Probleme mit dem Denkmalamt

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Silke4

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Ich brauche dringend rechtlichen Rat. Mein Bruder hat vor 8 Jahren seine Einfahrt vergrößert und die Fassade gedämmt. ( Fassade war vor der Dämmung geputzt und grün gestrichen und ist sie jetzt auch wieder)
Jetzt hat ihn das Denkmalamt angeschrieben und mit Bußgeld gedroht, da er keine Genehmigung hat. Er hat damals einen Architekten beauftragt, dieser hat eine Zeichnung erstellt und bei der Stadt eine Genehmigung beantragt, da das Haus in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegt. Die Genehmigung wurde auch erteilt. Jetzt stellt sich heraus, dass das Haus Teil eines „Ensembles Historische Altstadt“ ist und eine Genehmigung der Denkmalbehörde eingeholt hätte werden müssen.
Das Haus ist seit drei Generationen in unserer Familie. 2011 wurde es Anteil des o.g. Ensembles, ohne dass wir darüber informiert wurden. Das Bußgeldverfahren wurde zwar eingestellt, aber das Amt verweigert die nachträgliche Genehmigung und verlangt den Rückbau. Er soll also die Außendämmung wieder abreißen, das neue Tor ausbauen und die Einfahrt wieder verkleinern.
Was kann man da machen? Kennt jemand einen guten Anwalt aus dem Bereich Denkmalschutz?
 
Rechtsanwaltskammern fragen

Hallo Silke,

du fragst nach einem Fachanwalt, erwähnst aber nicht mal wo sich das Ganze abspielt,
kannst aber selbst im Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer anfangen zu suchen: https://www.brak.de/fuer-verbraucher/
und dich bis in die entsprechende Regionalkammer deines Bruders weiter klicken.
Die Regionalkammern haben Verzeichnisse der angeschlossenen Anwälte.
 
Anwalt

Das Ganze ist im LK Eichsfeld , Thüringen. Ich weiß natürlich wie man einen Anwalt findet. Ich wollte wissen, ob jemand einen Fachanwalt kennt, den er empfehlen kann. Nur weil man als Anwalt arbeitet und zugelassen ist, heißt das ja nicht, dass man auch wirklich was drauf hat..In Deutschland bekommt der Anwalt ja immer sein Geld, egal ob er den Rechtsstreit gewinnt oder nicht.
 
Re: Anwalt

"Nur weil man als Anwalt arbeitet und zugelassen ist, heißt das ja nicht, dass man auch wirklich was drauf hat..In Deutschland bekommt der Anwalt ja immer sein Geld, egal ob er den Rechtsstreit gewinnt oder nicht.!"
Da hast du vollkommen recht, leider ist es ganz oft so.

Was mich nur etwas wundert ist, dass zwar das Bußgeldverfahren eingestellt wurde, die Behörde aber trotzdem auf Rückbau besteht. Wie passt das denn zusammen? Um was ging es denn in dem Verfahren und warum wurde es eingestellt?
 
Baugenehmigung enthält normalerweise Denkmalschutzgenehmigung

Es würde mich nicht wundern, wenn im Eichsfeld die Uhren anders gehen. Normalerweise wird bei jedem Bauantrag in einem Sanierungsgebiet die Denkmalschutzbehörde beteiligt (ohne dass der Bauherr das mitbekommt). Wenn der Fall so ist, wie geschildert, dann kann man eigentlich mit einem vernünftigen Gespräch (Baherr, Architekt, Baurechtsamt und Denkmalamt) eine Lösung finden. Wenn Ihr eine Baugenehmigung habt, dann ist die gültig, die kann auch eine Denkmalbehörde nicht nachträglich ändern. Bittet doch einfach mal freundlich um Erläuterung der rechtlichen Situation (auch in Bezug auf energetische Sanierung, Klimawandel, Verhältnismäßigkeit).

BTW Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es lohnt sich schon, das örtliche Amtsblatt der Gemeinde zu lesen, wenn man Hausbesitzer ist. Die Gemeinden dürfen aus juristischen Gründen keine einzelnen Eigentümer informieren, denn vergessen sie auch nur einen z.B. einer Erbengemeinschaft, dann ist der ganze Vorgang nichtig. Deshalb werden solche Satzungen nur allgemein zugänglich veröffentlicht (früher im Amtsbaltt, ganz früher auch durch einen Ausrufer, neuerdings auch im Internet).
 
