Sichtfachwerk: Sanierung nicht fachgerecht

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MayBe

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spachtelmasse-sichtfachwerk-sanierung-i8844_20199152052.jpgHallo,
wir haben an unserem Haus aus dem Jahre 1909 im letzten Jahr die Fassade renovieren lassen. Sichtfachwerk ist nur zur Straßenseite hin. Die Balken des Sichtfachwerks waren mit Gewebeband und Spachtelmasse zugekleistert, das Gewebeband ging zum Teil in den Putz über (siehe Bild). Alles wurde bei der Sanierung im Herbst 2018 entfernt, der Putz separat saniert, die Balken gesäubert und geschliffen, grundiert und mit einem Ventilationslack auf Alkydharzbasis gestrichen. Klingt soweit gut, oder gibt es an diesem Ansatz etwas zu bemängeln? Leider hat der Maler entgegen der Absprachen die Risse im Holz mit Spachtelmasse gefüllt (Acryl?) um ein optisch ansrechenderes Ergebnis zu erzielen. Das funktioniert natürlich nur solange, bis die Sonne intensiv scheint und das Holz anfängt zu arbeiten. Nun sind überall im Fachwerk feine Haarrisse zu sehen und die weiße Spachtelmasse schaut durch. Meine Fragen: Sind außer den optischen Beeinträchtigungen auch Schäden am Bauwerk zu befürchten? Wie sähe eine fachgerechte Reparatur aus? Wie lange ist die Haftung des Handwerkers bei mangelhafter Ausfertigung? Weitere Bilder veruche ich in den Kommentaren zu platzieren, hoffe das klappt:)
 
dokumentation-gen-gen-i8844_2019915201120.jpgSo sieht es aus

Müsste zur Dokumentation genügen
 
Fachwerksanierung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ohne besondere Vereinbarung 5 Jahre nach BGB.

Die Frage ist zu klären wer die Arbeiten geplant hat und welchen Auftrag der Handwerker hatte.
Die Haftung gilt ggf für Handwerker und Planer.
Acyl ist sicher ungeeignet, da hier zum einen optische Mängel durch nicht angepaßten Farbton sichtbar sind zum anderen Feuchteschäden möglich sind, da diese durch Haarrisse eindringen kann und die Abtrocknung durch Lack und Acryl verhindert bzw stark verzögert wird.
 
Fachwerkssanierungssanierungssanierung … 

Hallo

der von Ihnen dargestellte Aufbau ist keinesfalls in Ordnung … 

Risse kann man wenn überhaupt "ausspannen" … nie und nimmer zukleistern … 

Der Anstrich ist auch Problembehaftet … und da kommt es mit an Sichert grenzender Wahrscheinlichkeit im Laufe der Jahre zu Schäden … 

Hier ist wie schon erwähnt immer zu klären, was der Auftrag was, und wer den Auftrag erteilt hat … Wenn ausgemacht wer, die Risse NICHT zuzumachen sollte das nachweisbar sein … 

Eine rein "optische" Korrektur kann hier NICHT die Lösung sein … es müsste ALLES neu gemacht werden … wahrscheinlich sind die noch nicht angesprochenen Gefacht auch "suboptimal" versorgt wurde … 

Kopf hoch und Gutes Gelingen … 

Florian Kurz
 
Alles!

Ich möchte Herrn Kurz nur beipflichten. Und mit "Alles" würde ich auch den Gefachputz meinen. Wenn das in unserer Gegend so in der Wetterseite gemacht worden wäre, würde das nach dem ersten Regen absaufen und nach fünf Jahren wieder komplett zu sanieren sein.

Problem ist, das man sowas immer wieder so sieht und wenn man Pech hat, dass Gericht einen "erfahrenen" alten Malermeister als Gerichtsgutachter bestellt, der da kaum Mängel erkennt. Und das ist noch diplomatisch ausgedrückt. Frag mal einen Malermeister/Architekten ob er die WTA-Merkblätter 8-6 & 8-7 kennt.

Also toitoitoi für die weitere Vorgehensweise - M.Mattonet - Ingenieurbüro Bergisches Land
 
Thema: Sichtfachwerk: Sanierung nicht fachgerecht
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