Steuerliche Förderung, wie vorgehen? (BAYERN)

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anonymus

Guest
Hallo zusammen,
ich habe gehört , dass man Baumassnahmen am denkmalgeschützten Eigenheim steuerlich absetzen kann
("Erhöhung Steuerlast") sofern die Baumassnahme vom Denkmalamt genehmigt wurde. (BAYERN)
Weis jemand genaueres darüber? Wie ist die vorgehensweise?

Danke euch TOM
 
OK

Ok Danke, dass ist ja schon einmal ein Anhaltspunkt.
So wie ich sehe sind ja auch Material und nciht nur Arbeitskosten abzugsfähig!

Gruss
Tom
 
bei tieferen Fragen

sich einfach mit der unteren Denkmalbehörde kurzschliessen


sind doch auch nur Menschen und können sicher genau Auskunft geben

die fördern auch manchmal "Einzelteile" aus Sondertöpfen und können bei der Suche nach Stiftungen die Zuschüsse geben auch weiterhelfen ..

FK
 
Denkmalbehörde und Steuern

Hallo Tom,

unser Denkmalschützer sagte uns, dass er zu den steuerlichen Aspekten nur so viel sagen kann, als dass er nach Fertigstellung eine Bescheinigung ausstellen wird, in der steht, dass die Baumaßnahmen aus denkmalschützerischer Sicht notwendig waren. Die Entscheidung darüber, ob alle Maßnahmen auch steuerlich anerkannt werden, liegt beim Finanzamt. Auf alle Fälle wird das Finanzamt aber nur Rechnungen anerkennen. Was so viel heißt, dass die Eigenleistungen nicht berücksichtigt werden. Zur Wiederherstellung gehören freilich auch die Materialkosten. Auch die Kosten für Schuttcontainer, Baustellenklo, Gerüst, Anschaffung von Werkzeug, Kreditbeschaffungskosten, Kosten für Kauf, Notar, etc.

Ein guter Steuerberater, der sich in der Materie auskennt, ist sicher eine gute Hilfe. Diese Kosten sind ja auch anrechenbar. Auf alle Fälle sollte man jede noch so kleine Rechnung aufheben, am besten gleich ein Kassenbuch führen und alle Belege fein säuberlich in einem Ordner abheften.

Also, den Denkmalschützer nach dieser Bescheinigung fragen, und wann sie ausgestellt wird. Dann einen Steuerberater suchen und /oder mit dem zuständigen Finanzamt reden.

Wie sich das steuerlich mit den Zuschüssen verhält, habe ich auch noch nicht genau rausbekommen können. Darum kümmert sich jetzt aber unser Steuerberater. Die Materie ist zu komplex und man hat auch so schon genug zu tun.

Grüße
 
Viel Viel Eigenleistung

Vielen Dank für den Tipp.
ja leider hab ich viel Eigenleistung erbracht,aber Quittungen aufgehoben.
lt. Denkmalamt gibt es hier keine Zuschüsse mehr, die Bescheinigung , das hab ich rausgefunden, stellt die obere Denkmalschutzbehörde in Bamberg aus.
Da hat das Landratsamt nichts mehr mit zu tun.
Die ganzen Jahre bin ich ohne Steuerberater ausgekommen und jetzt brauch ich ihn deswegen.
Die SB`s vom Finanzamt waren immer sehr nett mit dem Erklären, vielleicht mit Glück erklären die mir das richtig.

Danke und Gruss
Tom
 
dat jeht so ;o)

Hallo Tom,

Sie brauchen "deswegen" keinen Steuerberater (und wenn mich nicht alles täucht, soll man den künftig auch nicht mehr absetzen können).

Man muss auf jeden Fall VOR Beginn der Baumaßnahmen beim Denkmalamt Bescheid geben, dass man jetzt anfägt mit der Sanierung. Namen und Datum des Ansprechpartners Denkmalamt vermerken. Ab da an können Sie Geld ausgeben, soviel Sie mögen ;o). - Ab dann zählen die Belege.

Belege sammeln, aufkleben und mit einer separaten Liste über die Ausgaben und die einzelnen Arbeitsgewerke (gibts vom Denkmalamti) beim Denkmalamt (mit Namen und Datum, wann das abgesprochen wurde) einreichen. Die prüfen das dann, schicken alles wieder mit einer kleinen Rechnung und einer Bescheinigung zurück.

DIESE Bescheinigung dann bei der nächsten Steuer mit beilegen. Sie können bei der Steuerberechnung diesen Betrag (Bescheinigung Denkmalamt) dann von den Einnahmen (heißt das so?) abziehen.

Grüße Annette
 
Widerspruch

Liebe Annette,
ich widerspreche Dir nicht gerne ;-)

Auch der Erwerb, die notariellen Kosten, Kreditzinsen, etc. können abgesetzt werden. Also nicht erst mit Beginn der Bauarbeiten die Belege sammeln. Sämtliche Belege, die mit dem Haus zu tun haben, sollten gesammelt werden.

Da das ganze Thema sehr komplex ist, halte ich einen Steuerberater, der fachlich in dieser Sparte fit ist, für keine falsche Investition. Auch wenn diese Kosten künftig (wie mir eben mein Mann sagte) als Privatmensch nicht mehr abgesetzt werden können.

Wer von uns steigt schon durch die Steuergesetze durch? Wenn es nur um die Einkommensteuererklärung geht, mag das ja noch gehen ...

Grüße
 
???

Hallo Ulrike,

das wäre mir neu. Wo steht das denn? Es steht nämlich explizit da, dass der Erwerb NICHT abgesetzt werden kann...

