Fachwerkrückbau???

Diskutiere Fachwerkrückbau??? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo zusammen, wir haben uns in ein altes denkmalgeschütztes Fachwerkhöflein verguckt und sind nun ein weinig ratlos: Das Aussenfachwerk wurde...
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Reni

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Hallo zusammen,

wir haben uns in ein altes denkmalgeschütztes Fachwerkhöflein verguckt und sind nun ein weinig ratlos:

Das Aussenfachwerk wurde in einem Zimmer und an einer kompletten Wand aufwenidig Doppelverglast. Schaut wunderschön, sehr ordentlich, fachmännisch und vor allem hell aus.
Haben die Befürchtung, dass das in einer Nacht-und-Nebelaktion ohne Antrag entstanden ist und die untere Denkmalbehörde nichts davon weiß und uns gegebenenfalls zum Rückbau zwingen kann.

Zwei Anrufe bei eben jener Behörde machten uns auch nicht schlauer. Es wurde uns zwar mündlich zugesichert, dass wir als neuer Eigentümer nicht für die Bausünden der Vorgänger belangt werden (Rückbau), aber schriftlich will man uns das nicht geben. Es genüge digitale Bilder zu machen, um nachzuweisen, dass die Verglasung so beim Hauskauf übernommen wurde.
Ich weiß ja nicht...

Hat hier jemand ein ähnliches Problem gehabt? Kennt sich womöglich sogar mit der Rechtslage aus?

Würden uns sehr über einen Rat freuen.

Beste Grüße
Reni
 
Hauskauf

Die Zulässigkeit dieser Maßnahme muß der Verkäufer ihnen nachweisen, nicht umgekehrt.
Soll er sich tummeln.
Sie kaufen doch auch kein Auto von dem Sie nicht wissen ob es eine Betriebserlaubis hat bzw. erhalten wird. Wenn dann nur mit einem saftigen Preisabschlag.

Viele Grüße
p.s. mündliche Zusagen dieser Art können Sie vergessen. Selbst wenn eine Baubehörde IRRTÜMLICHERWEISE eine Genehmigung erteilt haben Sie! eventuelle spätere Konsequenzen wie einen Rückbau zu tragen. Außerdem gibt es Nachbarn!
 
Der Gang zur Behörde...

...wäre nicht mein erster Weg.

Wie Georg schreibt, sollten Sie sich den genehmigten Umbau vom Verkäufer nachweisen lassen (Baugenehmigung). Ferner, bei Restzweifeln, in den Kaufvertrag eine eindeutige Klausel dahingehend aufnehmen lassen, daß der Verkäufer alle finanziellen Konsequenzen, die sich aus diesbezüglichen behördlichen Auflagen ergeben könnten, trägt.

Grüße

Thomas
 
Guten Morgen

Vielen Dank für die Antworten.

Aber wie sieht es aus, wenn es gar keinen wirklichen Verkäufer gibt, sondern nur einen Nachlassverwalter (der kein interesse am Verkauf hat), die Bank Hauptgläubiger ist (Termin steht) und der Kaufpreis bereits unter dem Grundstückswert liegt?
Der Bank mitteilen, dass wir ohne entsprechende Absicherung diesbezüglich, KEINEN Kaufvertrag unterschreiben werden?
 
Hauskauf

Um bei meinem Vergleich zu bleiben wollen Sie statt eines gebrauchten Autos ein totes Pferd mit bling-bling- Sattel kaufen.
Ich glaube nicht das der Nachlassverwalter kein Interesse am Verkauf hat, im Gegenteil.
Wenn es einen Nachlassverwalter gibt sollte es auch ein Wertgutachten zum Grundstück geben. Da steht etwas über die baurechtliche Seite drin. Verlangen Sie Einsicht.

Viele Grüße
 
Passt einfach auf, …

… dass Ihr bei der Zwangsversteigerung nicht in die Liebhaberfalle tappt und mehr bietet, als die Hütte wert ist.

Grundstückspreis minus Abrisskosten kann u.U. doch noch ziemlich teuer werden. Die Gutachen liegen heutzutage bei den meisten Amtsgerichten zum Download als PDF bereit, ansonsten, wie schon erwähnt, direkte Einsicht verlangen.
Der Denkmalschutz kommt in solchen Gutachten natürlich nicht vor, also plant im Hinterkopf schon mal die Kosten für den Rückbau der Verglasung ein, oder wollt Ihr die behalten?
 
Thema: Fachwerkrückbau???

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