Denkmalschutz & Steuer & Krimskrams

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Bettina

Guest
Hallo!

Auch wir leben in einem Denkmal. Die Dachsanierung ist mit dem Denkmalschutz abgesprochen und genehmigt worden, kann aber erst bei der EST 2013 geltend gemacht werden.

Nun finde ich noch diverse Kassenzettel über Holzlasuren, Materialien etc., die wir ebenfalls für die Dachsanierung gekauft haben - allerdings für unseren Eigenanteil ohne Handwerker (Streichen der Balken).

Nun ist es so, dass nur der Handwerker-Kostenvoranschlag an den Denkmalschutz ging. Ist es jetzt dennoch möglich, die Farben etc. einzureichen?

Wenn nein: Wie kann man es schaffen, bereits im Vorhinein möglichst ALLES - auch den kleinsten Pinsel - aufzulisten?

Vielen Dank für Hinweise!
 
Hallo Bettina,

so ganz habe ich noch nicht verstanden, wie weit die Sache fortgeschritten ist.

Die AFA Bescheinigung stellt der DS erst nach Vorlage der Originalrechnungen aus, die hat man erst, wenn alles fertig ist.

Der Kostenvoranschlag wird eher für das Genehmigungsverfahren nötig gewesen sein, weil hierin recht genau aufgeführt ist, was eigentlch geplant ist.

In unseren Breiten (Niedersachsen) muss man nach Abschluss der Maßnahme nicht nur die Rechnungen im Original, sndern auch die Kopie des Überweisungsträgers einreichen, sonst glauben die nicht, dass man auch gezahlt hat. Kassen-Bons der Quittungen gehen aber auch.

Vorab muss man ja nur die geplanten Maßnahmen genehmigen lassen, nicht etwa das Budget dafür. Was man schließlich für Aufwendungen hatte, weiß man ja erst nach Abschluss der Maßnahme, wenn ale Rechnungen vorliegen.
Eigenleistungen und "Krimskrams" kann man natürlich auch einreichen.

Wurde die AFA Bescheinigung denn schon erstellt?

Gruß G
 
Hallo G, zunächst vielen Dank für Deine Antwort.

Zur Klärung: Dach ist fertig saniert, war mit dem DMS abgesprochen. AFA ist noch nicht da, weil das Dach erst 2013 bezahlt wurde und damit erst für die EST 2013 relevant wird.

Nun zum Knackpunkt:

ZITAT: Vorab muss man ja nur die geplanten Maßnahmen genehmigen lassen, nicht etwa das Budget dafür. Was man schließlich für Aufwendungen hatte, weiß man ja erst nach Abschluss der Maßnahme, wenn ale Rechnungen vorliegen.
Eigenleistungen und "Krimskrams" kann man natürlich auch einreichen. ZITAT ENDE

Ich habe ein Schreiben, in dem steht:
"Entsprechend Ihrer Beantragung wurde die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Neueindeckung des Daches erteilt. Die Geltendmachung der steuerlichen Vorteile betreffen somit ausschließlich die entstandenen Aufwendungen, die gemäß dem eingereichten Kostenangebot der Fa. xy-Dach Gmbh entstanden sind."

Nun wollen wir aber auch das einreichen, was wir selber gemacht haben, z.B. das Abschleifen und Lasieren der Balken.
Das steht aber nicht im Angebot der Firma. Haben wir es jetzt quasi verbockt, weil wir die Eigenleistungen nicht mit bei dem Genehmigungsverfahren aufgeführt haben?

Danke!
 
Leider Pech gehabt ...

Hallo Bettina,

ganz allgemein und nicht auf Deinen Einzelfall bezogen (das dürfen nur Angehörige der rechts-und steuerberatenden Berufe) müssen generell alle steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen - egal ob als Sonderausgaben oder Werbungskosten - vorher durch die Denkmalschutzbehörde genehmigt worden sein. Werden Maßnahme A und B beantragt und genehmigt, können nachträglich keine Materialkosten für Maßnahme C anerkannt werden.
Es ist vom Gesetzgeber knallhart ausgeschlossen, irgendwelche Bescheinigungen nachzuholen. Wenn sowas zu Gunsten von denkmalsanierenden Privatpersonen ginge, wo kämen wir dann hin? Es müssen ausreichend Steuergelder für andere Dinge übrig bleiben.

Wird irgendetwas am Sachverhalt "gedreht", steht das Finanzamt ganz schnell beim Denkmalamt auf der Matte und übt sein sog. "Remonstrationsrecht" aus. Trotz Gebundensein an den denkmalrechtlichen Grundlagenbescheid stellt das ein kräftiges Zappeln am Haken dar, bei dem jedoch bei der geringsten Aktenunstimmigkeit der Fisch (=steuerliche Geltendmachung) ins Wasser fällt.


Gruß
AallRounder
 
wenn die Eigenleistungen vorher nicht zur Genehmigung beantragt wurden, dementsprechend auch nicht genehmigt wurden, hätte sie DS-rechtlich möglicherweise gar nicht durechgeführt werden dürfen.

Das DS-Amt geht davon aus, dass genau das, was im Kostenvoranschlag der ausführenden Fa. aufgeführt ist, auch schießlich durchgeführt wird (Neueindeckung des Daches).
Wenn im Antrag nichts davon steht, das zusätzlich Balken in Eigenleistung gestrichen werden sollen, ist das ein Problem.

Wenn die Summe überschaubar ist, würde ich mich lieber ruhig verhalten! Anderenfalls kpönnte die DS-Behörde den Eindruck gewinnen, das das ganze Vorhaben nicht korrekt beantragt wurde - mit den entsprechenden Folgen.
 
doch, doch, das war alles mit dem Denkmalschutz abgesprochen - wir haben uns mündlich geeinigt, wie die Balken in welcher Farbe behandelt werden.

In der Behröde gibt es ja einen Bereich, der fachlich zuständig ist und einen Bereich, der hinterher die Bescheinigung ausstellt.
 
wäre dann nicht ein informelles Gespräch sinvoll?
 
Thema: Denkmalschutz & Steuer & Krimskrams

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