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Angie Reinhardt
Guest
Hallo,
vor einem Jahr haben wir in BW ein altes Haus mit Stockwerkeigentum erworben. Da es ein Doppelhaus mit einem Stall war (also jeweils 1 Haushälfte und jeweils die Hälfte vom Stall) ist dies jetzt in einer Hand bis auf den Gewölbekeller unter dem Stall. Dieser gehört noch einem Dritten mit folgender Eintragung im Grundbuch .. den ganzen Keller unter dem Stall. Welche Rechte hat dieser dann an bzw. auf dem Grundstück. Übergangsrecht bis in den Keller wäre ja ok. aber ein Fahrrecht ? Wem gehört der Eingang (K-Kopf, bzw. Türe)Da dies die Vorderseite unseres Stall ist würden wir es gerne verputzen, aber wem gehört es nun? Leider weiß es hier keiner so genau (Gemeinde, Notar) da dies offenbar sehr selten ist. Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder weiß wie und wo die Informationen zu beschaffen sind. Vielen Dank schon mal.
Angie
vor einem Jahr haben wir in BW ein altes Haus mit Stockwerkeigentum erworben. Da es ein Doppelhaus mit einem Stall war (also jeweils 1 Haushälfte und jeweils die Hälfte vom Stall) ist dies jetzt in einer Hand bis auf den Gewölbekeller unter dem Stall. Dieser gehört noch einem Dritten mit folgender Eintragung im Grundbuch .. den ganzen Keller unter dem Stall. Welche Rechte hat dieser dann an bzw. auf dem Grundstück. Übergangsrecht bis in den Keller wäre ja ok. aber ein Fahrrecht ? Wem gehört der Eingang (K-Kopf, bzw. Türe)Da dies die Vorderseite unseres Stall ist würden wir es gerne verputzen, aber wem gehört es nun? Leider weiß es hier keiner so genau (Gemeinde, Notar) da dies offenbar sehr selten ist. Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder weiß wie und wo die Informationen zu beschaffen sind. Vielen Dank schon mal.
Angie