Bitte um Quelle :eek:)

Grüße Annette
 
Die Quelle

Liebe Annette,

ist unser Steuerberater. Mit dem wurde das ganze Vorhaben voher durchgerechnet. Und der sagte uns, dass wir die gesamten Erwerbskosten inkl. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Reisekosten zu den Terminen etc. bei der Steuererklärung absetzen können. Da wir von diesem ganzen Steuerkram auch keine große Ahnung haben, legen wir diesen Part ganz vertrauensvoll in die Hände und auf den Schreibtisch unseres langjährigen Beraters.

Grüße
 
ist ja der Hit...

bei uns in Hessen geht das nicht!

Hier ein Auszug:
Nicht absetzungsfähig nach §§ 7i, 10f, 11b EStG sind auch die Anschaffungskosten des Kulturdenkmals, die Kosten von Außenanlagen sowie der Wert der eigenen Arbeitsleistung des Denkmaleigentümers. Bei Eigenleistung ist allerdings der Materialaufwand (nach tatsächlich geleisteten Zahlungen) abzugsfähig.

Na denn Glückwunsch ;o) s nächste Mal zieh ich auch nach Bayern, da hat man dann noch 2 Feiertage zusätlich.

:eek:) Aber war interessant, zu wissen. *zzzt* Sachen gibts...

Grüüüüße Annette
 
Beratung

Liebe Annette,

ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass diese steuerlichen Aspekte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein sollen. Das wäre ja eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Nun ist der Staat zwar nicht unbedingt gerecht, aber in diesem Fall würde ich doch eher denken, dass die Bestimmungen in der gesamten Republik gelten.

Eine Erstberatung beim Steuerberater kostet nicht die Welt. Ich würde raten, dass Du Dir einen suchst. Aber bitte einen, der sich mit Grund- und Hauserwerb und mit den besonderen steuerlichen Aspekten beim Denkmal auskennt. Das ist genau so ein Spezialgebiet wie z.B. der Anwalt für Verkehrsrecht, Baurecht, etc.

Wenn so ein Steuerberater zum Schluss ein paar hundert Euronen kostet, dafür aber einige größere Scheinchen für Dich einsparen kann, lohnt sich das allemal.

Grüße
 
Hallo Ulrike,

tja, doch, ich denke, das ist so. In der Pfalz beispielsweise war es damals (vor 5 Jahren) auch so, dass man die hohe, sprich volle Eigenheimzulage bekam, also die für einen Neubau, wenn man das Haus saniert hat - nicht die halbe (die für "gebrauchte" Immobilien bzw. Wohnungen)...

*voll plöööötttt*

Grüße Annette *schmoll :eek:)*
 
Denkmalschutz ist Ländersache

Hallo Ulrike,
in der Bundesrepublik ist Denkmalschutz und die jeweilige Förderung durch einzelne Ländergesetze geregelt, die sich je nach Entwicklung und aber auch Wirtschaftskraft des Bundeslandes deutlich unterscheiden. Das betrifft auch die steuerliche Abschreibung, da die jeweils anrechenbaren Kosten vom zuständigen Landesamt für Denkmalpflege anerkannt werden müssen.
 
Danke für die Aufklärung

Hallo Thomas,

dass der Denkmalschutz Ländersache ist, wusste ich. Aber dass die steuerlichen Dinge so unterschiedlich gehandhabt werden konnte ich mir einfach nicht vorstellen. Da haben wir ja direkt doppeltes Glück gehabt.

@Annette
ich würde jetzt auch schmollen ;-)

Grüße
 
jou, das ist echt ein Ding :eek:)
na ja, ich werds überleben *tieflufthol*

:eek:)

dafür hab ich jetzt an Erfahrung gewonnen - auch wenn mir das rein finanziell garnix bringt ;o)

Grüße Annette
 
Steuern etc.

Es gibt 2 Moeglichkeiten der Abschreibung:
- Die hohen (9%) Denkmalabschreibungen fuer 10 Jahre
- Die niedrigen Abschreibungen (2,5% ueber 40 Jahre) fuer Anschaffungs-/Notar- ect. Kosten
Daher sollte man auf jeden Fall Belege aufheben...

Nach der Antwort eine Frage:
Hat jemand Erfahrung damit gemacht, dass die Steuerbehoerde eine BEscheinigung ueber Sanierungskosten der Denkmalbehoerde NICHT anerkennt??? Alles was ich weiss, ist dass diese BEscheinigung GRUNDSAETZLICH bindend ist. Bei mir geht es darum, dass ein Denkmal "quasi" totalsaniert einen Neubaukomfort erlangt und die Steuerbehoerde versucht zu argumentieren, dass das ja ein Neubau sei und daher keine Sanierung eines Altbaus (obwohl mit Denkmalamt abgestimmt...). Kann jemand dazu was sagen oder seinen Steuerberater mit Pauschaltarif kontaktieren???!!!???
 
Manche Finanzämter

versuchen das wohl, davon habe ich schon mehrfach gehört.

Ich würde vorschlagen, sich einen eigenen fähigen Steuerberater zu suchen und nicht auf Pauschalaussagen in einem Forum zu bauen. Was hier gesagt und geschrieben wird kann richtig sein, oder auch nicht. Und niemand gibt Ihnen dafür Gewähr.

Eine/n Steuerberater/In findet man hier:
http://www.dstv.de/suchservice/

Viel Glück
 
Teils schwarz gearbeitet

Hallo,

bei mir ist ein Gewerk (das auch dazugehört) schwarz gemacht worden inklusive Ziegelkauf.
Die anderen Gewerke (Kamin, Fassade ) alle offiziell mit Rechnung. Kann ich das trotzdem einreichen? Merken die das ? Nein absetzen will ich dieses eine Gewerk nicht, nur wegen dem Gesamtbild.
Danke euch
Markus
 
Thema: Steuerliche Förderung, wie vorgehen? (BAYERN)

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