Branche, Gewerke, Berufung?

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Für den neuen Marktplatz und der dort verfügbaren Suche nach Firmen, benötige ich mal eure Hilfe.

Wonach soll eigentlich gesucht werden können? Nach Branchen? Was genau ist denn eine Branche (per Definition)? Ist Architektur ein Branche?

Was ist ein genau ist ein Gewerk (per Definition) und soll danach gesucht werden können? Ist ein Gutachten ein Gewerk?

Was ist ein Sachverständiger und wie ist der Titel einzuordnen? Als Zusatzqualifikation, Gewerk oder Gottesgeschenk?

Fragen über Fragen.
 
Was ist ein Sachverständiger

Hallo Hartmut.
Ich versuche mal deine Frage zu beantworten!
Zur ersten Frage wonach eigentlich gesucht werden soll
ich würde vorschlagen:
1. nach Postleitzahl
2. Nachnamen oder Firmennamen
3. nach den Werken (Gewerken)
4. nach Berufen und Tätigkeitsbereichen
5.eine Branche im Handwerk ist ein genau festgelegter Tätigkeitsbereich in der Handwerksordnung der jeweiligen Handwerkskammer
6. was ist ein Sachverständiger oder was heißt Sachverständiger:

1. Sachverständiger oder freier Sachverständiger ist:
diese Bezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt, es handelt sich um selbst ernannte Sachverständige (ein kleines Beispiel: wenn man einen Nagel mit einem Hammer in den Balken einschlagen kann dann kann man sich Sachverständiger für das einschlagen von Nägel in Balken nennen es sagt aber nichts aus über die fachliche Qualifikation des so genannten sachverständigen)

2. allg. vereidigter Sachverständiger ist:
die Vereidigung erfolgt durch ein einzelnes Gericht und gilt auch nur für dieses Gericht die allgemeine Vereidigung soll wiederholte Eidleistungen in jedem einzelnen Verfahren vermeiden der allg. vereidigter Sachverständiger ist dem freien Sachverständigen gleich kommend.

3. anerkannter Sachverständiger ist:
diese sachverständigen nehmen quasi hoheitliche Aufgaben wahr z. B. die Prüfungsüberwachung bedürftiger technischer Anlagen (Tüv , Dekra)

4. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger:
der Missbrauch dieses Titels ist strafrechtlich geschützt und eine Missachtung wird nach § 132aStGB geahndet und verfolgt.
Die öffentliche Vereidigungsbestellung gewährleistet das es sich bei dem sachverständigen und einen Fachmann handelt der mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet sehr gut auskennt.
Der außer dem nach einem langen Ausleseverfahren von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auf absolute Neutralität und Objektivität vereidigt worden ist.

Ich fasse nochmal zusammen:
wer ist ein öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger natürlich nur wer auch tatsächlich öffentlich bestellt und vereidigt ist.
Ist das so wichtig?
das kann sogar entscheidend wichtig sein den von einem sachverständigen erwartet man
1. Sachkunde
2. Objektivität
3. Vertrauenswürdigkeit
fehlt nur eines dieser drei ganz wichtigen Sachen ist die ganze sachverständigen Tätigkeit nichts wert!
Leider ist die Bezeichnungen "" Sachverständiger"" nicht gesetzlich geschützt weniger Kundige, Möchtegerne, und Interessenvertreter schmücken sich mit den Namen des sachverständigen und dessen Ansehens und haben keinerlei Recht (diesem Titel eigentlich zuführen).
Deshalb ist Vorsicht am Platze geboten wenn Sachverständiger ohne einen Hinweis auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung auftreten dann sagt der Begriff des"" des sachverständigen"" häufig gar nichts über die fachliche Sachkunde aus.
Die Bestellung und Vereidigung von sachverständigen erfolgt durch öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie z. B. der Industrie und Handelskammer und der Handwerkskammer.
Wenn man sich an die Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer wendet kann man ziemlich sicher sein dass man auch einen Fachmann genannt bekommt.

Ich hoffe du kannst heraus schlau werden und wenn du noch Fragen hast kannst du dich ja bei mir melden.

Mit zimmerlichem Gruß
Andreas VOLLACK
aus Hann. Münden

PS. Ich dir mal davon aus dass sich die freien sachverständigen hiervon mir auf den Schlips getreten fühlen aber dazu kann ich nur sagen lasst euch fachlich prüfen.
 
Gutachter = Sachverständiger?

Hm, danke Andreas, aber:

Ist ein Gutachter etwas anderes als ein (Vereinfachung!) amtlich ausgewiesener Sachverständiger?

