Hallo
Noch bevor ich meine Pläne zur Umnutzung meiner Scheune an einen Planvorlagenberechtigten übergebe möchte ich gerne wissen was laut Hessichen Burecht auf mich zukommt in Bezug auf eine zu erstellende Brandwand zur Nachbarscheune.
Die Gebäude stehen mit den Giebelseiten leicht versetzt aneinander, die Nachbarscheune übberragt meine Scheune um ca 120cm. Meine eigene Scheune besitzt im Gemeinsamen bereich keine Wand mehr so das ich dort Funamente setzen kann um darauf eine Brandwand zu erstellen.
Was in etwa kommt bei erstellung von Brandwand und Fundamente auf mich zu (Hessiches Baurecht) in Bezug auf Stärke, welches Material muss ich Verwenden.
Und reicht es die Mauer ein Stück über mein eigenes Dach hochzuziehen oder muss ich die komplette Nachbarscheune mit zumauern.
Vielen Dank für Antworten im vorraus
Gruß
Hartmut
Auf dem ersten Bild die eingezeichnete Brandwand ist nicht Vorhanden da klafft ein Loch zur Nachbarwand
Hier noch eine Zeichnung von vorne