Ist das seriös?

Diskutiere Ist das seriös? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Ende 2013 stellte ich im Keller meines alten Bauernhauses mäßigen Befall mit dem "Echten Hausschwamm" fest. Ein begutachtender Sanierer gab einen...
T

Th. Walther

Guest
Ende 2013 stellte ich im Keller meines alten Bauernhauses mäßigen Befall mit dem "Echten Hausschwamm" fest. Ein begutachtender Sanierer gab einen mündlichen Kostenvoranschlag von 1800-2000 E an, durch Eigenbeteiligung wie Kellerräumung werde der Betrag noch sinken, versicherte er. Gutgläubig räumte ich aus und wartete auf den schriftlichen Kostenvoranschlag. Mit 3484, 84 E lag er zu meiner Bestürzung fast 100% über dem mündlichen. Ich sah mich trotzdem gezwungen zuzustimmen, weil in einem Notfall, um die Lage nicht durch zeitaufwendige Kontaktaufnahme mit anderen Sanierern zu verschlimmern. Ein weitere Woche später waren die 2 Sanierer da: ein bißchen Arbeit am Nachmittag, ein bißchen am Morgen, zusammen (mit langen Pausen) 5-6 Std. Die danach übersandte Rechnung war mit 4571,99 E nochmal 1087,15 E höher als der schriftliche Voranschlag; abzüglich 537,76 E für Material und 318,03 E für Fahrt-, Begutachtungs- und Dokumentationskosten ergibt sich 3776,20 E...ein Stundenlohn von über 300,- E jeweils. Meine Frage:
Ist das üblich? Ist das berechtigt? Ist das anständig? Ist das seriös?
 
Was genau...

...haben die Herren denn da gemacht? Das könnte leicht in die sittenwidrige Ecke abrutschen.

Im Übrigen: Auch wenn der EHS beträchtliche Schäden hervorrufen kann, die Zeit für ein Vergleichsangebot ist immer.

Grüße

Thomas
 
Auf der 6-seitigen Rechnung

steht so allerlei. Für die Herren unbekannter Qualifikation (der Sanierer selbst war nicht dabei) wurde nur für "Abraumentfernen 1 Std." ein Stundensatz von je 48,50 E berechnet, für "Verputzmörtel entfernen", "Fügenmörtel auskratzen" (augenscheinlich überhaupt nicht geschehen), "Abflammen", "Bohrlochdrucktränkung" (12,1 qm/ 1040,60 E) und "Schwammsperre" (Besprühen von 12,1 qm für 990,20 E ) sind qm-Pauschalen angegeben. Besten Dank für die Antwort! Viele Grüße, Th. Walther
 
Das Werk...

scheint überteuert. Es gibt Schiedstellen bei der Handwerkskammer, da könnte man nachfragen.

Grüße

Thomas
 
Ist die Rechnung

schon bezahlt?
wenn nicht, erst einmal abwarten und mit dem Sanierer Kontakt aufnehmen, eventuell mit Rechtsanwalt drohen.

Wenn bezahlt, dann wird es schwierig.

Grüße, Gerhard
 
Rechnung

Bei solchen Problemen gibt es eine allgemeine Verfahrensweise:
1. Falls die Rechnung nicht prüfbar sein sollte, schicken Sie die zurück mit der Aufforderung, eine prüfbare und auch für Sie nachvollziehbare Rechnung zu legen.
2. Falls die Rechnung prüfbar ist schicken Sie dem Rechnungsleger eine Mitteilung das für die Prüfung seiner Rechnung noch Zeit benötigt wird.
3. Überweisen Sie ihm als Abschlag auf die Rechnung einen unbestrittenen Teil der Summe, sagen wir 1.500,- €.
4. Prüfen Sie die Rechnung, teilen Sie ihm detailliert das Ergebnis mit und zahlen Sie den sich ergebenden Restbetrag.

Wie prüft man eine Schlußrechnung?
Was war vereinbart- das vergleichen Sie mit der Schlußrechnung, also Einzelpreise und Aufmaße.
Falls pauschale Festpreise vereinbart wurden, vergleichen Sie Leistungsumfang und Summe.
Falls die Rechnung vorher nicht vereinbart Leistungen erhält fordern Sie den Nachweis warum diese Leistungen obwohl nicht vereinbart ausgeführt wurden und warum man Sie darüber nicht vorher informiert hat.
Solche zusätzlichen, vorher nicht vereinbarten Leistungen können sich ergeben und sind zu vergüten, wenn Ihre Ausführung zur Durchführung des vereinbarten Leistungsumfanges unverzüglich erforderlich war und diese Leistungen vorher nicht erkennbar waren. Falls dafür keine Preise vereinbart wurden sind sie mit marktüblichen Preisen abzugelten.
 
Vielen Dank für die Antworten.

Hinzugekommen ist nichts, Standardprogramm, Befallsausmaß gering. Ich habe gezahlt, weil mir der Schreck in den Gliedern saß (bin mit über 60 nicht mehr der Jüngste) und ich befürchtete, daß der Schwamm noch nicht erledigt war und ich in Zukunft noch Hilfe brauchen würde.
So habe ich in den Wochen danach sämtliche Holzfußböden und fast alle Holzverkleidungen im EG herausgerissen. Alles war ok - danach habe ich mich erst vergeblich an die Innung (kein Mitglied) und die Handwerkskammer gewandt. Obwohl das Bay. Ministerium für Verbraucherschutz schreibt: bei einem "auffälligen Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung(...)wie hoch der übliche Werklohn ist, kann man durch Anfragen bei den Handwerkskammern oder Innungen ermitteln" war die zuständige Handwerkkammer dazu nicht willens oder in der Lage (übrigens der DHBV auch nicht). Ich hatte eine ausführliche Fotodokumentation eingesandt. Auf ein Anschreiben der Kammer antwortet der Sanierer, ich solle mit ihm in Kontakt treten "um die gegenseitige Zufriedenheit nach Durchführung der Maßnahme wieder herzustellen. Ich tat dies - und warte bis heute auf irgendeine Reaktion. Viele Grüße, Thomas Walther
 
Schade...

da haben Sie wohl ein dunkelgraues Schaf erwischt.

Ich halte die Preisgestaltung, soweit das aus der Ferne zu beurteilen ist, für sittenwidrig. Nunmehr müssten Sie aber klagen...

Daß die Kammer und der DHBV an dieser Stelle versagen, hätte ich nicht erwartet.

Grüße

Thomas
 
Thema: Ist das seriös?
Zurück
Oben