FEHLENDE TRITTSCHALLDÄMMUNG

Diskutiere FEHLENDE TRITTSCHALLDÄMMUNG im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wir sind Ende letzten Jahres in einen Altbau (Baujahr Ende 20. Jhd.) eingezogen, in dem das gesamte Haus modernisiert (dh. saniert und...
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Milena

Guest
Hallo,
wir sind Ende letzten Jahres in einen Altbau (Baujahr Ende 20. Jhd.) eingezogen, in dem das gesamte Haus modernisiert (dh. saniert und ausgebaut) worden ist und alle Wohnungen Ende letzten Jahres bzw. Anfang 2007 neu bezogen worden. Wir wohnen im 4. OG, über uns, die DG-Wohnung wurde ebenso ausgebaut. Bereits im Januar wollten wir uns über die Trittschalldämmung beim Vermieter informieren. Unsere Frage, ob zwischen den Balken und der tiefer gelegten Decke in unserer Whg. entsprechend Masse gelagert ist, wurde verneint. Weiterhin haben wir keine Antwort darauf bekommen, inwieweit schwimmender (von der Konstruktion unabhängiger) Estrich verlegt wurde. Wir wissen nur, dass Betonestrich verlegt worden ist. Ebenso offen ist, ob die Mieter über uns Laminat mit entsprechendem Trittschallschutz bekommen haben.
Nach Einzug der Mieter über uns ist jedoch leider festzustellen, dass man wirklich jeden Schritt, jeden umgefallenen Gegenstand etc. hört.
Entspricht das denn allen Normen, die beim Ausbau des Dachgeschosses zu beachten sind, wenn bei keine Masse zwischen den Balken eingefüllt worden ist bzw. wenn jeder einzelne Schritt hörbar ist?
Vielen Dank
Milena
 
Hallo

Eigentlich ist es völlig egal wie der Schallschutz erreicht wird. Als Mindestanforderungen gilt für Wohnungstrenndecken ein erforderliches R'w von 54 dB bzw bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen von 52 dB für die Luftschalldämmung und als Höchstwert für den zulässigen Normtrittschallpegel ein Wert von max 53 dB (erf L'nw). Nachzulesen in der DIN 4109 -Schallschutz im Hochbau.
Hab ich jedenfalls so gelernt.
Außerdem steht da noch das im Zweifelsfall die Einhaltung dieser Anforderungen im fertigen Bauwerk vor Ort durch Messung "Güteprüfung" nachgewiesen werden können muss.

Wie das ganze in die Praxis umgesetzt wird kann ich euch leider noch nicht sagen. Ob ihr euch da an den Vermieter wenden müsst oder ein Bauphysik/Akustikbüro kontaktiert. Vielleicht kann euch da ein erfahrener Kollege weiterhelfen. Mehr Hinweise kann ich euch gerade auch nicht geben. Ich hoffe es hilft euch weiter.
Gruß
Dorothée
 
Din 4109

Hallo Milena,
Hallo Dorothe,

die DIN 2109 ist im Altbau nicht anzuwenden. Sie gild erst für Häuser die nach 11/89 gebaut wurden.
Für Altbauten gild Bestandsschutz.

Hat Dein Vermieter jedoch Das DG neu ausgebat (also aus dem Dachboden eine Wohnung gemacht), dann dürfte er verpflichtet sein, die DIN 4109 in diesem Geschoss einzuhalten.

Wenn die DG-Wohnung schon bestand und er im Rahmen der Sanierung die Schlacke zwischen den Balken gegen leichte Mineralwolle getauscht haben sollte (was in der Regel zu einer Schallverschlechterung führt) dürfte er mit dieser Trittschallverschlechterung Probleme kriegen, ohne jedoch in diesem Fall die DIN 4109 erfüllen zu müssen.
 
