Einsturzgefahr des Fachwerkhauses wg. Abriss auf Nachbargrundstück?

Diskutiere Einsturzgefahr des Fachwerkhauses wg. Abriss auf Nachbargrundstück? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, seit ca. 3 Wochen finden Abrissarbeiten direkt neben unserem Haus statt. Das Haus vibriert und wackelt sogar sehr und wir bangen um das...
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Aytuemen

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Hallo,
seit ca. 3 Wochen finden Abrissarbeiten direkt neben unserem Haus statt. Das Haus vibriert und wackelt sogar sehr und wir bangen um das Haus und um unser Leben (und das unserer Katzen).
Der Sachverständige meinte, das Haus hält das aus (ca. 400 J.alt), gibt uns das aber nicht schriftlich. Wir haben bereits Risse festgestellt.
Wie soll der Schadensersatz ablaufen?
Hat jemand Erfahrung hierzu?
Was sollen wir tun?
Danke vorab.
Liebe Grüße
Aytuemen
 
Abrissarbeiten

Bei Abrissarbeiten gibt es bestimmte Verhaltensregeln, die einzuhalten sind.
So sollte vor Beginn der Arbeiten die Nachbarbebauung auf vorhandene Altschäden untersucht werden. Mit dieser Dokumentation kann man Altschäden von durch den Abriss bedingten Schäden abgrenzen.
Diese Voruntersuchung klärt auch ab, ob es in der Nachbarbebauung Sicherheitsrisiken gibt.
Ist bei Ihnen so etwas in der Art durchgeführt worden?

Falls jetzt Schäden auftreten, sollten Sie die dokumentieren lassen.
Ihren "Gutachter" kann ich nicht verstehen.
Bei so einer sicherheitsrelevanten Sache sollte er die Schäden dokumentieren. Dazu gehören auch Rissmonitore bzw. -marken. Er sollte sich weiterhin einen Überblick über die Standsicherheit Ihres Gebäudes verschaffen.
Dann sollte er das Gespräch mit dem verantwortlichen Bauunternehmer bzw. seinem Sicherheitsbeauftragten suchen, ihn über die Risse informieren und sich über die geplanten Arbeiten informieren lassen.
Die darauf zu folgernde Abschätzung des Gefahrenpotentials gehört immer SCHRIFTLICH ausgefertigt, egal ob das Ergebnis positiv oder negativ ist.
Das gilt auch für Ihren Gutachter. Verlangen Sie seine Stellungnahme schriftlich!

Viele Grüße
 
Risse

Hallo,

rechtlich gesehen muss bewiesen werden, dass die Risse durch die fremden Baumaßnahmen verursacht worden sind.

Deshalb wird oft vor Baubeginn ein Gutachten mit Fotos und Risse-Dokumentation erstellt. Ich meine, dass dieses Gutachten normalerweise der Bauherr bezahlt und beauftragt - so war es zumindest in München beim Umbau vom Mittleren Ring. Dort wurden auf die ganze Länge Spundwände eingerammt und vorher eine komplette Beweissicherung der angrenzenden Bebauung durchgeführt.

Viele Grüsse,
 
Aber

ganz fix ´nen (richtigen) anderen Sachverständigen ranholen und zumindestens den jetzigen Zustand dokumentieren. Sie müssen nachweisen, dass die Schäden durch die Arbeiten auf dem Nachbargrundstück verursacht wurden. Wenn das nicht einwandfrei VOR Beginn der Arbeiten dokumentiert wurde, wird´s problematisch.
MfG
dasMaurer
 
Moin Aytuemen,

der Himmel wird euch nicht auf den Kopf fallen, aber evtl. ein paar Putzkörner in den Kaffee.....

Damit euer Haus einstürzt, müssten schon grössere Teile des Fundaments wegbrechen. Auf den Pressefotos vom Erdloch in Schmalkalden kannst du ja mal die Garage anschauen - die steht auch direkt am Kraterrand:

http://www.n-tv.de/mediathek/bilder...ater-mitten-in-Thueringen-article1833306.html

Und soo schlimm ist es bei euch noch nicht, oder?