Debkmalamt

Ich habe mich ja schon ein wenig belesen. Die Baugenehmigung enthält nur die Anhörung des Denkmalamtes, wenn sie beim Bauamt des Landkreises beantragt wird. Hier wurde eine Genehmigung durch die Stadt erteilt, da die Änderungen am Haus laut Baugesetzt gar nicht genehmigungspflichtige sind. Das Bauamt der Stadt wurde beteiligt, da das Haus im Sanierungsgebiet liegt und dort wurde in der Vergangenheit immer auch ausdiskutiert, ob die Maßnahme Altstadtgerecht ist. Das Sanierungsgebiet ist im Grundbuch eingetragen und deshalb wundert es nicht, dass der Denkmalschutz dies nicht ist. Den Stadtanzeiger lesen zumindest meine Eltern regelmäßig. Ich weiß nicht wo und wann das veröffentlich wurde, aber keiner in unserer Straße wusste bis zu dem o.g. Sachverhalt davon.
Zum Thema miteinander sprechen: Mein Bruder ist einmal im Rahmen des Bußgeldverfahren angehört worden (schriftlich) und hat dort alles dargelegt. Dann kam der Einstellungsbescheid (ich bin jedoch der Ansicht, dass es eh verjährt ist). Gleichzeitig kam von einer anderen Sachbearbeiterin ein Schreiben, wegen dem fehlenden Antrag. Also wurde auch hier der komplette Sachverhalt dargelegt und ein nachträglicher Antrag gestellt. Anschließend musste mein Bruder noch vorher/nachher Bilder nachreichen. Das habe ich schon nicht verstanden, da das Amt ja festgestellt hat, dass die Fassade verändert wurde. Dann müssen ja Bilder vorliegen. Und jetzt wurde der Antrag abgelehnt.
 
Wenn Ihr

nachweisen könnt, bzw (Beweisumkehr!) die Gegenseite NICHT nachweisen kann, das über die Statusänderung umfassend informiert wurde,- dann dürfte die Behörde keine Chance haben!

Aber: "Das Sanierungsgebiet ist im Grundbuch eingetragen und deshalb wundert es nicht, dass der Denkmalschutz dies nicht ist." Denkmalschutz ist bei mir auch nicht im GB eingetragen. Habe ich auch noch nie gehört!

Eigentlich würde man erwarten, dass wenn ein Stadtbild bzw Altstadtkern zum Enselmbleschutz erklärt wird,- das eine transparente öffentliche Bekanntmachung erfolgt UND jeder Betroffene persönlich informiert wird.

Allerdings muss ich gestehen, dass ich mir kaum vorstellen kann das dies nicht geschehen ist? Ist nicht vielleicht einfach vergessen worden oder versehentlich in den Müll gewandert? Nun ja, wenn es so wäre, weiß man es ja eh nicht.

Also: ich würde von der Behörde den genauen Informationszeitpunkt erfragen: Wann haben sie was und wem, wodurch mitgeteilt? Konnte Ihr Bruder also Bescheid wissen? Wenn ja, hat er das Problem.
 
Seit 2011?

"2011 wurde es Anteil des o.g. Ensembles, ohne dass wir darüber informiert wurden"

Also, sorry:
Wenn es nun seit 10 (!!!) Jahren diesen Ensembleschutz gibt, können Sie mir nicht erzählen, dass Sie dies nicht hätten mitbekommen können. Da habe ich wenig Mitleid.

Eigentum verpflichtet auch.

Ts, sowas!
 
keine persönliche Information

"Eigentlich würde man erwarten, dass wenn ein Stadtbild bzw Altstadtkern zum Enselmbleschutz erklärt wird,- das eine transparente öffentliche Bekanntmachung erfolgt UND jeder Betroffene persönlich informiert wird."

GENAU das ist aus juristischen Gründen NICHT zulässig. Die Satzung ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Es DARF kein einziger Eigentümer persönlich informiert werden. Vergisst die Behörden einen Einzigen (und das sind mit Erbengemeinschaften und Teileigentümern in solchen Gebieten schnell mehrere hundert), ist die gesamte Veröffentlichung und damit die Rechtskraft der Satzung gefährdet.

Suchen Sie sich erst einen Rechtsanwalt vor Ort, der noch einmal mit dem Amt spricht oder rufen Sie vorher die obere Denkmalschutzbehörde beim Regierungspräsidium an und bitten Sie höflich um Erläuterung der Rechtslage. Wenn Sie gleich mit einem Fachanwalt für Denkmalschutz oder Verwaltungsrecht kommen, könnte es eine weitere Eskalationsstufe auslösen. In Erfurt gibt es nur einen solchen Fachanwalt.
 
Seit 2011

Hallo Hartmut, ich brauche auch kein Mitleid. Ich hatte lediglich gehofft, dass mir hier jemand einen GUTEN Fachanwalt empfehlen kann.
Niemand in unserer Straße wusste es bislang. Die können ja nicht alle blöd sein
Also falls jemand hilfreiche Informationen hat würde ich mich freuen. Alles andere brauche ich nicht.
 
Probleme mit dem Denkmalschutz

moin Silke,
Probleme mit dem Denkmalschutz löst man am besten ohne Anwalt..
Ich würde dir Empfehlen dich an die IGB Eichsfeld zu wenden (Interessengemeinschaft Bauernhaus)
die Haben da Bestimmt irgendwo Regional die Besseren Kontakte um ein Vernünftiges Gespräch zustande zu bekommen.
Zumal die mit derlei Problemen so ziemlich Täglich zu tun haben sind die dann auch gut Vernetzt.
Wir arbeiten übrigens immer Mit dem Denkmalsschutz und nie Dagegen..
Ansprechpartner dürfte im Eichsfeld Frau S.Pönnecke in Lutter sein ,die Telefonnummer ist auf der IGB Seite zu lesen.
gutes gelingen wünscht Flakes
 
Thema: Probleme mit dem Denkmalamt
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