Hallo Ulrich,
danke für deinen Beitrag, auch wenn du mit einer Gegenfrage antwortest, die m. M. nach wenig bis gar nichts mit der Ausgangsfrage zu tun hat. Für dich zur Erläuterung:
Die "alte" DIN 1052:2004 lässt kein "unkontrolliertes herumsägen an tragenden Bauteilen" zu, sondern erlaubt den Verzicht auf einen statischen Nachweis bei "offensichtlich ausreichender Bemessung und Dimensionierung".
[...] Und ob eine ausreichende Dimensionierung der Nachbargespärre gegeben ist, entscheidet der verantwortliche Architekt oder der ausführende Zimmerermeister.[...]
Richtig. Und zwar auf der Grundlage der geltenden Vorschriften nach dem aktuellen Stand der Technik, was bspw. die aktuelle DIN 1052 sein kann. Die DIN 1052:2004 ließ es dementsprehend zu, die Frage war, ob es den entsprehenden Passus auch in der konsolidierten Fassung der 1052:2008 gibt.
Danke und Gruß - Christian