Gruss, Boris
 
Hallo

Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Hier meine weiteren Kommentare.
@Oliver Struve
Der Sachverständige war natürlich von der Abrissfirma.
@Georg Böttcher
Fotos wurden gemacht.
Nachdem der Sachverständige nicht von uns beauftragt ist, denke ich, werden wir keine schriftliche Stellungnahme sehen.Ein erneutes Telefonat ergab, das er alle informiert hat (seine Auftraggeber), das beim Abriss vorsichtiger vorgegangen wird. Leider merken wir davon aber nix.
@Niko Böhm
s.o.
@Ulrich Warnecke
s.o.
@Boris Webler
Nein ist es nicht. (noch nicht)

Weiß jemand wie die Schadensregulierung ablaufen sollte?
Unsere Grenzmauer wird wohl auch drauf gehen.

Liebe Grüße
Aytümen
 
Welche Schadensregulierung?

wird es eventuell später heißen und dazu fies gegrinst werden.

Es ist doch klar, wessen Interessen der "Gutachter" der Abrißfirma vertritt. Ohne ihnen ein Gutachten überlassen zu haben kann dieser später sogar sagen "Ich war bei Baubeginn drüben und da waren die Risse schon da".

Bis jetzt bewegen Sie sich immer noch auf Glatteis und was haben Sie schon in der Hand? Ein Telefonat? Ihre paar überstürzten, undatierbaren Laienfotos?

Falls es wirklich schon nennenswerte Schäden gibt bitte SOFORT zum Anwalt, weil es dann eventuell um fahrlässige Sachbeschädigung geht !
 
Rufen Sie doch einfach die Polizei !
Vielleicht nimmt die, weil sie auch nicht weiter weiß, erst einmal den Nächstbesten Anwesenden fest.

Grüße
 
Hallo Aytümen,
solltest wirklich zum Anwalt gehen und dem einen Zustandsbericht verfassen lassen, auf Anwaltsbriefe wird von Firmen dann schon vorsichtiger eingegangen....
PS: wo ist denn die Dreihöfenstr.? ;)))
Gruß Harry
 
o.k. aber....

An alle. Vielen Dank für die Tipps.
@Niko Böhm
Keine Ahnung was ein nennenswerter Schaden ist. Risse sind sichtbar, bereits vorhandene haben sich verschlimmert. Das ist schon fotografiert worden. Meinen Sie, das wir die schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen haben können, der von der Abrissfirma beauftrag wurde?

@Dietmar Beckmann,
Die Polizei kam uns auch schon in den Sinn. Zumal der Bagger mit Abstand ca. 1m seine Abgase in unser Haus bläst. Unsere Beschwerden haben derzeit noch nicht gefruchtet.
Der Abriss ist jetzt beim Keller, d.h. wir hoffen, es geht jetzt alles schnell vorbei.
@Harry
Leider haben wir keinen Rechtsschutz diesbezüglich. Wir haben aber Ortstermin diese Woche wegen der Mauer und da werde ich schon mal fragen, wie die Schadensregulierung ablaufen soll. Wenn ich da ein komisches Gefühlt bekomme, dann werden wir wohl in den saueren Apfel beißen müssen.
Wo sind Sie denn her?

Viele Grüße
aus Oberfranken
Aytuemen
 
Dein Gutachter mein Gutachter

Um das klarzusstellen:
Der Gutachter ist also von der Abrissfirma beauftragt worden, den Zustand der Nachbarbebauung (also auch Ihr Haus) vor Baubeginn zu dokumentieren.
Das gibt er bzw. die Baufirma nicht heraus.
Zweck dieses Gutachtens ist, im Schadensfall bzw. wenn Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, alte bereits vorhandene Schäden nachzuweisen.
Solche Firmen haben keine Lust, die Rissbeseitigung für einen Riss zu übernehmen, der schon 10 Jahre alt ist.
Die haben übrigens auch keine Lust, für die Schäden geradezustehen, die durch ihre Arbeit verursacht wurden.
Wenn Sie Schadensansprüche geltend machen wollen, müssen Sie den Abbruch als Ursache der Schäden also nachweisen. Das geht nur mit einem eigenen Gutachter.

