Grundwasser / Stauwasser ...ich bin verwirrt

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jürgen2

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Hallo alle Zusammen!

Am Donnerstag vorige Woche wurde unser Keller aufgrund des stärksten Regens über 2 Tage den ich je gesehen habe ca 5-10 cm überschwemmt. (Tauchpumpe defekt...juhuu)

Da auch der Hagel und Sturm einiges im garten Zerstört hat , habe ich meine Versicherung gebeten daß sie sich das ganze ansehen sollen.

Nun war die erste Frage meines Versicherers (etwas unfreundlich) ob es sich denn um Grundwasser oder um Sickerwasser handelt?!?!
Angeblich bin ich nämlich gegen Grundwasser nicht versichert und es wäre unnötig wenn sich ein Sachverständiger herbemüht.

Jetzt meine Frage: Wie bitte soll ich als Laie feststellen ob es Grundwasser oder Sickerwasser ist?!?

Ich bin leicht verärgert weil bei uns immer Keller so gut wie alles durchs wasser "kaputt" ist und sich die versicherung so scheint es schon am telefon apputzen will.

Für jede Antwort bin ich dankbar.
Lg
Jürgen
 
Also wenn das vom Regen kam ist von Sickerwasser auszugehen. Eine etwas verzwickte Angelegenheit, denn wenn das Sickerwasser zu einer Erhöhung des Grundwasserspiegels führte, und dieses nun ihren Keller überschwemmt, hm....was dann?
Ich würde mich da an die zuständige Behörde wenden, und mir Auskunft über den Grundwasserspiegel geben lassen.
 
Definitionen

Hallo Ihr Geschädigten,

nach eurer Schilderung handelt es sich um aufstauendes Sickerwasser. Aufstauendes Sickerwasser entsteht, wenn das umgebene Erdreich eine wasserrückhaltende Konsistenz hat. Meist sind die bindige (lehmige oder tonige Böden). Es können aber auch Felsschichten oder ähnliches sein. Wenn dies bei euch ansteht, war es vermutlich aufstauendes Sickerwasser.

Über die Grundwasserstände wird in Deutschland flächendeckend Buch geführt. Wenn kein Pegel in der direkten Umgebung ist, kann man durch ein Iterationsverfahren mit den benachbarten Pegeln, den genauen Grundwasserstand ermitteln. Interessant ist auch der langjährige Grundwasserstand (die letzten 20 Jahre). Diese Grundwasserstände erhaltet Ihr von der entsprechenden Behörde. Welche zuständig ist, müsst Ihr erfragen. Als Auskunft erhaltet Ihr schriftliche Ganglinien, die auf eine Höhe über NN bezogen sind. Dazu müsst Ihr auch die genaue Höhe eurer Bodenplatte kennen.

Viel Glück
A. Engbarth
 
Gutachter

Hallo,
wenn die Versicherung sich sträubt, würde ich unbedingt einen Gutachter einschalten. Adresse aus dem Branchenbuch oder von der zuständigen Baukammer (Vertretung der Bauingenieure für eine Region).
Hier speziell ein Ingenieurbüro für Hydrogeologie und oder Baugrunduntersuchungen.Informationen erteilen auch Geologische Dienste des jeweiligen Landes und Wasserwirtschaftsbehörden.
Ohne genaue geologische Kenntnis der Situation vor Ort kann der Fall nicht eingeschätzt werden.
Ich würde auch eher azuf Sickerwasser tippen, da die Grundwasseroberfläche allgemein noicht so schnell ansteigt.Aber wie gesagt ist eine Ferndiagnose schwierig und kann bei der Versicherung zu falschen Schlüssen führen.

Viel Glück

Jens Thierbach
 
Typisch Versicherung

Die DIN 18195 unterscheidet zwischen drückendem Wasser und aufstauendem Sickerwasser. Zu Grundwasser steht da gar nichts! Also eine "Erfindung" der Verischerung.

Die nächste Frage stellt sich, gegen was warum eigentlich abgedichtet wurde.

Um die oben genannten richtigen Hinweise zu präzisieren: maßgeblich ist der höchste je gemessene Grundwasserstand. Ist der höher als 30 cm unterhalb (!) OK Sohle ist der Lastfall drückendes Wasser maßgebend.

Aber was die Versicherung da will, bleibt im Dunkeln. Ich würde es, wie oben beschrieben, auf einen eigenen (!!) Gutachter ankommen lassen.
 
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