D
Dieter Kruth
Guest
Ich habe 1996 eine Doppelhaushälfte (Baujahr1928) gekauft. Während der Renovierungsarbeiten habe ich einen Holzbockbefall festgestellt. Im Bereich des Dachstuhles habe ich anschließend die Konstruktion chemisch mit einen Mittel der Fa. Remmers "Holzwurmtod" behandelt.
Nach Abschluß der Renovierungsarbeiten sind allerdings die Frassgeräusche geblieben. Ich schließe nicht mehr aus, das evtl. das Mittel der Fa.Remmers vor der Auslieferung Frost ausgesetzt war (Die Hallen des Baustoffhänderlers waren nicht gedämmt u. beheizt. Meinen Doppelhausnachbar (Kommune) habe ich 1999 den Befall schriftlich angezeit. Er hat allerdings gegen den Hausbock nichts unternommen, so dass davon auszugehen ist, dass dieser noch in der Nachbarhaushäfte aktiv ist.
Frage ?
Ist evtl das Mittel durch den Frost in seiner Wirkung eingeschränkt?
Kann eine einseitige Bekämpfung überhaupt zum Erfog führen?
Durfte die Kommune das Schreiben überhaupt ignorieren?
Nach Abschluß der Renovierungsarbeiten sind allerdings die Frassgeräusche geblieben. Ich schließe nicht mehr aus, das evtl. das Mittel der Fa.Remmers vor der Auslieferung Frost ausgesetzt war (Die Hallen des Baustoffhänderlers waren nicht gedämmt u. beheizt. Meinen Doppelhausnachbar (Kommune) habe ich 1999 den Befall schriftlich angezeit. Er hat allerdings gegen den Hausbock nichts unternommen, so dass davon auszugehen ist, dass dieser noch in der Nachbarhaushäfte aktiv ist.
Frage ?
Ist evtl das Mittel durch den Frost in seiner Wirkung eingeschränkt?
Kann eine einseitige Bekämpfung überhaupt zum Erfog führen?
Durfte die Kommune das Schreiben überhaupt ignorieren?