Dämmung im Keller unter der WSVO95 - Diskussion mit dem Bauträger

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Stephan

Guest
Hallo,
ich habe Diskussionen mit der bauausführenden Firma.
Wir haben ein Haus gekauft für das noch die WSVO 95 gilt.
Im Keller gibt es neben dem offenen Treppenhaus mit Flur einen beheizten Hobbyraum. (beide Räume sind in der Wärmeberechnung enthalten)
An diese beiden Räume grenzt der Heizungsraum. Dieser Raum gilt laut Auskunft der bauausführenden Firma als >12 Grad beheizt durch die Abwärme der Wasser- und Wärmestation.
Damit haben sie uns erklärt, dass die Wand zwischen Hobbyraum/Heizungsraum und Kellerflur/Heizungsraum nicht in die Berechnung zum Jahresheizwärmebedarf gehört und auch nicht gedämmt werden muss (da alle Räume >12 Grad). Das verstehe ich ja auch noch.
Interessanter weise aber grenzen die anderen Bauteile des Heizungsraums an das Erdreich bzw. an einen unbeheizten Keller und diese Wände des Heizungsraums sind nicht gedämmt. Laut Firma ist dies so, weil der Raum ja nicht per Heizkörper beheizt wird und als „temperiert“ einzustufen ist.
Ich kann mir viel vorstellen, aber dass ein Raum an einer Raumseite gegen einen beheizten Raum nicht gedämmt werden muss und auf der anderen Seite gegen unbeheizte Bereiche auch nicht gedämmt werden muss, hört sich für mich als Laien sehr abenteuerlich an. Besonders fragwürdig erscheint mir die Erklärung, der Raum sei "temperiert", da ich nirgends etwas über einen so genannten temperierten Raum gefunden habe und auch bezweifele, dass es einen Raum mit solchen gemischten Eigenschaften gibt.
Kann mir jemand weiterhelfen mit einem guten Rat? Meines Erachtens hätte der Heizungsraum, wenn >12 grad warm, als niedrig beheizter Raum mit einem extra Wärmenachweis für niedrig beheizte Räume berechnet werden oder aber als beheizter Raum in die Wärmeberechnung (und damit in die Dämmsystemgrenze) eingehen müssen.
Liege ich da völlig falsch? Habe die Frage auch an die bauausführende Firma gestellt und befürchte, ich bekomme wieder eine in meinen Augen sinnlose Antwort.Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
 
Ich vermute mal,

dass es sich um ein "schlüsselfertiges" Haus handelt und von einem Bauträger erstellt wird. In dem Fall kann ich jedem nur raten, durch einen unabhängigen Sachverständigen das gesamte Bauvorhaben überwachen zu lassen. Das kostet nicht die Welt, sichert aber für Streitfälle alle Beweismöglichkeiten. Bei grösseren Bauvorhaben ist das eigentlich der Regelfall. Und seriöse Baufirmen haben damit keine Probleme. Lassen Sie sich durch ein Ingenieurbüro beraten, dann haben Sie bei den Gesprächen was in der Hand und brauchen sich nix vorschwatzen lassen.
MfG
dasMaurer
 
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