M
Matthias Stangl
- Beiträge
- 31
Laut meinem Steuerberater können die Renovierungskosten eines Altbaus dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn dieser in einem von der Gemeinde ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegt (§10f EStG). In diesem Fall muss die Gemeinde eine Bescheinigung über diese Tatsache erstellen. Mit dieser erkennt das Finanzamt die Kosten an. Es können max. 10% der Renovierungskosten pro Jahr über 10 Jahre angerechnet werden.
Da mich meine Steuerberater (noch) nicht darauf angesprochen hatte, sondern die Info von einer Architektin kam, hier einfach der Hinweis darauf. Vielleicht nützt es ja dem einen oder der anderen etwas.
Aber bitte erst beim Finanzamt oder beim Steuerberater nachfragen.
Hoffentlich speichere ich das jetzt unter "Lexikonbeitrag" richtig. Wenn nicht, bitte eine kurze Rückmeldung.
Gruß
Matthias Stangl
Da mich meine Steuerberater (noch) nicht darauf angesprochen hatte, sondern die Info von einer Architektin kam, hier einfach der Hinweis darauf. Vielleicht nützt es ja dem einen oder der anderen etwas.
Aber bitte erst beim Finanzamt oder beim Steuerberater nachfragen.
Hoffentlich speichere ich das jetzt unter "Lexikonbeitrag" richtig. Wenn nicht, bitte eine kurze Rückmeldung.
Gruß
Matthias Stangl