Wenn ich einen Gutachter/Sachverständigen benötige, z.B. für ein Kellerproblem, suche ich dann Branche=Tiefbau + Tätigkeit oder Gewerk oder ? = Gutachter oder einfach Gutachter?
 
Gutachter oder Sachverständiger

Hallo Hartmut ich versuche nochmal deine Frage zu beantworten!

Auszug aus dem Sachverständigem Verzeichnis der Handwerkskammer Hildesheim:
Kommt es zu Streitigkeiten zwischen zwei Parteien wegen
fehlerhafter Handwerkerarbeiten, Bauschäden oder Verkehrs-
unfällen mit Sachschaden, hilft oft nur noch das Gutachten
eines Sachverständigen. Aufgabe der Handwerkskammer ist
es daher, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über
Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen
und zu vereidigen.
Diese öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
sind die helfende Hand für den Endverbraucher und den Un-
ternehmer, aber auch für Gerichte und Behörden. Sie sind in
unserem heutigen Wirtschafts- und Rechtsleben unentbehr-
lich und zeichnen sich durch besondere Sachkunde aus.
Sie haben weitreichende Erfahrung in ihrem Beruf.
Die Handwerkskammer Hildesheim hat für die folgenden Hand-
werksberufe bzw. handwerksähnlichen Gewerbe Sachverstän-
dige öffentlich bestellt und vereidigt. Sie können direkt ange-
sprochen werden. Bei der Auswahl eines geeigneten Sachver-
ständigen ist die Handwerkskammer Hildesheim behilflich.
Sachverständige der Handwerkskammer Hildesheim
Blitzschutzanlagen
Bodenleger
Dachdecker
Elektrotechniker
Estrichleger
Feinwerkmechaniker
Fleischer
Fliesen-, Platten- u. Mosaikleger
Gerüstbauer
Goldschmied
Hörgeräteakustiker
Informationstechniker
Installateur und Heizungsbauer
Kälteanlagenbauer
Klavier- und Cembalobauer
Klempner
Kraftfahrzeugtechniker
Maler und Lackierer
Maurer und Betonbauer
Metallbauer
Ofen- und Luftheizungsbauer
Raumausstatter
Schornsteinfeger
Schuhmacher
Steinmetz und Steinbildhauer
Straßenbauer
Tischler
Uhrmacher
Zahntechniker
Zimmerer
Zweiradmechaniker

Wenn man also einen Sachverständigen benötigt sollte man zuerst klären was für ein Gewerk bzw. was für ein Handwerks Bereich in Frage kommt. Dabei kann die Handwerkskammer und oder ein Sachverständigen Verzeichnis behilflich sein

Wenn man bei Rechtsstreitigkeiten keinen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzunimmt sondern einen freien Sachverständigen kann es passieren das das Gericht das Gutachten des freien Sachverständigen nicht anerkennt (und deshalb ist das Gutachten eines freien Sachverständigen bei Gericht und bei Rechtsstreitigkeiten oftmals nichts wert)

Jetzt noch zu deiner Frage.
Ist ein Gutachter etwas anderes als ein (Vereinfachung!) amtlich ausgewiesener Sachverständiger?

Nach meiner Meinung ist der begriff Gutachter nur ein Oberbegriff für alle sachverständigen durch alle Bereiche

mit zimmerlichem Gruß
Andreas VOLLACK
aus Hann. Münden
 
Sachverständige / Gutachter

Guten Tag,

aus gutem Grunde hab ich mich nicht sogleich an die Beantwortung dieser nicht einfachen Fragen gewagt. Ich kann auch gar nicht umfassend Stellung beziehen, da gibt es ausreichend juristische Fachliteratur.
Deshalb nur spotlights zu einzelnen diskutierten Begriffen:
Gutachter = jeder, der ein Gutachten verfaßt. Dies muß nicht notwendigerweise ein Sachverständiger sein. Z.B. gibt es medizinische Gutachten, Rechtsgutachten etc.. In den uns meist berührenden Fällen auch Bausubstanzgutachten, städtebauliche Gutachten, verkehrstechnische Gutachten, Straßen- und Schienverkehrs-schallschutzgutachten etc...
Also Gutachten zu Fragen, zu denen oft gar kein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wurde.

Sachverständiger:
hnizuzufügen ist der Reihe der Sachverständigen mit Formalqualifikation der "staatlich anerkannte Sachverständige", z.B. für Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz.
Diese Staatlich anerkannten Sachverständigen werden von den Ingenieurkammern und den Architektenkammern der Bundesländer bestellt. Ihre Pflichten und Befugnisse sind in Sachverständigenordnungen der Kammern geregelt.
 
