Steuervorteile Denkmal bei Sanierung Keller / Kappendecke möglich?

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Caillean

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Hallo zusammen,
ich bin relativer Neuling auf dem Gebiet der Altbausanierung und gerade etwas überfordert mit der Sanierung meines Elternhauses (Einzelkulturdenkmal). Sowohl inhaltlich als auch besonders was diese denkmalrechtliche Genehmigung und den damit verbundenen Steuervorteil angeht.

Mal kurz zur aktuellen Situation:
Das Haus meiner Eltern hat (auch dank falscher Sanierung in den 80er Jahren) einen komplett durchfeuchteten Keller. Wir haben es hier mit aufsteigender Feuchte zu tun, die aufgrund einer Wandverkleidung und Plastikfarbe nun mind 30 Jahre im Mauerwerk hing und nicht abtrocknen konnte. Dadurch sind die Stahlträger verrostet, der Auflieger hinüber und das Haus sackt ein einer Ecke bereits ab. Auch ist fraglich in wie weit das Fundament fest ist oder ebenfalls absackt.
Als Vorbereitung haben wir in den letzten Tagen das Mauerwerk freigelegt und es trocknet langsam ab.

Die Fachfirma möchte:
1. den Keller mittels Injektionstechnik (Creme auf Silan-Basis) trocken legen
2. den Stahlträger durch Stützen abfangen, Entrosten, Auflager freilegen
3. Herstellen einer von der Außenwand getrennten Mauerwerksstütze
4. ein Riss-Monitoring über ein Jahr, um zu bestätigen (oder auszuschließen), dass das Fundament instabil ist

Soweit nun der Plan für Phase 1 der Sanierung :) Wir haben nun unterschiedliche Meinungen bezüglich dieser Injektionstechnik gehört und sind unsicher, ob wir das wirklich machen lassen sollen. Zumal wir auch die Konsequenzen nicht absehen können, wenn wir es nicht machen würden. Hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln können und weiß Rat?

Zum finanziellen Teil und der "Denkmal-Afa"
Das Ganze ist ein ziemlich teures Vergnügen (selbst wenn wir auf die Injektion verzichten) und wir würden hier gerne zumindest den Steuervorteil erhalten, den man mit einer denkmalrechtlichen Genehmigung theoretisch bekommen könnte.
Ich bin mir allerdings unsicher, ob solche Themen überhaupt vom Denkmalschutz abgedeckt werden? Nach meinem Verständnis handelt es sich natürlich um Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals. Immerhin geht ja auch um ein statisches Problem und darum, die Bausubstanz zu erhalten. Oder übersehe ich dabei etwas?
Auch würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, ob es dabei einen Unterschied gibt zwischen dem "Einzeldenkmal" und dem "Ensemble-Schutz".

Ich hoffe es hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln können und weiß einen Rat :)

Viele Grüße
Caillean
 
UDB

Hallo und Willkommen,
Hast du schon mit der Unteren Denkmalbehörde deiner Gemeinde gesprochen?
Wir werden hier auch nur Erfahrungen und Vermutung auf der Grundlage der uns bekannten UDB's und Denkmalfachbehörden berichten können. DEINE UDB aber wird deinen erforderlichen Antrag (vor Auftragserteilung) aber sowohl technisch prüfen als auch von Seiten des steuerlich Vorteils.
Also - ja das kann ggf. steuerlich geltend gemacht werden - aber zunächst mal auf geht es zur UDB.

Alles Gute - Keine Angst, da sitzen zwar reale Menschen aber eben auch nur Menschen. M.Mattonet, Ingenieurbüro Bergisches Land.
 
UDB und Sanierungskonzept

Hallo Markus,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Mit der UDB hatte ich einen kurzen Kontakt und kann bestätigen, dass die Mitarbeiter wirklich sehr nett sind :)
Problem ist nur, dass es das Haus meiner Mutter ist und sie sich gegen die Sanierung sperrt und keinen wirklichen Handlungsbedarf sieht. Insbesondere versteht sie das Sanierungskonzept nicht und will z. B. nicht wahrhaben, dass die Auflager hinüber sind. Leider hält sie den Kontakt zur UDB - und es gab die Aussage, dass die Maßnahmen "nicht förderungsfähig" sind.
Ich habe viel gelesen und komme immer wieder zu dem Schluss, dass die Maßnahme doch förderfähig sein müsste. Nur bin ich ja auch Laie auf dem Gebiet und möchte einfach nur sichergehen, dass ich die Rechtslage und das Prinzip der denkmalrechtlichen Genehmigung verstanden habe. Da sind Erfahrungen von anderen UDB prinzipiell schon wertvoll für mich ;-)

Kannst Du zu dem Sanierungskonzept auch etwas sagen? Insbesondere die Injektionstechnik interessiert mich. Ist dies wirklich notwendig oder könnte man den Keller auch feucht lassen (Idee der UDB) und nur die Stahlträger / Auflager sanieren?

Jeder Erfahrungsbericht hilft :)

Viele Grüße
Lisa
 
Thema: Steuervorteile Denkmal bei Sanierung Keller / Kappendecke möglich?
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