Erlaubt oder verboten.

Diskutiere Erlaubt oder verboten. im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo. Man spricht immer von Schwarzarbeit, aber was ist das eigentlich? Ich würde gerne mehrere Haüser die sich in meinem Besitz befinden...
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Heinz Bach

Guest
Hallo.

Man spricht immer von Schwarzarbeit, aber was ist das eigentlich?

Ich würde gerne mehrere Haüser die sich in meinem Besitz
befinden renovieren.
Ich würde für ca 1 Jahr mehrere Leute einstellen in einem Sozialversicherten Arbeitsverhältnis. Alles ordnungsgemäß angemeldet,Krankenkasse, Sozialversicherung,Rentenversicherung
usw.
Ich brauche Maler, Elektriker, Maurer. Fliesenleger,Trockenbauer und noch andere Gewerke.

Darf ich das, oder mache ich mich der Schwartzarbeit oder einens anderen Vergehens schuldig.

Also nochmal gefragt.

Was ist Schwarzarbeit und wie ist sie diffiniert.
Wo ist der Gesetzestext nachzulesen?

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß Heinz Bach
 
Verboten !!!

Moin,

das ist zwar keine Schwarzarbeit, aber trotzdem verboten. Und das hat nun wieder mit der Handwerksordnung i.V. mit anderen Ergüssen deutscher Regulierungswut zu tun.

Für die einzelnen Arbeiten benötigt man ein angemeldetes Gewerbe und für die sicherheitsrelevanten Berufe gem Anlage A der HWO besteht Meisterzwang. Dazu gehören nun mal Maler, Maurer und Elektriker.

Eine vollständige Übersicht der Berufe in Anlage A und B gibt's hier:

http://www.baulinks.de/webplugin/2003/0549.php4

Wenn man selbst keinen Meistertitel hat, oder eine Ausnahmebewilligung nach den $$ 7 - 9 HWO, muß man einen sog. technischen Betriebsleiter mit Meistertitel einstellen.

Dieser muß entweder einen gültigen Arbeitsvertrag haben, oder mit mindestens 1/3 an der Firma beteiligt sein.

Und dann braucht man wohl bei den ca. 2 Dutzend zu gründenden Firman noch einen "Meister" für das juristische und für die Buchhaltung.

Mustervertäge für eine GbR gibt es bei der Handwerkskammer - und die Meister bei der "Agentur für Arbeit".

Übrigens: Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten bekommen sehr viel leichter eine Ausnahmebewilligung als deutsche Eingeborene.

Also: Nichts ist unmöglich !

Nun mal los

Bernd
 
und da wäre dann noch die umsatzsteuer

die auf alle arbeiten anfällt, deren ergebnisse nicht im eigenen privathaushalt oder in der eigenen firma "verbraucht" werden, sondern an die mieter gegen entgelt abgegeben werden

d.h. da hier mietwohnraum geschaffen/instandgehalten wird, ist auf die geleisteten arbeiten umsatzsteuer fällig, die an das finanzamt abgeführt werden muss
 
USt

... und hier kommt es dann darauf an, ob der Vermieter (Rechnungs-Empfänger) eine Firma oder eine Privatperson ist.

Als Privatperson kann man die gezahlte Mehrwertsteuer als Kosten geltend machen, als Firma ist man zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Bernd
 
USt

so oder so USt muss in welcher form auch immer gezahlt werden

also nicht wundern wenn eines tages der zoll auf der baustelle steht und fragen stellt
 
also polnische Fa gründen mit Niederlassung in Deutschland?

kann es sein,daß z.B.ein Pole ohne Meistertitel o.ä. jederzeit einen Eintrag in die deutsche Handwerksrolle ohne Nachprüfung seiner Qualifikation bekommt?
Falls ja, ist das auf EU-Recht gesehen für unseren deutschen Nicht-Meister eine große Ungerechtigkeit.
Wenn dem so wäre, kann doch auch ein Deutscher in POlen eine Fa gründen und dann in Deutschland eine Niederlassung. eröffen?
Falls ich da was falsch verstanden habe, danke ich für Korrekturen im Voraus.
Klaus Schillberg
www.texbis.de
 
Prinzipiell möglich !

Die Schwierigkeit besteht nur meistens in den Sprachbarrieren. Wer ist schon in der Lage, eine Steuererklärung auf polnisch abzugeben. Bei der Konstruktion einer englischen pltd ist das schon einfacher.

Warum wohl wurden allein in Köln im ersten Quartal 2005 über 700 - in Worten: siebenhundert - Fliesenleger-Betriebe angemeldet ?

Und unserer Parlament ist ja nur noch eine Durchwink-Abteilung für "Brüssler Spitzen".

Bernd
 
Hallo an alle.

Danke schon mal für die ersten Antworten.

Die Häüser gehören mir und sind rein gewerblich vermietet.
Renovierungen ect.kann ich nicht auf die Mieter umlegen.
Also bleiben die Kosten bei mir.
Warum sollte hier Umsatzsteuer anfallen?
Andere Objekte die ich kenne, werden von Hausmeistern betreut
die viele Arbeiten, wie z.B. Malerarbeiten, ausführen.
Ist das erlaubt oder ist das auch Verboten?
Muss man dann nicht den Hausmeiter gleic ganz abschaffen?
Ein Hausmeiter, von Beruf Heizungsbauer oder Elektriker muss doch reparaturen der einzelnen Gewerke durch führen dürfen?
Zum blöden rumsitzen sind die wirklich qualifizierten Leute zu Teuer.

Wer weiss etwas genaueres oder wo kann man sich genaue Antwort holen.

Danke an alle die was wissen.

Heinz Bach
 
Thema: Erlaubt oder verboten.
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