Viele Grüße
 
Beweissicherung

Ein Bauherr haftet gegenüber dem durch Bauarbeiten geschädigten Nachbarn grundsätzlich immer nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches entsprechend den §§ 906 Abs. 2, 909, 242 BGB, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Bauherrn oder dem Bauunternehmer ein Verschulden zur Last zu legen ist.

Bei größeren Baumaßnahmen ist es sinnvoll, vor Beginn der Bauarbeiten eine Beweissicherung an den Nachbarbauten vorzunehmen, um sicher zu stellen, dass die durch den Bau angefallenen Schäden durch die Nachbarn geltend gemacht werden können oder um sicher zu stellen, dass die nicht durch den Bau angefallenen Schäden nicht durch die Nachbarn geltend gemacht werden können.

Tipp: Bei Fotos in Eigenregie Rissbreiten und Datum dokumentieren ...

Viele Grüsse,
 
Hallo Aytuemen
bei Fotos zusehen, daß diese mit dem Datum versehen sind,eigenen Gutachter halte ich für unklug, da die Gegenseite den eh nicht anerkennen muß. Ein vom Gericht bestellter Gutachter muß dann anerkannt werden, daher mein Tip mit dem Anwalt...
Gruß Harry
PS: bin aus dem gleichen Caff, mir ist die Starße unbekannt
 
Abrissarbeiten

Das mit dem Gutachter stimmt so nicht.
Wenn ich jemanden mit einem Gutachten beauftrage, ist das ein Parteiengutachten, der Mann arbeitet für mich und tut das, was ich ihm sage, z.B. Beweise sichern oder Ursachen bzw. Verursacher für Schadensfälle ermitteln.
Wenn das Gericht einen Gutachter bestellt, dann tut der das, was das Gericht ihm sagt, er arbeitet weder für die eine noch die andere Partei
Damit die keine Pfeifen beauftragen, nehmen sie Leute mit entsprechendem Qualifikationsnachweis, um sicher zu gehen- das sind dann die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuv).
Gutachter bzw. Sachverständiger kann sich nämlich jeder nennen, das ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
Wenn dem die dafür erforderlichen Voraussetzungen wie Sachkenntnis fehlen, ist das dann allerdings ein Straftatbestand.
Also:
Ich kann einen freien Sachverständigen nehmen, er muß Ahnung haben, das ist wichtig.
Der führt dann ein Beweissicherungsverfahren durch, das bei einem Streitfall als Beweis bei Gericht natürlich auch Bestand hat (falls es anständig gemacht ist).
Das ein Gericht dann selber noch einen öbuv beauftragen kann, um solche Fragen wie Schuld oder Höhe von Kosten klären zu lassen, ist etwas anderes.

Viele Grüße
 
also gut...

@Harry
Danke für den Tip.
Wir haben Ortstermin am Do., das warten wir noch ab.
Wieso "Caff"? Forchheim ist eine sehr schöne Stadt, finden wir. (Auf den Straßennamen möchte ich nicht eingehen ;)))

@Georg Böttcher
Danke für die Info.
 
ich vermute mal, es ist das ARO Gelände, da steckt die Stadt mit drin, ruf bei der GWS an.....
Gruß Harry
 
Richtig...

geraten, Harry.
Der GWS schreibe ich fast täglich Emails. Heute habe ich mit der Polizei gedroht, denn die laufenden Abgase im Haus, das ist nicht zum Aushalten.
Mal sehen wie es morgen weitergeht.
LG
Aytuemen
P.S. Wo steht denn Deine Haus?
 
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