D
Doto
Guest
Hallo allerseits!
Unser Vermieter hatte die Staffelmiete vor der ersten Erhöhung ausgesetzt. Jetzt erhielten wir die Mitteilung, daß wir ab September wieder die Staffelmiete zahlen müssen und zwar dann gleich den Betrag der letzten Stufe.
Frage: Ist das Zulässig oder muß der Vermieter erst wieder mit der ersten Stufe einsetzen?
Unser Vermieter hatte die Staffelmiete vor der ersten Erhöhung ausgesetzt. Jetzt erhielten wir die Mitteilung, daß wir ab September wieder die Staffelmiete zahlen müssen und zwar dann gleich den Betrag der letzten Stufe.
Frage: Ist das Zulässig oder muß der Vermieter erst wieder mit der ersten Stufe einsetzen?