Goldgrube?

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Robert

Guest
Hallo,

ich hätte da mal zwei Fragen.

Eine Fa. berechnet mir für 15 Bodenhülsen montieren (in den Boden klopfen) 450€ (ohne MWST). Die ganze Aktion hat gerade mal eine halbe Stunde gedauert. War dabei, da ich sicherstellen wollte, das sie richtig sitzen. Der Preis ist doch der Hammer!

Da stellt sich mir die Frage ob die angebotenen Preis ihtre Richtigkeit haben.
Was kostet ca. einen Quadratmeter Pflastern inkl. Material u. Arbeit? (Rocca-Pflaster)


Gruß
Robert
 
Der Traum

eines jeden Handwerkers ist wahr geworden, so befürchte ich.
Ist vor der Beauftragung ein Angebot oder Kostenvoranschlag eingeholt worden? Falls nein: wohl Pech gehabt. Juristisch dagegen vorzugehen ist nahezu aussichtslos, wenn nicht gerade "Wucher" nachzuweisen ist. Die genau Formulierung gemäß BGB kennen die Juristen sicherlich genauer.
 
Auftragserweiterung

Die Bodenhülsen war praktisch eine Erweiterung während den Arbeiten. Zugesagt wurde mir der gleiche Preis wie wenn ich die besorge.
Eine Bodenhülse 29€ (Mat + Einbau auf Rechnung). Die Hülse kostet ohne MWSt. 9,3€. 20€ wäre dann eine halbe Stunde für den Einbau/Hülse. Ich glaube das ist Wucher!
 
Der BGB sagt dazu (eventuell)

BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Falls ja, müssten wohl Angebote für die Maßnahme von anderen Handwerkern eingeholt werden, um damit den Bezug zum "auffälligen Mißverhältnis" herzustellen.
Da ich aber kein Jurist bin, kann ich damit (leider) auch total danebenliegen. Möge ein Jurist sagen, ob der Paragraph hier überhaupt zutrifft.
 
Handwerkskammer

Hallo,

wenden Sie sich doch mal an die zuständige Handwerkskammer, dort gibt es eine Schlichtungsstelle die sich mit solchen Fällen beschäftigt und kostenlos Auskunft gibt.

Mfg Franz - Josef
 
hallo robert,

es ist immer schwierig, derartige dinge im nachhinein zu klären. wäre sicher besser gewesen, du hättest die hülsen zu dem günstigen preis dann selbst besorgt.
man könnte versuchen, die angelegenheit in ruhe anzusprechen und abzuklären. vielleicht läßt sich die firma auf einen teilverzicht der rechnung ein. ich würde mir an deinr stelle die bodenhülseneinkaufsrechnung der firma zeigen lassen. wenn das von deren seite alles "rechtens" ist, haben sie nichts dagegen sie dir zu zeigen.
ich wünsche dir viel erfolg
 
Hallo,
die Aktion ist ja schon eine Weile her. ich war damals mit verschiedenen Positionen der Rechnung nicht einverstanden. Wier konnten uns einigen. Ich habe allerdings daraus gelernt: Sollte in Zukunft bei irgendeinem Auftrag während der Ausführung Änderungswünsche anfallen, werd ich nicht mehr einfach sagen, "machen Sie das mit" sondern nur noch mit Angebot!
Man müßte doch für fast alle Arbeiten einen Festpreis vereinbaren können!?

Grüße
Robert
 
Thema: Goldgrube?
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