D
DS
Guest
Hallo,
da uns unser Haus langsam zu klein wird (Nachwuchs im Anmarsch) und wir in unserer Ecke absolut keine bezahl- und brauchbaren Häuser finden ist nun die Überlegung, die Scheune teilweise als Wohnraum auszubauen.
Die Ausgangssituation:
Bundesland: Rheinland-Pfalz, Wohnhaus Baujahr 1900, uns liegen keinerlei Pläne vom Wohnhaus oder der Scheune vor. Da unser Grundstück sehr klein ist (280m²) stehen Wohnhaus und Scheune jeweils mit 3 Außenwänden auf den Grundstücksgrenzen (alter Dorfkern, diese Art dre Bebauung ist hier in der Region so üblich).
zwischen Wohnhaus und Scheune befindet sich ein Innenhof, Abstand Wohnhaus-Scheune ca. 7,5m. Da wir den Innenhof als Fläche brauchen und auch erst hergerichtet haben wollen wir nicht an das Wohnhaus direkt anbauen. Das Erdgeschoß der Scheune wird als Garage und Werstatt benutzt, den Platz brauchen wir auch.
Die Idee wäre jetzt, das Obergeschoß (momentan 2 Räume, insgesamt ca. 70m² Fläche, über dem größeren Raum könnte man eventl. noch ein Dachgeschoß ausbauen) der Scheune auszubauen und mit eine geschlossenen Übergang über den Hof mit dem Wohnhaus zu verbinden.
Jetzt stellen sich natürlich Fragen zur Machbarkeit:
1. Genehmigung: keine Ahnung ob und als was die Scheune überhaupt in irgendwelchen Unterlagen geführt ist, jedenfalls müsste vermutlich man ein Nutzungsänderung beantragen. Geht das überhaupt, weil keine Grenzabstände von 3 Metern eingehalten werden? (andererseits steht z.B. das Wohnhaus eines Nachbarn ca. 1m neben unserer Scheune
2. Fluchtwege: es handelt sich um ein Einfamilienhaus, müssen trotzdem 2 Fluchtwege vorhanden sein? Falls ja, müsste man vom Og der Scheune noch ein Treppe (+Treppenhaus)ins EG bauen, vom Platzbedarf und den zusätzlichen Kosten abgesehen stört mich dann, dass man quasi ne 2. Haustür hätte (Einbruchschutz, Versicherung etc.)
3. ENEV-Nachweis: Außendämmung nicht möglich, Wände Sandstein bzw. Backstein, 40cm dick: Dach würde natürlich gedämmt, Außenwände nicht vernünftig machbar, kann man sich da über ne Wirtschaftlichkeitsrechung im Fall der Außenwände "befreien" lassen?
4. Architekt/Bauantrag: was muss man zwingend vom Architekt machen lassen: ein Plan mit Statik und den Bauantrag schätz ich auf jeden Fall; ich hab im Internet schonmal etwas gestöbert zu dem Thema: es gibt ja diese Leistungsphasen, so Dinge wie Vergabe der Gewerke, Bauaufsicht etc. muss man nach meinem Verständnis nicht zwingend vom Architekt machen lassen. Was kostet üblicherweise ein erstes Beratungsgespräch, bei dem man mal das Vorhaben grob umreißt und die Machbarkeit und die Kosten auslotet?
da uns unser Haus langsam zu klein wird (Nachwuchs im Anmarsch) und wir in unserer Ecke absolut keine bezahl- und brauchbaren Häuser finden ist nun die Überlegung, die Scheune teilweise als Wohnraum auszubauen.
Die Ausgangssituation:
Bundesland: Rheinland-Pfalz, Wohnhaus Baujahr 1900, uns liegen keinerlei Pläne vom Wohnhaus oder der Scheune vor. Da unser Grundstück sehr klein ist (280m²) stehen Wohnhaus und Scheune jeweils mit 3 Außenwänden auf den Grundstücksgrenzen (alter Dorfkern, diese Art dre Bebauung ist hier in der Region so üblich).
zwischen Wohnhaus und Scheune befindet sich ein Innenhof, Abstand Wohnhaus-Scheune ca. 7,5m. Da wir den Innenhof als Fläche brauchen und auch erst hergerichtet haben wollen wir nicht an das Wohnhaus direkt anbauen. Das Erdgeschoß der Scheune wird als Garage und Werstatt benutzt, den Platz brauchen wir auch.
Die Idee wäre jetzt, das Obergeschoß (momentan 2 Räume, insgesamt ca. 70m² Fläche, über dem größeren Raum könnte man eventl. noch ein Dachgeschoß ausbauen) der Scheune auszubauen und mit eine geschlossenen Übergang über den Hof mit dem Wohnhaus zu verbinden.
Jetzt stellen sich natürlich Fragen zur Machbarkeit:
1. Genehmigung: keine Ahnung ob und als was die Scheune überhaupt in irgendwelchen Unterlagen geführt ist, jedenfalls müsste vermutlich man ein Nutzungsänderung beantragen. Geht das überhaupt, weil keine Grenzabstände von 3 Metern eingehalten werden? (andererseits steht z.B. das Wohnhaus eines Nachbarn ca. 1m neben unserer Scheune
2. Fluchtwege: es handelt sich um ein Einfamilienhaus, müssen trotzdem 2 Fluchtwege vorhanden sein? Falls ja, müsste man vom Og der Scheune noch ein Treppe (+Treppenhaus)ins EG bauen, vom Platzbedarf und den zusätzlichen Kosten abgesehen stört mich dann, dass man quasi ne 2. Haustür hätte (Einbruchschutz, Versicherung etc.)
3. ENEV-Nachweis: Außendämmung nicht möglich, Wände Sandstein bzw. Backstein, 40cm dick: Dach würde natürlich gedämmt, Außenwände nicht vernünftig machbar, kann man sich da über ne Wirtschaftlichkeitsrechung im Fall der Außenwände "befreien" lassen?
4. Architekt/Bauantrag: was muss man zwingend vom Architekt machen lassen: ein Plan mit Statik und den Bauantrag schätz ich auf jeden Fall; ich hab im Internet schonmal etwas gestöbert zu dem Thema: es gibt ja diese Leistungsphasen, so Dinge wie Vergabe der Gewerke, Bauaufsicht etc. muss man nach meinem Verständnis nicht zwingend vom Architekt machen lassen. Was kostet üblicherweise ein erstes Beratungsgespräch, bei dem man mal das Vorhaben grob umreißt und die Machbarkeit und die Kosten auslotet?