Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Farben & Stuck im Bereich - Servus, ich habe ein Problem mit meinem Verputzer. Am Samstag findet die Abnahme der Innenputzarbeiten statt. Ursrünglich wollte ich einen Putz...
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Marion Lutterschmid

Guest
Servus,
ich habe ein Problem mit meinem Verputzer. Am Samstag findet die Abnahme der Innenputzarbeiten statt. Ursrünglich wollte ich einen Putz der Mörtelgruppe P 1 - reiner Kalkputz und bekommen habe ich einen P 2 als Grundputz. Er hat sogar die Auftragsbestätigung unterschrieben, aber ein anderes Material verwendet. Wie soll man sich in dem Fall verhalten.Ich möchte keine Anzeige erstatten. Kann man vom vereinbarten Nettopreis einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz abziehen?
Vielen Dank im Voraus!

Marion
 
Zahlen was bestellt ist!

Hallo
Ich würde darauf drängen, dass der D... wieder weg kommt!

Hilft der Wand und dem Haus m.E. nicht diese harte Zeug!
Macht mehr kaputt als es gut ist!

Bei einer Baustelle letztens hat der BH die ganze Schose wieder weggerissen - bezahlt hatte er schon - leider!

VOB-gerechte Maßnahmen einleiten am besten gleich Hib und Stichfest mit RA!

mfG

FK
 
Innenputz

Liebe Marion,
was für ein Untergrund liegt denn an? Normale alte Ziegel, Lehm, moderne Mauerziegel aus Keramik, Gasbeton?War die vorhandene Wand so uneben, das mehrlagig geputzt werden mußte?
Hat der Putzer mit dem P2 komplett vorgeputzt oder nur als Haftgrund einen zum Teil deckenden Spritzbewurf angebracht?
was stand genau in Deinem Auftrag?

Gruß Georg
 
Antwort zu Georgs Fragen

Lieber Georg,
es handelt sich hier um einen Neubau, d.h.die Mauerwerksziegel sind roh. Es wurde zweimal geputzt, der Grundputz mit einem Mörtel der Mörtelgruppe P 2 Kalkzementputz, obwohl als Grundputz Schwenk KP, Mörtelgruppe P 1, Stärke 10 mm gefordert war. Er hat dafür unterschrieben! Den geforderten Schweißmörtel Feinputz Schwenk Kalk-Schweißmörtel, MG P 1, Stärke 2mm hat er hingegen verwendet.

Viele Grüße

Marion
 
Innenputz

Tja, das ist ein diffiziles rechtliches Problem.
Normalerweise kann der Ausführende in begründeten Fällen Material und Herstellungsverfahren ändern, wenn das auf die Qualität und die geforderten Eigenschaften des Werkes keinen Einfluß hat. Eine Begründung für den Einsatz von P2 sehe ich nicht, im Innenbereich ist Kalk- oder Gipsputz üblich, P2 aber grundsätzlich nicht falsch. Die Frage ist, sind durch den eingesetzten Putz die geforderten Eigenschaften des Putzes negativ verändert?
Dann wären zugesichete Eigenschaften des Putzes nicht vorhanden und das Werk damit mangelhaft.
Dem Auftraggeber steht ein mangelfreies Werk zu, also Nachbesserung. Das wäre in diesem Fall Abbruch und Neuverputz in der geforderten Weise. Dies ist wiederum mit einem für den Auftragnehmer und auch den Auftraggeber im Vergleich zum Ergebnis unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Das bedeutet, auch eine Minderung des Werklohnes ist möglich.
Da Du noch nicht bezahlt hast, schlage ich Dir folgende Vorgehensweise vor:
1. Verweigere die Abnahme mit dem Hinweis auf die nicht vertragsgerechte Erfüllung und verlange Nachbesserung bis zum...
2. Im Falle der Nichterfüllung drohe ihm die Nachbesserung in deinem Auftrag durch eine andere Firma an unter Verwendung der vereinbarten Werklohnsumme.

Was kann passieren?
Der Unternehmer klagt auf Zahlung des Werklohnes und beweist, das der erstellte Putz den Regeln der Technik entspricht und in seinen Eigenschaften dem ursprünglich geforderten Putz gleichkommt. Diesen Nachweis wird er mit Hilfe eines Gutachters führen können. Der Richter verdonnert Dich dann zur Zahlung des Werklohnes inclusive der Gerichtskosten.
Diese harte Linie ziehen aber die wenigsten Firmen durch, wenn sie zumindest einen Teil Ihres Werklohnes erhalten.
Ich schlage Dir daher vor, der Firma erst mal Druck zu machen und Nachbesserung zu verlangen. Wenn er es macht, gut. Wenn nicht, biete ihm dann eine Minderung des Werklohnes, sagen wir, 40%, an.

Gruß Georg
 
Danke Georg,
doch Ausbessern ist nicht möglich, weil dann der ganze Putz runter muss! Außerdem haben die bereits ausgebesserten Stellen viele Ansätze, deshalb denke ich, wäre eine Preisminderung aufgrund des nicht gewünschten Produktes die einzige Lösung!

Schönen Abend noch, Marion
 
Thema: Kein Titel

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