Hm,

wenn ich den Ausführungen richtig folge, würde es also genügen, wenn wir den Sachverständigen als Zusatzqualifikation? aufnehmen. Einen Gutachter als solchen scheint es ja dann nicht zu geben, sondern man "wird" Gutachter durch das erstellen einen Gutachtens. Richtig?
 
Hätte mich auch gewundert,

wenn es nicht ein DIN-Norm (DIN EN 45013) gäbe ;-).

Hier eine nette Beschreibung: Gutachter/Sachverständige

Ich glaube, ich fasse das mal zu einem Lexikonbetrag zusammen.
 
Also,

die umfassende Beschreibung von Andreas, vielen Dank für die Mühe, beschreibt ja die verschiedenen Klassifikationen von dem Begriff Sachverständiger. Nun stelle ich mir die Frage, sollen diese verschiedenen Stufen im Profil abgebildet werden oder genügt das Kriterium Sachverständiger und jeder schreibt in seiner Profilbeschreibung dazu, das er 1, 2, 3 oder 4 ist?
 
Stufen

..sind es m.E. nicht, weil sie keine Treppe bilden.
Keiner steigt sozusagen von einer zur anderen Stufe auf und die Zugänge sind sehr unterschiedlich:
Sachverständige können gleichermaßen aus dem Handwerk (Handwerksmeister) wie auch aus der Planung (meistens Ingenieure und Architekten)oder der Wissenschaft (Hochschullehrer, Konservatoren) stammen.
Der ö.b.u.v. Sachverständige hat auch i.d.R. einen etwas anderen Aufgabenbereich(oft als Gerichtsgutachter) als der freie oder der staatlich anerkannte Sachverständige.
Unter der Rubrik "Sachverständiger" würde ich es also dem Einzelnen überlassen, darzulegen, aufgrund welcher Formalqualifikation er sich als solcher bezeichnet. Schließlich liegt auch die Verantwortung für die Führung der korrekten Berufsbezeichnung beim Sachverständigen selbst.
 
Ok, das mit den Stufen ist nicht richtig

Also, jetzt mal konkret aus der Sicht des armen Hartmut und der Datenbank.

Würde sowas ausreichen, um die jeweilige Tätigkeit als Sachverständiger darzustellen (folgendes sollen Eingabefelder darstellen):


Angabe von Zusatzqualifikationen:
(x) Sachverständiger
----------------------------------------------
Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs:
----------------------------------------------
Ich bin ö.b.u.v. Sachverständiger für den
Bereich Holzbau.
----------------------------------------------
 
Hallo Hartmut
ich würde wie Dietmar Beckmann geschrieben hat jedem selbst überlassen was er einträgt und bin mal gespannt auf deine Lexikon Eintrag.

Mit zimmerlichem Gruß
Andreas VOLLACK
aus Hann. Münden

PS.
Frage an Hartmut?
soll ich das mit der Seite des Gutachters noch weiter ausarbeiten?
 
@Andreas

Ja klar, das soll ja der Lexikoneintrag werden. Mein Einwurf war mehr ironisch gemeint ;-).
 
Das ist doch schon gut

Angabe von Zusatzqualifikationen:
(x) Sachverständiger
----------------------------------------------
Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs:

----------------------------------------------
Ich bin ö.b.u.v. Sachverständiger für den Bereich:
die genaue Berufsbezeichnung und Bestellungsgebiet

Ich glaube so könnte man das machen!

Andreas VOLLACK
 
Gibt es eigentlich ..

.. einen Sachverstöndigen , der Gutachten zur genauen Bezeichnung von Sachverständigengutachten erstellt ;-))?

Zur Hilfereichung für arme Fachwerkhabende und - habenwollende könnte ja auch unterschieden sein zwischen
( x )öffentlich bestellten Sachverständigen usw.
und
( x )armen geplagten Handwerkern und Planern , die nix lieber tun als alte Häuschen angucken und ihren Senf dazugeben .
Letzteres ist hier doch das ein und andre Mal gefragt ..
 
Jau!

Aber die armen geplagten Handwerker und Planer, die nix lieber tun als alte Häuschen angucken und ihren Senf dazugeben können dies in dem Bereich:

Was wir sonst noch gerne tun:
-----------------------------
alte Häuschen angucken und
Senf dazugeben
-----------------------------

angeben. Ist das Ok? ;-)
 
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