Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Sanierung allgemein im Bereich - hallo,ich hab da mal ne frage: also ich hab ne alte scheune ersteigert,sie steht im aussenbereich. sie ist im flurplan eingezeichnet aber nicht im...
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Thomas

Guest
hallo,ich hab da mal ne frage:
also ich hab ne alte scheune ersteigert,sie steht im aussenbereich.
sie ist im flurplan eingezeichnet aber nicht im grundbuch eingetragen.das land ist nicht als bauland angegeben.ich würd die scheune gern erhalten,bzw instandsetzen,bzw.sanieren.brauch ich da genehmigungen?bei dem baugesetz steig ich als laie nicht so ganz durch.
für ratschläge oder tipps sag ich schon mal danke im voraus
 
Scheune

Wie wollen Sie mit die Scheune nach der Instandsetzung nutzen?

Viele Grüße

p.s. Wenn Sie mit Nachnamen Herrmann heißen kann es sein das ich hellseherische Fähigkeiten habe?
 
nein heiß ich nicht.die scheune möchte ich dann als unterstellmöglichkeit nutzen,das land wenn,machbar,nen bißchen eigenanbau.da das land nicht als bauland ausgewiesen ist,geh ich mal davon aus,das ich es nicht anders nutzen kann.oder?
 
Scheune

Für die Instandsetzung einer Scheune brauchen Sie keine Baugenehmigung.

Viele Grüße
 
Scheune oder Wohnhaus

...wenn sie denn Scheune bleibt.
 
danke für die info,ja sie soll scheune bleiben.wie geht das mit einem vorhandenen anbau,kann ich den zum evtl.übernachten nutzen oder muß ich dieses evtl.itgendwie beantragen,bei außenbereichen scheint das ja so eine sache zu sein.ich will da kein ärger haben. gruß thomas
 
Scheunenumbau

Lieber Herr (oder Frau?) Herrmann?,
es nützt nichts, das gleiche Problem zweimal als Frage zu stellen.
Anscheinend wünschen Sie eine bestimmte Antwort; dieses Forum ist aber nicht das "Spieglein, Spieglein an der Wand"...
Wenn Sie wieder eine Frage haben, versuchen Sie ehrlich zu bleiben und alle Karten auf den Tisch zu legen.

Viele Grüße
 
Moin,

wenn Sie durch das aktuelle BG nicht durchsteigen sollten Sie sich jemend nehmen der sich damit auskennt, wenn Sie das nicht wollen harren Sie der Dinge die da kommen.
 
wobei

eine "Instandsetzung" bei den Bauämtern unterschiedlich bewertet wird. Wenn z.B. ein Bruchsteinsockel mit Holzständeraufbau gegen solides Betonfundament und Mauerwerk ausgetauscht wird, braucht man (eigene Erfahrung) eine Baugenehmigung. Also doch Joachims Ratschlag berücksichtigen.
 
zuerst mal sag ich danke,für die tipps.an herrn böttcher gewandt:nur weil hier evtl. etwa gleichartige fragen gestellt werden,heißt das noch lange nicht das das ein und dieselben personen sind.ich hab schon mal gesagt das ich nicht herrmann heiße!!
die scheune soll baulich nicht verändert werden.ich will nur die schäden ausbessern,dasselbe gilt für den anbau,der offensichtlich mal für wohnzwecke genutzt wurde.also werd ich versuchen,jemanden zu finden ,der sich im bg auskennt.wir ja wohl nicht so schwer sein.
gruß thomas
 
Scheunenausbau

Ihr alter ego Birgit Herrmann schrieb:
..." wir haben draußen unseren Wohnwagen stehn und würden gerne einen Anbau anfügen an den Wagen geht das?"
Jetzt taucht plötzlich ein schon vorhandener Wohnanbau an der Scheune auf. Wozu dann der Anbau an Ihren Wohnwagen?

Viele Grüße

p.s. Ich gebe Ihnen mal ein paar Stichworte, über deren Vorhanden- oder Nichtvorhandensein Sie mal nachdenken sollten:
- verkehrstechnische Erschließung,
- Medienanschlüsse Wasser, ELT, Abwasser Telefon, Gas,
- Müllentsorgung
- Winterdienst
 
Thema: Kein Titel

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