Schallschutz
Danke für die nette Wertung meiner Mühe, die ich mir mit Ihnen gemacht habe.
Normalerweise werde ich für so was bezahlt.
Das habe ich mir übrigens nicht aus den Fingern gesogen, sondern es stammt aus der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau.
Wenn Sie in der Lage wären, mir die reale Dicke der Wand, ihren Aufbau und das Material zu nennen (nicht bloß Bimsstein, sondern die Rhodichte) dann hätte ich Ihnen auch das bewertete Schalldämmmaß dieser Wand mit und ohne Vorsatzschale nennen können.
Der vorgeschriebene Wert ist übrigens 53 dB für Wohnungstrennwände und 57 dB für Haustrennwände bei Reihen- und Doppelhäusern.
Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob es sich um eine Nachbarwohnung oder ein Nachbarhaus handelt, dank Ihrer präzisen Angaben.
Falls sich die Schalldämmung nicht verbessert hat (was zu beweisen wäre, ich glaube kaum, das Sie den Schallpegel gemessen haben und vergleichen können), dann liegt es nicht an mir oder an der DIN; eine andere Möglichkeit wären Ausführungsfehler Ihrerseits.
Wie haben Sie die Beplankung an den Wänden angeschlossen?
Wie haben Sie die ELT- Installation an den betreffenden Wänden (Steckdosen) versetzt?
Wie ist die Fugenausbildung an der Decke und am Fußboden?
Vielleicht liegt es ja auch am Nachbarn, haben Sie schon mal daran gedacht?
Viele Grüße
Zum Schluß noch eine Draufgabe von mir:
Bei Doppelhaushälften beträgt das erforderliche Schalldämmmaß 57 dB. Das erreicht man mit einer zweischaligen Wand, also 2 x 115 mm und dazwischenliegender Weichfaserplatte, Innenputz und einer Mindestmasse der Ziegel von 1,4 kg/dm³ oder einer einschaligen verputzten Wand 1 Stein dick mit 1,8 kg/dm³ Masse.
Falls das so bei Ihnen vorhanden ist, haben Sie jetzt mit der Vorsatzschale ca. 60 dB (falls sie richtig ausgeführt wurde).