Érweiterung im Außenzirk- Abriss eines Fachwerkhauses

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Michaela Schwarz

Guest
Hallo,
vielleicht kann uns hier jemand behilflich sein.

Wir planen im Außenbezirk einen Resthof zu kaufen. Dieser Hof umfasst ein Rotsteinhaus, welches mit einer art Waschküche mit dem alten Wirtschaftgebäude ( inne Fachwerk) verbunden ist.
Leider ist das Fachwerkhaus abgängig. Das Reetdach ist unter den Zemenfaserplatten kaum noch vorhanden. eine Gebäudeseite ist so abgesackt, daaa der Boden wie ausgespült wirkt und mann zwischen Boden und Wand schon nach draußen schauen kann.
Eine Sanierung kommt aufgrund der schlechten Substanz leider nicht mehr in Frage, auch wenn das Ständerwerk in Ordnung erscheint ( bin leihe)- hätte es gerne erhalten.

Da meine Eltern mittlerweise nicht mehr so fit( Schwere Krankheit) sind würden wir gerne eine Altengerechte Fläche neben dem Rotsteinhaus errichten.
Nunmehr teilte mir der nette Herr des Landkreises mit, dass dies nur möglich ist wenn wir mindestens zwei Jahre in dem Rotsteinhaus gewohnt haben.
Nun habe ich mal in den $ 35 BauGb reingeschaut- da konnte ich jedoch kein Hinweis auf diese zwei Jahre finden.

Weiß hier jemand Rat? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Denn selbst bei einem Ersatzbau muss diese zwei Jahresfrist eingehalten werden.

Gruß Ela
 
lassen sie die finger davon!

ich wette, wenn sie dann zwei jahre bruchbuden-bewohner waren, wird sich keiner an was erinnern :)))
denn de facto ist die lage so - mit dem wegriß endet der bestandsschutz und da ist es nix mit neubau im außenbereich.
rollstuhlslalom (entschuldigen sie meine flapsigkeit) ist auch kein privilegiertes vorhaben im sinne von 35.
ich hätte ja bei einer derart maroden hütte bedenken, dass der selbst noch für diese besteht: bei längerer nichtnutzung als wohngebäude ist das wohnrecht weg
und bedenken sie im interesse ihrer eltern, ob das wirklich sinnvoll ist: kaum noch voranzukommen und dann irgendwo in der pampa zu hocken... da wird man schnell sehr einsam. (okay, gibt auch außenbereich, der gar nicht außen ist)
 
Erweiterung im Außenbezirk

Ne, hier wurde etwas falsch verstanden.
Die beiden Häuser sind für sich alleine, nur halt durch eine Waschküche getrennt. Von Bruchbudenbewohner kann nun wirklich nicht die Rede sein.
Das Rotsteinhaus ist vom Fundamen sehr gut und es wurde immer wieder etwas gemacht ( Isofenster, Heizung Sanitär) wobei wir, falls wir das Haus kaufen halt Dämmen, neue Elektrik etc.
Das Haus ist zwar lt. Karte Au0enbezirk liegt aber Innerorts ( witzig ist aber so). Das heißt hier kann keine Rede davon sein, dass meine Eltern dann nicht weg können.
In 35 steht sehr wohl drin, dass ein Anbau möglich ist, wenn dieser für Famielienangehörige bestimmt ist, weiter muss man das andere Objekt bewohnt haben ( nur steht da nichts von den zwei Jahren drin) und es dürfen nicht mehr als drei Wohneinheiten auf einer Hofstelle entstehen ( Splittersiedlung).
Also nochmal meine Frage:
Gibt es noch eine andere Möglichkeit?
 
Thema: Érweiterung im Außenzirk- Abriss eines Fachwerkhauses

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