Drei Monate nach Bezug eines Neubaues/Einfamlienhauses drang über das Dach Wasser in obere Räume ein. Die oberen räume sind "Loft-Räume", also ohne Zwischenboden zum Dach.
Beim Öffnen des Daches wurde festgestellt, dass die Dachpaltten teilweise aud er Innesneite verschimmelt waren, teilweise die Dampbremse fehlte, bzw. undicht verschweißt war. Die normale Kondenswasserbildung dampfte nicht ab, sondern bildete "Pfützen" auf der Dampfbremse, die dann überliefen und durch die Decke an die Räume lief.
Letztlich wurde jetzt alles saniert, soweit an die Stellen heranzukommen war. Das bestätitg auch ein Gutachten,mit entsprechendem Restrisiko.
Meine Fragen nun:
1. Welche Gewährleistung gibt es jetzt auf díe "Sanierung"?
2. Welchen "Schadensersatz" kann ich bei Baufirma geltend machen, da ja durch Kenntsis und Mitteilungspflicht an einen zukünftigen Kaufinterssenten der Wert dieser Immobilie gesunken ist (Schimmelbefall/Dachstuhl, Deckensanierung wegen Feuchtigkleit).
Danke,
Rayner
sicher irgendeine bauträgerfirma schlüsselfertig und ohne eigenen architekten gebaut um geld zu sparen
der Architekt hätte eine berufshaftpflicht bzw könnte persönlich in regres genommen werden
die bauträgerfirma ist sicher eine gmbh mit wenig Eigenkapital d.h. nach jahrelangen prozessen gehen die dann lieber in insolvenz statt zu zahlen falls es soweit überhaupt kommt
was kann man machen?
nicht viel sofern die bauträgerfirma nicht kulant ist
und beim nächsten mal mit architekt bauen oder sich wenigstens ordentlich informieren / beraten lassen - vorher
manch einer wälzt jede menge testergebnisse bevor er eine waschmaschine für 500 euro kauft
beim Hauskauf entscheidet in der regel nur die Farbe der fassade
... vorher und nicht nachher ...
bei solch gearteten Problemen sollte man VOR der Inangriffnahme einen RA oder RA'in anheuern - weil da anscheinend die K'... am Dampfen ist
Nachkarteln hilft meist für die Bauqualität nichts mehr - ausser Generalsanierung - und da macht meist keiner mit ....!
... und wenn Sie jetzt wissen, dass Mängel vorprogrammiert sein könnten und das bei einem Weiterverkauf nicht kund tun ... könnten findige Advokaten einen Vorsatz oder Irreführung daraus drehen ....
Hoffentlich merkts keiner ... Schwamm drüber ...
... welche Dampfsperre war den "Verschweisst" ... ? Sonderbar!
da scheint ja manches im Argen zu sein ...
mfG
Florian Kurz