Denkmalschutz

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Andrea Twardon

Guest
Hallöchen
wir haben ein Fachwerkhaus von 1666 und haben folgendes Problem. Wir wollten unsere Kellertür die nicht original ist verbreitern. Wir wollten eine Doppelflügelige Tür einbauen, in altem Stil.Schön aus Holz mit Beschlägen und so. Die Kellerwände sind schon damals vor dem Denkmalschutz gemauert worden. Oberhalb von der Tür ist ein dicker Originalbalken diesen wollen wir natürlich nicht veletzen.
Die Denkmalschutzbehörde hat uns nur eine einflügelige Tür erlaubt..........Wir hätten und brauchen aber eine zweiflügelige damit unsere Motorradgespanne in den Keller passen. Mich ärgert das weil ich diese Blechtüre gegen eine schöne Holzdoppeltür auswechseln wollte. Kann man Einspruch einlegen? sind die immer so kleinkariert? Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Denkmalschutz? Ati
 
Machen Sie doch Fotos vom jetzigen Zustand und erstellen Sie eine Skizze, wie nach Ihren Wünschen die Kellertür aussehen soll.
Dann gehen Sie persönlich zum Denkmalamt und zeigen denen Ihr "Anliegen".

Wir haben nur gute Erfahrungen gemacht, bis jetzt.

Sie müssen auch verstehen, dass die nicht alle Häuser "persönlich" kennen. Wenn Sie denen sagen, dass Sie vorhaben, schön mit Holz und so... da werden die sicherlich nicht nein sagen.

Grüße Annette
 
Denklmalschutz breite Stall bzw. Kellertür

Hallo
Haben wir gemacht mit Foto und allem drum und dran. Vorschläge für die Tür kam dann vom Denkmalschutz mit Zeichnungen Bauanleitung und so weiter. Aber halt nur
für eine einfflügelige Tür. Ich meine früher muss es doch auch breitere Kellertüren gegeben haben (für dicke Kühe).
Weiß einer was von breiten Kellertüren in landwirtschaftlichen Häusern. Also unten Halb Wohnung, halb Stall, Obergeschoss auch zum wohnen und Dach war eben für Stroh und Heu. Da wir das dach ausbauen möchten will ich mich mit dem Denkmalschutz auch nicht anlegen. Viellecht noch mal einen Vorschlag einreichen für breitere Türen, am besten halt wenn ich was hätte wo ich zeigen könnte das es damals auch breite türen gab. Oder gab es nur schmale Türen bzw. Kühe :).Ati
 
Wir haben das Wohnhaus getrennt vom Stall. Die Stalltüre ist nicht "überbreit".

Aber die Haustüre, die ist 2-flüglig (zum Glück, sonst hätt unsre Badewanne nicht durchgepasst ;-). 1,50 oder 1,80 breit. Das Haus ist 300 Jahre alt.

Ist sicherlich auch regional unterschiedlich.

Grüße Annette
 
Hallo
Wirklich erstaunlich mit was man sich so rumschlagen darf wenn ein Gebäude unter Schutz steht, ebenso erstaunlich das es scheinbar fast nur vom Denkmalpfleger vor Ort abhängt.
Häuser unterlagen doch irgendwie immer mal wieder einer geänderten Nutzung, und wurden dieser immer wieder angepasst, Ortsbilder ändern sich, und gerade das macht doch heute aus dem Alten das Besondere.
Ich kann es nicht nachvollziehen warum sich Denkmalpfleger so schwer tun eine unschöne Sache zu besitigen, gegen eine Sache die dem Denkmal besser steht, und das nur weil man dann von aussen eine noch immer nicht optimale Lösung hat.
Die alte Kellertür ist eh unwiederuflich weg warum also nichts ändern, und in ein paar Jahren geht der Denkmalpfleger in Rente und sein Nachfolger sagt dann vielleicht, mit mir wäre das kein Probölem gewesen.
Nachdem ich die letzten Monate immer wieder solhe Beiträge lesen durfte entscheide ich mich jetzt mal spontan den von mir angestrebte Denkmalschutz für mein Häuschen nicht zu beantragen, ich denke ich weis selbst am besten was ihm gut tut.
Gut der Beitrag tut nichts zur Sache, vertrieb mir aber die Zeit die mein Leinölfirnis zum einziehen brauchte.
Gruß
Hartmut
PS stellt in angemessenen Abstand ein Carport in den Garten am besten mit Rosa Balken, daggen kann dann der Denkmalpfleger wahrscheinlich nichts tun, obwohl es dem Gesamtbild noch mehr schadet, Wilkommen im Land der Erbsenzähler
 
Tja...

also wie gesagt, wir haben üüüüüüüüberhaupt keine Probleme. Manche Sachen kann ich auch nicht verstehen (z. B. dürfen wir keine Ortgangziegel aufs Dach machen sondern Holz-Zahnleisten - keiner im Ort hat sowas...), aber solche Kleinigkeiten sind mir wurscht, wenn ichs für nötig hielte, würde ich hingehen und denen das mal schildern.
Andrerseits waren Eicheholzfenster vorgeschrieben - wir haben Kiefer genommen und die wurden trotzdem mit der steuerl. Abschreibung "bezuschusst".

