Hallo allerseits!
Unser Vermieter hatte die Staffelmiete vor der ersten Erhöhung ausgesetzt. Jetzt erhielten wir die Mitteilung, daß wir ab September wieder die Staffelmiete zahlen müssen und zwar dann gleich den Betrag der letzten Stufe.
Frage: Ist das Zulässig oder muß der Vermieter erst wieder mit der ersten Stufe einsetzen?
Da gibts richtige Experten für sowas. Grüße Annette
Hallo Annette,
vielen Dank für den Tipp! Habs probiert, schau mer mal...
Thomas