Baugenemigung erforderlich?

Diskutiere Baugenemigung erforderlich? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo Leute, ich bin neu hier in der Community und brauche gleich mal eure Hilfe. Ich habe vor ca. 1 ½ Jahren ein altes Fachwerkhaus gekauft, und...
B

Bloody

Beiträge
2
Hallo Leute,

ich bin neu hier in der Community und brauche gleich mal eure Hilfe.
Ich habe vor ca. 1 ½ Jahren ein altes Fachwerkhaus gekauft, und begeben mich nun an die Außenanlagen. Ich möchte hier gerne den alten Schuppen im Garten abreißen und neue Sachen errichten.
Es soll ein neuer Schuppen mit 4x8 Meter entstehen, ein Carport und eine Terrassenüberdachung.
Daher jetzt auch die Frage nach der Baugenehmigung. Muss ich für diese Bauten eine solche haben?

Danke und Gruß
 
Da würd ich ..

..mal von ausgehen , daß "baurechtliche Schritte einzuleiten sind " !
Auch wenn der Schuppenrückbau ggfls. nicht von behördlichem Interesse sein sollte, spätestens Schuppenneubau , Carport u. Terrassendach brauchen i.d.R. einen Bauantrag .
Gruß Jürgen Kube
 
Neubau Schuppen

In NRW ja. Aber Bauordnung ist Ländersache.
Wo wohnen Sie denn ?

Grüße vom Niederrhein
 
@beckman:

..schreiben tut er :nrw .. aber nix für ungut ;-)
gruß nachn pott
Jürgen Kube
 
Kosten

Hallo Leute,

was muss ich denn für Unterlagen haben wenn ich eine solche Baugenemigung beantragen will? und was für Kosten kommen da auf mich zu?
 
Bauantrag in NRW

Folgendes freut die Behörde:
- Kopie der amtl. Flurkarte M 1 : 500 (kostet Geld)
mit eingezeichneten und vermaßten Vorhaben
- Kopie der DGK 1 : 5000 (damit die Behörde den Weg findet),
kostet auch Geld
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung auf amtl. Vordruck
- Bauzeichnungen im Grundriß, Ansichten, Schnitt
i.M. 1 : 100; zu zeichnen und zu beschriften nach der
Bauvorlage-Verordnung - Nordpfeil nicht vergessen !

Die Formulare hält die Behörde für Sie bereit (meistens sogar noch kostenlos).
Die Gebühren für das Bauantragsverfahren und für Bauzustandsbesichtigunge rechnet Ihnen die Behörde aus.

Grüße vom Niederrhein
 
Und dann kann es noch sein,

dass der Ersteller der Unterlagen bauvorlageberechtigt sein muss, oder das ein solcher die Unterlagen überprüft hat. Kostet auch Geld.
-
Aber ich wollte noch einen Tip zum Besten geben. Man kann und darf nicht immer dort wo man einen Schuppen abreißt auch einen neuen bauen. Man kann aber normaler Weise einen alten immer sanieren. Also vor dem Abriss abklären, was nach einem Abriss möglich ist.
 
Thema: Baugenemigung erforderlich?

Neueste Themen

Zurück
Oben