Scheune M-V

Diskutiere Scheune M-V im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo! Ich hatte schon einmal im Sommer 2007 einen Beitrag zum Erhalt einer Scheune verfaßt und "Volker" war damals so nett und hat mir einige...
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Kathrin

Guest
Hallo!
Ich hatte schon einmal im Sommer 2007 einen Beitrag zum Erhalt einer Scheune verfaßt und "Volker" war damals so nett und hat mir einige Ratschläge gegeben. Also, ich wollte nur sagen, dass ich am 20.07.2007 Unterlagen gem. § 62 LBauO M-V eingereicht habe.Durch die Gemeindevertretung ist es gegangen und der Gemeinderat hat zugestimmt, jedoch hat mich jemand von der oberen Behörde auf dem Kieker. Die Gemeinde hat mir geschrieben ich kann weitermachen und die obere Behörde sagt nein, der Baustopp bleibt bestehen. Ich soll den Nachweis Standsichertheit, Nachweis Brandschutz, Erschließung Wasser und Energie, Entsorgung Abwasser, Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das ist doch ein Witz oder ? Wir wollen keine Wohnungen in diese Scheune bauen, sondern einfach nur diese Scheune erhalten als Scheune. Ich kenne mich leider zu wenig in den Gesetzlichkeiten aus.
Viele Grüße
Kathrin
 
Vorhaben ?

Guten Morgen,

mir ist nicht klar geworden, was Sie eigentlich vorhaben. Scheune erhalten erfordert schließlich keinen Bauantrag.
Nutzungsänderung wohl. Und darauf zielt die Forderung der Behörde offenbar ab.
Also:
Was ist Ihr Vorhaben ?

Grüße vom Niederrhein
 
Sichtschutz

Hallo!
wir wollen keine Nutzungsänderung. Die Scheune soll uns einfach nur als Unterstellmöglichkeit und Sichtschutz dienen.Wir ändern auch nichts an der Statik. Es soll das Asbestdach ersetzt werden durch Dachziegel, die kaputten Fenster werden erneuert und natürlich auch das Fachwerk.

VG
Kathrin
 
Hallo,

mein persönlicher Eindruck ist, daß Sie des Guten möglicherweise zu viel getan haben. Denn eine Vorlage von Unterlagen nach § 62 (Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung) setzt ja eine Änderungsabsicht voraus.
Der Ersatz von Wellasbestzement gegen Ziegel wäre eine solche Absicht, die über reine Bauunterhaltung hinausgeht. (Kein Austausch gleichartiger Bauteile).
Haben Sie eigentlich im Formular, an der Stelle, an der gefragt wird, ob die Vorlage ggfs.als Bauantrag weiterzubehandeln ist, ein Kreuz gemacht ?
Beim Wort "Baustopp" klingeln natürlich die Glocken. Wird gegen den Bebauungsplan geklagt ? Liegen Sie im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ?

Wenn Sie alles mit nein beantworten können, rate ich Ihnen einen Fachanwalt für Baurecht aufzusuchen.
Unkenntnis des Baurechts bei Beamten ist in MeckPomm leider noch häufig anzutreffen. Ich habe selber einige Jahre Projekte dort und in Brandenburg abgewickelt.

Grüße vom Niederrhein
 
Bauamt

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe eine richtige Wut. Nur mal so nebenbei. Es stellt jemand einen Antrag auf eine Garage. Dieser Antrag bleibt dann eben mal 3 Monate liegen !!! Ich glaube dann gilt er als genehmigt. Richtig ? Ich denke, ein Anwalt ist das Richtige jetzt.
VG
Kathrin
 
Thema: Scheune M-V
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