Abriss einer alten Scheune

Diskutiere Abriss einer alten Scheune im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Foris, ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin daran interessiert, eine Hofreite mit Grundstück zu kaufen. Auf dem Grundstück...
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sascha8

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Hallo Foris,


ich befinde mich in folgender Situation:

Ich bin daran interessiert, eine Hofreite mit Grundstück zu kaufen. Auf dem Grundstück befindet sich eine alte, marode Scheune(die der Verkäufer schon früher abreißen wollte). Nun habe ich auch vor, diese Scheune abzureißen und an deren Stelle eine Wohnung zu erbauen.
Jetzt habe ich erfahren, dass die Scheune Teil einen geschützten Gesamtobjekts ist(wohl unter Denkmalschutz steht).
Hat schon jemand Erfahrung hiermit gehabt?
Würde mich über einpaar Antworten freuen.

Kann mir das (Denkmal)Amt verbieten, diese Scheune abzureißen, obwohl sie marode und evtl. einsturzgefärdet ist, bzw. kann es mich zwingen, sie wieder instand zu setzten?



Wer bestimmt, wann die Scheune nicht mehr instand gesetzt werden kann? Mein Bauingenieur oder hat das Amt da seine eigenen Leute, die die Scheune begutachten?

Kann mit das Amt jetzt schon sagen(also bevor ich die Hofreite kaufe), ob ich an der Stelle der Scheune eine Wohnung erbauen kann?

Gruß
Sascha
 
Abriss

Hallo Sascha,
Wenn die Sanierung 50% mehr kostet als ein vergleichbarer Neubau ist eine Sanierung im Sinne des Denkmalschutzes unwirtschaftlich.
Lassen Sie Ihren Bauingenieur die Bude "kaputtrechnen".

Dann dürfen Sie abreissen.

Einen Bauantrag (Abrissantrag) müssen Sie auch stellen.
Den können Sie jetzt schon stellen, denn Baugenehmigungen werden immer unabhängig von Rechten Dritter erteilt.

Hier in Hessen dürfen Abrucharbeiten nicht in Eigenleistung ausgeführt werden.
 
Und genau da liegt...

... der Hase im Pfeffer. Mit Abriss und Neubau ist ja auch eine planmäßige Umnutzung verbunden... Anstelle der Scheune soll eine Wohnung entstehen.

Auf jeden Fall sollte man sowas mit dem Bauamt vorher klären, evtl. mit dem dezenten Hinweis, dass man sein Geld ja auch in der Nachbargemeinde investieren kann...

MfG,
sh
 
Die Scheune zu retten und auszubauen ist keine Option?

Da würde der Hase zwar immer noch im Pfeffer liegen,aber vielleicht bekommt man auf dem Weg amtliches Wohlwollen.

Das hab ich jetzt nicht geschrieben,aber manchmal stürzen so marode Bauten auch von selber ein,meistens passiert das Nachts....

Unser Haus sollte in den siebtigern auch mal niedergelegt werden,hätten wir heut nix zu wohnen.

Grüße Martin
 
Ich würde ...

... in jedem Fall vor einem Kauf, ja sogar weiterer Investionen in Konzepte oder Planungen den Kontakt mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde aufnehmen, um das Vorhaben zu erörtern.
Alles andere halte ich für "Kaffeesatzleserei".

i. V. Dirk Meisinger
 
Denkmalschutz

Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall vor dem Kauf einen (Orts-) Termin mit dem zuständigen Denkmal-Mensch machen. Da kannst du zum einen mal unverbindlich abklopfen, was er/sie von deinen Umbauplänen hält, und vor allem bekommst du da auch einen ersten Eindruck, wie dein Ansprechpartner so tickt. Außerdem fühlt Der DS-ler sich so einbezogen und wichtig genommen und dürfte im Grundsatz deinem Vorhaben schon einmal eher gewogen sein. ;) Ich hab damit gute ERfahrungen gemacht.

Wichtig bei deinem Plan Scheune abreißen und Wohngebäude hinbauen wäre die Frage: Außenbereich?

LG,
Tina
 
wie

Tina schon schreibt, kann der ganze Neubau schon daran scheitern, wenn es sich um einen Hof im Außenbreich handelt. Das sollte vorher geklärt werden. Aber selbst eine Umnutzung könnte (!) schwierig werden, je nach Auffassung von Bauamt und Regierungspräsidium.
 
Was genau bedeutet Außenbereich?
Habe da leider gar keine Ahnung von....

Die Scheune zu erhalten bzw. zu Wohnraum umzufunktionieren würde glaube ich mehr kosten, als sie abzureißen und an ihrer Stelle ein neues Gebäude aufzubauen.
Ist denn eine Umbaugenehmigung leichter zu bekommen, als eine Abrissgenehmigung?

Gruß
Sascha
 
Außenbereich

Außenbereich heißt im Prinzip dass es keinen Bebauungsplan gibt und dass das idR auch außerhalb des Ortes liegt. In diesen Gebieten ist es sehr sehr schwierig bis unmöglich, eine Baugenehmigung oder auch nur die Erlaubnis zu einer Umnutzung oder Wieder-Nutzung als Wohnraum zu erhalten, sofern man kein Landwirt ist (oder sonstwie zum Kreis der Privilegierten gehört).
 
Das mit den 50% mehr als ein Neubau, also 150% des Neubaupreises ist, ist ja schon schwierig, üblicherweise liegen die Sanierungskosten im Durchschnitt bei Neubaukosten in mittlerer Qualität .
Der Clou ist, dass der DS dabei natürlich nur die Sanierung der Scheune als solche vor Augen hat. Auch wenn ein Umbau zu Wohnzwecken genehmigt würde, dann würde nur der geringe Teil der Kosten in die Wirtschaftlichkeitsrechnung eingehen, der der Sanierung der alten Bausubstanz zuzuschreiben ist.
Ansonsten könnte man ja jedes Baudenkmal durch Umwandlung in eine romantische Luxusimmobilie "kaputtrechnen".

GE
 
Thema: Abriss einer alten Scheune

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