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Michaela Schwarz
Guest
Hallo,
vielleicht kann uns hier jemand behilflich sein.
Wir planen im Außenbezirk einen Resthof zu kaufen. Dieser Hof umfasst ein Rotsteinhaus, welches mit einer art Waschküche mit dem alten Wirtschaftgebäude ( inne Fachwerk) verbunden ist.
Leider ist das Fachwerkhaus abgängig. Das Reetdach ist unter den Zemenfaserplatten kaum noch vorhanden. eine Gebäudeseite ist so abgesackt, daaa der Boden wie ausgespült wirkt und mann zwischen Boden und Wand schon nach draußen schauen kann.
Eine Sanierung kommt aufgrund der schlechten Substanz leider nicht mehr in Frage, auch wenn das Ständerwerk in Ordnung erscheint ( bin leihe)- hätte es gerne erhalten.
Da meine Eltern mittlerweise nicht mehr so fit( Schwere Krankheit) sind würden wir gerne eine Altengerechte Fläche neben dem Rotsteinhaus errichten.
Nunmehr teilte mir der nette Herr des Landkreises mit, dass dies nur möglich ist wenn wir mindestens zwei Jahre in dem Rotsteinhaus gewohnt haben.
Nun habe ich mal in den $ 35 BauGb reingeschaut- da konnte ich jedoch kein Hinweis auf diese zwei Jahre finden.
Weiß hier jemand Rat? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Denn selbst bei einem Ersatzbau muss diese zwei Jahresfrist eingehalten werden.
Gruß Ela
vielleicht kann uns hier jemand behilflich sein.
Wir planen im Außenbezirk einen Resthof zu kaufen. Dieser Hof umfasst ein Rotsteinhaus, welches mit einer art Waschküche mit dem alten Wirtschaftgebäude ( inne Fachwerk) verbunden ist.
Leider ist das Fachwerkhaus abgängig. Das Reetdach ist unter den Zemenfaserplatten kaum noch vorhanden. eine Gebäudeseite ist so abgesackt, daaa der Boden wie ausgespült wirkt und mann zwischen Boden und Wand schon nach draußen schauen kann.
Eine Sanierung kommt aufgrund der schlechten Substanz leider nicht mehr in Frage, auch wenn das Ständerwerk in Ordnung erscheint ( bin leihe)- hätte es gerne erhalten.
Da meine Eltern mittlerweise nicht mehr so fit( Schwere Krankheit) sind würden wir gerne eine Altengerechte Fläche neben dem Rotsteinhaus errichten.
Nunmehr teilte mir der nette Herr des Landkreises mit, dass dies nur möglich ist wenn wir mindestens zwei Jahre in dem Rotsteinhaus gewohnt haben.
Nun habe ich mal in den $ 35 BauGb reingeschaut- da konnte ich jedoch kein Hinweis auf diese zwei Jahre finden.
Weiß hier jemand Rat? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Denn selbst bei einem Ersatzbau muss diese zwei Jahresfrist eingehalten werden.
Gruß Ela