Brüstungs- / Geländerhöhe

Diskutiere Brüstungs- / Geländerhöhe im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Abend, Ich Saniere mein altes Gutshaus und habe im 1. Obergeschoß ein Geländer um die Treppe mit der Höhe von 80cm! Nun hab ich gehört das...
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Mirek

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Guten Abend,
Ich Saniere mein altes Gutshaus und habe im 1. Obergeschoß ein Geländer um die Treppe mit der Höhe von 80cm! Nun hab ich gehört das es eine neue Bestimmung gibt das die Geländer höher sein müßen. Muß ich nun mein Geländer nachträglich erhöhen oder kann es so verbleiben wie es ist? Da ich das Obergeschoß Vermieten möchte ist es ja auch ne Rechtliche Frage, wenn mal was Passiert.

Vielen Dank.....
 
Brüstung

Bis zu einer Fallhöhe von 12,00 m sind 90 cm vorgeschrieben
(zumindest in Niedersachsen und in Sachsen-Anhhalt). Darüber sind 1,10 m vorgeschrieben. Das Gelände muss auch senkrechte Stäben haben, alle 12 cm. Ihr Gebäude hat jedoch Bestandsschutz, aber wird vermietet. Haben Sie eine Bauantrag gestellt, z.B. für eine Nützungsänderung, oder als Denkmal, oder für irgendwelche Änderung? Wenn ja müssen Sie sich an die neue Ordnung anpassen. Denken Sie auch an den Schallschutz, an den Brandschutz und an den Fluchtweg. Ich habe schon einige schlaflose Nächte verbracht um diese Probleme in einem alten Fachwerk zu lösen.
m.f.g.
 
Danke

Für die schnelle Antwort !!!
 
hallo herr hamesse :)

verstehe ich das richtig? *gruebel* das gelaender unseres treppenhauses hat eine hoehe von 78 cm und ist geschaetzt 100 jahre alt, ich muss es in sachsen-anhalt erhoehen wenn ich das og vermieten will?

p.s. wir "sehen" uns an 3. februar :) haben urlaub genommen :)

liebe gruesse
heider
 
Nutzungsänderung

Nur wenn Sie das Obergeschoss umnutzen, haben Sie den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachzukommen. Sollten Sie schon immer im Obergeschoss Wohnfläche für Mieter bereitstellen, ist das kein Thema. Übrigens gibt es Ermessensspielräume und auch für jedes Bundesland unterschiedliche Vorschriften ab welcher Absturzhöhe, welche Brüstungshöhen einzuhalten sind.
 
danke herr garkisch :)

das obergeschoss diente schon immer als wohnraum und war bis letzten juni vermietet. es wird also keine umnutzung geben ;)

liebe gruesse
heide
 
Thema: Brüstungs- / Geländerhöhe

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