Sehr geehrter Herr Kornetzky,
dieses Arbeiten sind lt. DSchG NW erlaubnispfichtig. Die Untere Denkmalbehörde, in diesem Fall die denkmalrechtliche Bewilligungsbehörde, ist Ihr Ansprechpartner. Die Anträge sind formlos oder per Formblatt zu stellen. Das wird von Unterer Denkmalbehörde zu Unterer Denkmalbehörde unterschiedlich gehandhabt.
Die Untere Denkmalbehörde nur mal kurz zu informieren ist nicht ausreichend. Die Obere Denkmalbehörde, in diesem Fall das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Brauweiler, steht der Unteren Denkmalbehörde beratend zur Seite.
Des weiteren sollten Sie die Arbeiten und die Ausführung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abstimmen.
Die Anlage muß von diesem frei gegeben werden. Er gibt Ihnen sicherlich auch wertvolle Tipps und wird Ihnen Vorgaben zum Brandschutz (Abstände zu Holzbauteilen etc.) usw. machen. Dokumentieren Sie die Arbeiten und lassen Sie diese vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abnehmen, so lange er die wesentlichen Details noch einsehen kann. Das ist auch aus versicherungstechnischen Gründen wichtig.
Damit ich hier nicht alles herunter leiern muß, noch folgende Infos (beziehen sich auf die Errichtungen eines Schornsteins in Eigenleistung), die ich aus dem Internet kopiert habe,:
....einige Auszüge mit grundsätzlichen Anforderungen aus den Bauordnungen der Bundesländer der BRD:
-Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und die Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung. Grundlage jeder Baumaßnahme sind die geltenden technischen Richtlinien und Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Diese verweisen auf die DIN 18160, der erforderliche Querschnitt der Schornsteinanlage wird nach EN 13384 Teil 1 oder DIN 4705 Teil 3 berechnet.
- Feuerstätten und Abgasanlagen (Feuerungsanlagen) müssen betriebssicher und brandsicher sein.
- Abgase von Feuerstätten sind durch Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke Abgasanlagen) so abzuführen, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so herzustellen, dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungsgemäß angeschlossen werden können. Sie müssen leicht gereinigt werden können.
- Nachdem Sie mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister Ihre Pläne, einen Schornstein für Ihren Kaminofen selbst zu montieren besprochen haben, dieser Ihnen die notwendige Bescheinigung, dass dieser Schornstein geeignet ist, gegeben hat,
1. besorgen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt den Bauantrag,
2. füllen Sie den Bauantrag 3-fach aus,
3. kopieren Sie 3-fach den Grundriss und den Schnitt Ihres Hauses
4. zeichnen Sie den geplanten Schornstein in die Schnitt- und Grundrisszeichnungen
5. besorgen Sie sich eine Liegenschaftskarte Ihres Grundstücks
6. als Anlage fügen Sie den Vordruck Feuerungsanlage (Baubeschreibung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens) und die Allgemeine bauafsichtliche Zulassung- *für den Schornstein bei.
Erst wenn Sie die Baugenehmigung in Ihren Händen haben, kaufen Sie den Schornstein !
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies