Dachgaube nach DIN 1052

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Reinhard Wiesemann

Guest
Nach DIN 1052:2004 sind Auswechselungen in Sparren- und Kehlbalkendächern zulässig, wenn die Konstruktion offensichtlich ausreichend bemessen und dimensioniert ist. Ansonsten ist ein Nachweis der Tragsicherheit zu führen. Gilt das auch noch nach der neueren Fassung der DIN 1052:2008?

Grüße - Reinhard
 
Leider nein. Habe diese Information aus einem Fachartikel von 2007. Mir selbst liegt die DIN 1052 leider nicht vor. Nach dem bei beuth.de einsehbarem Inhaltsverzeichnis der DIN 1052:2008 würde ich sie unter "11 Verbindungen, Ausklinkungen, Durchbrüche und Verstärkungen" (S. 89) vermuten. Hilft das?

Danke und Gruß - Reinhard
 
Warum

sollte eine neuere Fassung der DIN ein unkontrolliertes herumsägen an tragenden Bauteilen zulassen??
Und ob eine ausreichende Dimensionierung der Nachbargespärre gegeben ist, entscheidet der verantwortliche Architekt oder der ausführende Zimmerermeister.
MfG
dasMaurer
 
Diese Stelle meint etwas ganz anderes.
Wie heißt der Artikel?
dasMaurer bringt es auf den Punkt, der Architektenentscheidung würde ich aber die des Statikers vorziehen. :)
 
Hallo Ulrich,
danke für deinen Beitrag, auch wenn du mit einer Gegenfrage antwortest, die m. M. nach wenig bis gar nichts mit der Ausgangsfrage zu tun hat. Für dich zur Erläuterung:

Die "alte" DIN 1052:2004 lässt kein "unkontrolliertes herumsägen an tragenden Bauteilen" zu, sondern erlaubt den Verzicht auf einen statischen Nachweis bei "offensichtlich ausreichender Bemessung und Dimensionierung".

[...] Und ob eine ausreichende Dimensionierung der Nachbargespärre gegeben ist, entscheidet der verantwortliche Architekt oder der ausführende Zimmerermeister.[...]

Richtig. Und zwar auf der Grundlage der geltenden Vorschriften nach dem aktuellen Stand der Technik, was bspw. die aktuelle DIN 1052 sein kann. Die DIN 1052:2004 ließ es dementsprehend zu, die Frage war, ob es den entsprehenden Passus auch in der konsolidierten Fassung der 1052:2008 gibt.

Danke und Gruß - Christian
 
Artikel

Der Artikel heißt: "Nachträglicher Einbau von Dachflächenfenstern in Sparrendachkonstruktionen", erschienen in "Der Zimmermann 9/2008"

Ich glaube, die Stelle meint nicht etwas ganz anderes. Was denkst du denn, was sie meint?

Danke und Gruß - Christian Reinhard Wiesemann
 
Es geht um "Verbindungen, Ausklinkungen, Durchbrüche und Verstärkungen" nicht um Auswechselung oder Änderung stat. Systeme.
Es ist an der Zeit, dass du preis gibst worauf du hinaus willst.
 
Beispiel

Beispiel: Wenn ein Zimmermann eine Gaube einbauen möchte, greift er - mehr oder weniger - in das bestehende Traglastkonzept des Daches ein. Nach DIN 1052:2004 darf er das ohne statischen Nachweis (sagt zumindest der o. a. Artikel) wenn die Konstruktion offensichtlich ausreichend bemessen und dimensioniert ist. Davon ausgehend, dass diese Aussage richtig ist, wüsste ich gern, ob das gleiche Vorgehen des Zimmrmanns auch mit der aktuellen DIN 1052:2008 vereinbar ist.

P.S.: "Verbindungen, Ausklinkungen, Durchbrüche und Verstärkungen".. Das war - wie gesagt - nur eine Vermutung, wo es in der DIN stehen könnte. Habe selbige leider nicht vorliegen.


Danke und Gruß - Christian Reinhard Wiesemann
 
Will man mehr

als 2 Sparren der Dachkonstruktion entnehmen benötigt man einen statischen Nachweiß.
Hab ich mal in der Meisterschule gelernt.
 
Fragst Du noch oder sägst Du schon

Hallo Reinhard Wiesemann ,
lt. "unserer" LBO NRW / NS muß da ein Nachweis geführt werden Gründe : Änderung bestehendes Tragwerksystem , Änderung Wärmeschutz .
Vom Bauantrag mal zu schweigen .
Zudem : 1 Sparren zuwenig bei z.B. Sparrendach auf Widerlager
ist einfach 1 Sparren zu viel zu wenig , Du verstehst ?
Beim Pfettendach warn wir früher mutiger , aber warum sollte man dem Statiker das Geld nicht gönnen ?
Gruß Jürgen Kube
 
Thema: Dachgaube nach DIN 1052

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