gebührenrechnung?
In beiden Fällen Einspruch einlegen und am besten mit einem Anwalt vor das Gericht (Amtsgericht oder Verwaltungsgericht) ziehen. Er wiehert wieder - der ....schimmel.

Gruß J. Simon
 
Gar nicht

Begründet wurde gar nicht.
Hätten noch nichtmal die Kostenaufstellung bekommen da die bei uns nur mit dem Antrag verschickt werden.Und den gibts erst wenn die Rechnung bezahlt ist.
Haben nen Freundlichen herrn am Telefon gehabt der sie uns dann Vorab gefaxt hat.
 
Wenns nen Bußgeldbescheid ist...

... les mal §§ 31 ff OWiG- Verfolgungsverjährung -. Ich geh jetzt mal davon aus, daß Du keine 74 Jahre alt bist..:))

Auf jeden Fall Einspruch einlegen, da nach Ablauf der Frist, der BgB rechtskräftig ist und bleibt.
 
Kein bußgeld

Hatte die frage eben überlesen.
Ist kein Bußgeldbescheid sondern die rechnung für den vereinfachten Bauantrag mit Zusatz wegen der Grenzverletzung.
Wollten mir schon eine Trennung meines Grundstückes aufs Auge drücken damit die eine Begründung zum Neuanschluß an den Kanal haben und dann diese Rechnung.denke meiner Gemeinde gehen die Finanzmittel aus.
 
Befreiungsgebühr??

Hallo , Vielleicht ist es eine Befreiungsgebühr??

Durch die Umnutzung kommt es ja zu einem anderem Verhältniss zum Nachbarn ,oder seinem Rechtsnachfolger.
Ich hatte auch mal so einen Fall , noch zu DM- Zeiten , die Gebühr sollte über 20.000,- DM betragen.
Der Bauherr hat dann einen Teil des Bauantrages zurückgezogen.
Es wird ein Teil des wirtschaftlichen Vorteils ( Planungsgewinn?) entzogen .

viele Grüße
 
Das hört sich für mich

auch nach einer Befreiung an, die beantragt und bearbeitet werden muss und die kostet Geld, manchmal mehr wie der eigentliche Bauantrag.
 
Verwaltungsakt/Rechtskraft

Hallo, liebe/r "Saarland"!

Es handelt sich offensichtlich um ein Schriftstück einer Behörde mit Wirkung (= Eingriff in die Rechte des Antragstellers) nach aussen (= nicht innerbehördlich). An solchen Schriftstücken sind Anforderungen zu erfüllen, Aufzählung nicht vollständig:
- es muss für den Empfänger erkennbar sein, was die Behörde vom Bürger will.
offensichtlich hast Du Probleme, den Sinn des Bescheides (ich nenne ihn mal so, "Schriftstück" ist mir zu allgemein) zu erkennen. Lass Dir das mal so lange vom Verfasser erklären, bis Du weisst, was das bewirken soll/warum dieser Bescheid so verfasst wurde. Wenn er das nicht will oder immer nur seine Version erläutert, gibt´s immer einen Vorgesetzten. Im Allgemeinen sollten die geschult sein mit Nachfragen dieser Art.
- Bescheide müssen einen Rechtsbehelf haben
Ist der drauf ? Unbedingt beachten !! Es wurde ja schon erwähnt, dass Du rechtzeitig Deine Rechte geltend machen musst. Du kannst ja erst mal vorsorglich Widerspruch einlegen und zeitgleich um ein ausführliches klärendes Gespräch bitten (siehe oben -Vorbereitung aufs eigentliche Thema ist alles-)
Kann es sein, dass die Behörde nicht nur über Deinen Antrag auf Umnutzung entschieden hat -und zwar positiv, Du darfst also die Scheune als Wohnhaus nutzen-, sondern auch aus eigenen Anlass ? Vielleicht kannst Du ja darauf bestehen, dass getrennte Bescheide erstellt werden. Dann liegt Dir eine positive Entscheidung zur Umnutzung mit entsprechender Kostennote vor, die Du ja sicherlich erwartet hast (8 Monate). Eine zweite Entscheidung "von Amtswegen wurde geprüft... usw." würde dann in einem zweiten Bescheid vorliegen, den Du Dir dann in aller Ruhe erläutern lassen könntest. Vielleicht wollten die von der Behörde nur Papier sparen.
- dies ist keine Rechtsberatung gewesen, kenne mich nur mit Verwaltungstechnischen Dingen ein wenig aus-

Würde mich freuen, wenn über den Ausgang weiter berichtet wird.

Gruss Doris aus dem Harz
 
So weit so gut

Also im Saarland ist es so das die Auflistung der Kosten mit dem Bescheid verschickt werden.
Wenn die kosten über 1200€ kommen wird der aber erst verschickt wenn die Rechnung bezahlt ist.
Nach langem hin und her haben wir sie gefaxt bekommen und es handelt sich bei den kosten wie oben erwähnt um die Befreiung für ca.60qm(1x 3x10 und 1x 3x9m).
Erklärung bekommt man beu uns nur auf anfrage.
Komme um diese Zahlung nicht drum herum.Und werd sie wohl leider bezahlen müssen.
Das schlimmste ist,hätten wir es als Scheune weitergenutzt wären die kosten nicht angefallen,da wir jetzt aus ner Ruine wohnraum machen heißt es zahlen.Denke das ist typisch deutsch!
Danke an alle die uns versucht haben zu helfen.Nur gegen Windmühlen bringt kämpfen in den meisten fällen nix.
 
Befreiungsgebühr

Hallo,

Wenn Sie sich mit mit Ihrem Nachbarn gut verstehen, gäbe es noch eine Möglichkeit die Gebühr nicht zahlen zu müssen.

Die durch die Umnutzung ausgelöste Abstandsfläche kann auch auf dem Nachbargrundstück liegen.

Das muss dann öffentlich-rechtlich durch eine Baulast abgesichert werden.

viele Grüße
 
Thema: Strafe wegen Grenzverletzung nach 60 Jahren???
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