Versteht doch die mal:
schaut Euch mal um in der Gegend: Altes wird abgerissen oder kaputtsaniert mit irgendwelchem Sch*** (ich muss unbedingt mal das geflieste Fachwerkhaus als Foto hier einstellen, das ich jeden Tag betrachten muss). Wärt Ihr, wenn Ihr dafür zuständig seid, nicht auch ziemlich sauer und frustriert?

Wir sind ganz am Anfang persönlich dort hingegangen und haben gesagt, was wir machen wollen und gefragt, wie denen ihre Vorstellungen sind. Von da an hatten wir wohl einen Stein im Brett ;-). Auch bei der Scheune und dem Basalt-Stall, die nicht unter SChutz stehen, haben wir kürzlich gefragt, was man da am besten macht (Dach und so). Die haben sich total über unsren Einsatz gefreut.

Ich denke mal, die sind oft nur so "knurrig", weil sie halt die Erfahrung haben, dass Leute ihr Haus viel lieber voll Wasser laufen lassen, weils billiger ist, abzureißen und nen Neubau hinzustellen als zu sanieren... (Was jetzt nicht ein Grund ist, bei solchen Sachen wie Türbreiten kleinlich zu werden!)
 
Denkmalschutz

Dachog. Es ist nun gleich ob einflüglig oder zweiflüglig. Wenn´s die Gewände hergeben. Direkt kam es nicht zum Ausdruck, aber es muß sicherlich die Türöffnung verbreitert werden und dagegen sperren sich bestimmt die Denkmalschützer. Mir fällt momentan nicht der Fachausdruck dafür ein. Es gibt eine Türart, in normaler Größe das Haupttürblatt und einen zweites Türblatt, welches nur bei Bedarf geöffnet wird. Die gesamte Teilung der beiden Tütflügel erfolgt nach den Regeln des goldenen Schnitts. Aber die Experten hier im Forum wissen sicherlich Bescheid. Mfg ut de ole Mark.
 
Jaja, der deutsche Denkmalpfleger...

@ Ati:

Ich kann die Probleme gut verstehen. 2 Tips zur Lösung: Am Ball bleiben und immer mal wieder den Antrag im Abstand einiger Jahre stellen, vielleicht bei unterschiedlichen Sachbearbeitern im Amt. Die 2. Lösung ist etwas "schmutzig": Bei einer größeren Baumaßnahme im Bauantrag die gewünschte Tür als Bestand einzeichnen. Sollte das keiner merken, gilt die Sache als genehmigt. Andernfalls hat sich der Architekt wohl vertan...
Vor allem: Nicht entmutigen lassen! Gebt den Leuten das Gefühl, dass ihr sie ernst nehmt, fragt sie für Lapalien - so wurden wir mit unserem Amt langsam "warm".

@ Anette / Hees
Wir haben hier bei der Sanierung unseres Bruchsteinbauerhofes schon mehr als einmal gekotzt (sorry...). Allein die Findung des richtigen Farbtones für die Tore rings ums Haus hat uns über 3 Monate Rennerei und Arbeit gekostet - nur um dann bei einem Farbton zu landen, den es bereits am Haus gab und den wir von Anfang an vorgeschlagen hatten. Diese Farbe durfte es zu Beginn aber auf gar keinen Fall sein. Von der jetzigen "neuen" alten Farbe ist der Denkmalpfleger allerdings begeistert. Versteh einer die Stempelhalter!
Offiziell müßte ich mir jeden Schlitz, den ich in die Wand ziehe, genehmigen lassen. Mittlerweile fahren wir 2-gleisig: Die großen Sachen (vor allem die, die wir nachher von der Steuer absetzen wollen -> nur mit Bescheinigung vom Denkmalamt möglich) sprechen wir mit dem Amt ab, der Rest läuft halt so. Ich sehe es wirklich nicht ein, eine Genehmigung vom Denkmalamt einzuholen, nur weil ich in irgendeiner Ecke eine neue Steckdose oder einen Heizkörper haben möchte. Zumal der Amts-Tuppes von vielen Dingen eh weniger Ahnung hat als ich. Und wenn ich zudem betrachte, was die Vorbesitzer in dem Haus verbrochen haben (z. B. Alu-Fenster im Bruchsteinhaus, undichtes Dach, Kabel quer über die Außenwand - *kopfschüttel*!!), dann kann es nur besser werden mit diesem Denkmal. Und Zuschüsse gibt es natürlich keine. Um Zuschüsse vom Land zu bekommen, müßte die Stadt die gleiche Summe ihrerseits zur Verfügung stellen. Aber die ist sowas von pleite... An manchen Tag kriegt man echt das Heulen: Da werden einem nur so die Brocken in den Weg geschmissen, obwohl man wirklich nur das beste für das Haus will. Und was bekommt man im Gegenzug? Ne Denkmalplakette samt Urkunde, super!!Denkmalschutz? So jedenfalls nicht!

Schönen Sonntag
Ph. Mertens
 
Einflügelige Tür - wirtschaftlich zumutbar ?

Besorgt Euch mal das Denkmalschutzgesetz. Da gibt es z.B. einen Paragrafen, dem zufolge eine denkmalschützerische Anordnung wirtschaftlich zumutbar sein muss. Vielleicht hilft Euch das, Eure zweiflügelige Tür zu begründen.

Von wechselhaften und willkürlichen Stellungnahmen des Denkmalschützers kann ich ein Lied singen.
 
Thema: Denkmalschutz

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