Scheune abgerissen

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discobus1

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hallo. Ich habe eine Scheune abreisen lassen und nun ist meine Frage. Da wo ein Teil der Scheune Stand ist nun ein Loch zum Nachbarn. Wie ist da die Rechtslage. Wer muss das Loch zu machen? Mit freundlichen Grüßen
 
Wo ist das Loch? In einem Gebäude des Nachbarn? Auf dessen Grundstück? Wie die Rechtslage ist weiß ich nicht, aber wenn du nett sein willst, dann machst du dem Nachbarn das Loch zu. ;-)

Herzliche Grüße aus der Pfalz
 
fachwerk-I13157_201411720921.jpgEs geht um das Loch wo die blaue Tonne zu sehen ist. Dieses Loch wurde bis jetzt von der scheunenwand verdeckt.
 
Gegenfrage

Welchen Grund sollte es geben, dass du ein Gebäude des Nachbarn sanierst? Er hätte selbst schon all die Jahre zuvor das Loch schließen können.

Wenn jetzt eh Handwerker anrücken, könnten die vielleicht so zwischendurch das Loch schließen, aber gewiss nicht auf deine Rechnung.

Herzliche Grüße aus der Pfalz
 
Die Tochter der Besitzerin meinte ,laut ihrem Anwalt habe ich das Loch mit einem Zaun oder der gleich zu verschließen da ich ja auch die Scheune abgerissen,habe. Mfg
 
Ich würde

einen Blick in die Abrissgenehmigung werfen.
Sollte eine solche nicht vorliegen, da der umbaute Raum der Scheune entsprechend der bei Ihnen geltenden Bauordnung klein genug war um ohne Abrissgenehmigung entfernt zu werden, gilt m.E. die Widerherstellung eines gebrauchsfähigen Zustands der nachbarlichen Bebauung. Eine Schädigung der Nachbarbebauung ist bei einem Abriss von grenzständigen Bauten nicht erlaubt.
Beim Abriss der Scheune unseres Nachbarn musste dieser an unserem Haus einen bisher von seiner Scheune geschützten Teil nachverputzen, da dort nun blankes Mauerwerk war und einen Zaun als Ersatz für seine bisherige Grenzbebauung ( Scheune) herstellen.
Damit ist dann keine Sanierung der Nachbarbebauung z.B. durch eine Wärmedämmfassade gemeint, sondern eine Sicherung der Bausubstanz.
Wenn ihr Nachbar sich mit einem Zaun zufrieden gibt, stellen sie ihn. Es vermeidet böses Blut - sie wollen ja noch länger dort leben.
anna
 
Warum soll ich aber einen Zaun hinstellen wenn die Wand die bisher das Loch verdeckt hat auf meinen Grundstück stand? Er will ja das ich eine Wand auf mein Grundstück baue und nicht auf die Grenze bzw seine Seite. Mfg
 
Das

ist ein Detail, das bisher fehlte...
Die neu zu errichtende Abgrenzung ob nun Wand oder Zaun steht auf der Grenzlinie. Ob diese in den Lageplänen festgehaltene Grenze der Situation in der Realität entspricht ist allerdings eine ganz andere Frage. Gerade bei älteren Gebäuden und Zaunanlagen sind die trennenden Elemente gerne schon mal um einige bis etliche Zentimeter von der amtlichen Grenzlinie entfernt.
Ein Blick in den Lageplan verschafft da etwas mehr Klarheit.
Danach das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und eine einvernehmliche Lösung finden...spart Nerven und Kosten.
anna
 
Grundstücksgrenze

Es kann schon sein, dass der Nachbar recht hat. Davon abgesehen, kennst du definitiv die Grundstücksgrenze? Alte Gebäude waren manchmal ziemlich seltsam auf das Grundstück platziert. Das kann für beide Beteiligte mit erstaunlichen Überraschungen verbunden sein.

Herzliche Grüße aus der Pfalz
 
Doppelt hält besser

Da hatten zwei den gleichen Gedanken. ;-)

Es können aber auch mehr als ein paar Zentimeter sein. Ich habe nicht schlecht gestaunt als ich feststellte, dass ich an der einen Ecke der Scheune noch über einen Meter von Nachbars Garten zu bekommen habe.
 
deshalb ja

ETLICHE ;) Zentimeter. Bei uns ist den Bebauungsvorstellungen der Zeit zwischen 1945 und 1989 eine komplette Zuwegung den Gelüsten der Nachbarschaft zum Opfer gefallen.Sämtliche Grenzen wurden nach Lust und Laune überbaut, nur die Gebäude vor 1945 sind erstaunlich treffsicher auf den Grenzen errichtet... Den rechtlichen Zustand nun nach über 50 Jahren wieder herzustellen ist de facto halt dann auch nicht immer die praktikabelste und nachbarschaftsfreundlichste Lösung.
Viel Erfolg bei der Einigung
anna
 
Vermesser

beauftragen mit folgenden Leistungen. Das schafft rechtliche Klarheit. Alles andere ist Gerätsele:
- Grenzanzeige, wenn die Grenze im Liegenschaftskataster vorhanden, aber nicht mehr optisch zu erkennen ist. Voraussetzung sind allerdings vorhandene Grenzsteine (Abmarkungen). Die Grenzanzeige ist recht preiswert.
- Fehlen die Abmarkungen, muß eine Grenzvermessung durchgeführt werden. Diese führt zu einer Grenzfeststellung mit Abmarkungen und einem Grenzzeugnis, das bei einem gemeinsamen Grenztermin mit dem Vermesser und allen beteiligten Grundstücksbesitzern ausgehändigt wird.

Danach gibt es keine Diskussionen über den Grenzverlauf mehr. Baurechtliche Konsequenzen aus einer ein- oder beidseitigen Grenzbebauung können dann eindeutig benannt werden.

Die Vermessungsleistungen werden Geld kosten aber immer noch wesentlich preiswerter sein, als ein jahrelanger Rechtsstreit. Und nervenschonender.
 
Thema: Scheune abgerissen
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