Denkmalbehörde und Steuern
Hallo Tom,
unser Denkmalschützer sagte uns, dass er zu den steuerlichen Aspekten nur so viel sagen kann, als dass er nach Fertigstellung eine Bescheinigung ausstellen wird, in der steht, dass die Baumaßnahmen aus denkmalschützerischer Sicht notwendig waren. Die Entscheidung darüber, ob alle Maßnahmen auch steuerlich anerkannt werden, liegt beim Finanzamt. Auf alle Fälle wird das Finanzamt aber nur Rechnungen anerkennen. Was so viel heißt, dass die Eigenleistungen nicht berücksichtigt werden. Zur Wiederherstellung gehören freilich auch die Materialkosten. Auch die Kosten für Schuttcontainer, Baustellenklo, Gerüst, Anschaffung von Werkzeug, Kreditbeschaffungskosten, Kosten für Kauf, Notar, etc.
Ein guter Steuerberater, der sich in der Materie auskennt, ist sicher eine gute Hilfe. Diese Kosten sind ja auch anrechenbar. Auf alle Fälle sollte man jede noch so kleine Rechnung aufheben, am besten gleich ein Kassenbuch führen und alle Belege fein säuberlich in einem Ordner abheften.
Also, den Denkmalschützer nach dieser Bescheinigung fragen, und wann sie ausgestellt wird. Dann einen Steuerberater suchen und /oder mit dem zuständigen Finanzamt reden.
Wie sich das steuerlich mit den Zuschüssen verhält, habe ich auch noch nicht genau rausbekommen können. Darum kümmert sich jetzt aber unser Steuerberater. Die Materie ist zu komplex und man hat auch so schon genug zu tun.
Grüße