... das DG wurde vor Sanierung/Renovierung nicht als Wohnung genutzt.
Man hört wirlich jeden Schritt. Der Architekt sagte, dass alle Normen eingehalten worden sind, bei einem Termin mit Architekten, Vermieter und Statiker wurde der Lärm simuliert. M.E. kann doch auch trotz korrekter Planung eines solchen Schallschutzes die Umsetzung der Planung fehlerhaft sein, so dass Schallbrücken entstehen. Mit dem "entkoppelten" Betonestrich ist nämlich keinerleit Besserung eingetreten (beim Ausbau des DG wohnten wir bereits in der Wohnung, so dass wir hier eine Vergleichsmöglichkeit haben). Dies verwunderte auch die Statiker. Wissen jetzt nicht, was wir tun könnten, damit sich hier etwas bessert. Welche Möglichkeiten der nachträglichen Trittschalldämmung gibt es denn?
Vielen Dank
 
Probe

Hallo Milena, hatte eben viel in der sache geschrieben und binn dann rausgeflogen. Deshalb ist das jetzt eine Probe!
 
2. Versuch!

Hi Milena,

ist das ärgerlich...aber jetzt scheint es ja zu klappen :))!

Also, Wenn der trittschall wirklich nicht OK ist, wovon ich nach Deiner Schilderung ausgehe, dann kann Dein Vermieter Dir dankbar sein, dass Du dich dieser Sache annimmst!
Versuche ihn deshalb auf Deine Seite zu ziehen, denn wenn der Schallschutz mangelhaft ist, dann steht auch ihm Schadenersatz zu. Sag ihm, dass Du ein Schallschutzgutachten beauftragen wirst, da Du dir sicher bist, dass der Schallschutz nicht OK ist und frage ihn, ob er nicht die Kosten dafür übernehmen möchte (im Fall das Du recht hast, wirst Du die Kosten höchstwarscheinlich als vorgerichtliche Kosten sowieso im Fall eines Prozesses erstattet bekommen).
Da Du ja auch aus Berlin bist kannst Du mal bei der Fa. IBAS, Tel.: 6486032 nachfragen. Diese Fa. hat im letzten Jahr ein solches Gutachten für einen Mieter von mir für ganze 408.- Euro angefertigt!
Wenn Du dann im Gutachten Deine Auffassung bestätigt bekommst, kannst Du Deinen Vermieter zur Mangelbseitigung auffordern und gleichzeitig eine (kräftige Mietminderung) geltend machen (ich glaube die sogar rückwirkend :))! ) !

Ja und dann heißt es zunächst einmal abwarten. Dein Vermieter kann sich den ihm entstandenen Schaden, sofern er ihn selbst nicht verursacht hat höchstwarscheinlich vom Architekten (oder/und der bauausführenden Firma) zurück holen und der Architekt dann von seiner Haftpflichtversicherung, sofern er eine hat und nicht fahrlässig gehandelt hat!
Ob Du dann Deine Forderung auf Schallschutzverbesserung zu Gunsten der Aufgabe Deiner Mietminderung durchsetzen kannst, kann ich Dir nicht sagen. Das wäre gesondert zu prüfen.

Ja und von der gesparten Miete könntest Du mich ja dann mal zum Essen einladen :))....

Manfred
 
Hallo Manfred,

danke für die Antwort. Das hört sich alles viel einfacher an, als es ist. Wir hatten bereits schon einen Termin mit Vermieter, Architekt und Statikern. Architekt und Vermieter meinten, dass wohl alles in bester Ordnung sei. Die Statiker waren etwas überrascht, dass sich nach Einbau des Betonestrichs der Trittschall nicht vermindert hat (während des Termins). Als wir im Nachgang Vermieter und Architekt darauf nochmals ansprachen, wurde diese Aussage von uns als falsch hingestellt. So langsam habe ich den Eindruck, dass auch der Vermieter noch nicht kapiert hat, dass es doch jetzt - kurz nach Fertigstellung der Bezugsfertigkeit des Gebäudes - gut ist, dass man ihn auf so einen Mangel aufmerksam gemacht hat.
"Das Lärmempfinden sei stark subjektiv" wird uns immer wieder beteuert.
Bei dem Ausbau / Renovierung des Gebäudes wurde wirklich soviel falschgemacht, wie man nur falsch machen konnte. Als wir eingezogen sind, hatten wir eine Mängelliste von über 60 Punkten (von kaputten Fenster über fehlende Heizkörper im Bad bis hin zu stark beschädigtem Fußboden), da sollte mich es nicht wundern, wenn auch beim Fußboden der DG-Wohnung etwas schiefgelaufen ist.
Viele Grüße
Milena
 
Thema: FEHLENDE TRITTSCHALLDÄMMUNG
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