Presshaus im Weinberg - Fassadendämmung?

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chriswoods

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Guten Tag,

Ich saniere derzeit ein altes Presshaus im Weinberg - Anfang 1940er-Jahre gebaut - um es als Wochenend- bzw. Ferienhaus zu nützen. Habe letztes Jahr im Erdgeschoss im nicht unterkellerten Teil die Bodenplatte neu gemacht, wie hier vorgeschlagen wurde: http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus...emmung-bodenplatte-erdkellerdecke-236408.html Dieses Jahr möchte ich das Dach und evtl. die Fassadendämmung angehen. Da der alte (kalte) Dachstuhl nicht mehr in Ordnung ist, mache ich gleich ein Warmdach, damit ich das Dachgeschoss auch zu Wohnzwecken nützen kann.

Wäre im Zuge des Dachausbaus auch gleich die Dämmung der Fassade empfehlenswert? Die Wand ist ca. 30 cm dick, d.h. verputzte 25er-Klinkerziegel.

Bei der Dämmung der Fassade geht es rein ums Wohlbefinden - vor allem im Winter! Ich muss bei der Sanierung keinen U-Wert nachweisen und bekomme auch keine Förderung, das habe ich bereits geklärt. Hitze im Sommer war bisher kein Problem, da ein großer, südseitiger Baum das Haus beschattet.

Die Kälte im Winter ist aber enorm, da ich das Haus nur an Wochenenden nütze und den Holz-Schwedenofen erst anheize, wenn ich am Freitagabend ankomme. D.h. die Wände bleiben über das Wochenende kalt. Würde hier z.B. eine Holzfaserplatten-Außendämmung eine Verbesserung bringen, d.h. erwärmt sich die Wand dann schneller? Wenn ja, reicht hier auch eine Dämmung von z.B. nur 60 mm? (Mehr als 80-100 mm darf es inkl. Putz nicht werden, da ich schon am Nachbargrundstück streife.) Oder soll ich in diesem Fall die Fassadendämmung gleich sein lassen?

Vielen Dank,
Christian
 
nur

eine Frage - Umnutzung im Außenbereich - hat das Bauamt zugestimmt ?
Für kurzzeitige Nutzung / Heizen wäre eine Innendämmung sinnvoller
 
Grundsatzfragen

In der Tat: Weinberg / Aussenbereich / Umnutzung zu Wohn- oder Ferienhauszwecken / Umnutzung des DG zu Wohnzwecken. Da kommen einige bau- und planungsrechtliche FRagen zusammen, die geklärt werden sollten.

Wenn es ein genehmigungsfähiges und ausgewiesenes Ferienhaus ist (< 4 Monate Nutzung/Jahr oder weniger als 25% des Energieverbrauchs des Referenzgebäudes)), können Sie eine Ausnahme von den Anforderungen der EnEV beantragen. Ansonsten gelten die U-Werte der EnEV für Bestandssanierungen.

Eine Innendämmung wäre bei Ihrer Nutzung eine sinnvolle Entscheidung. Materialwahl und Bauteilaufbauten müssen aber auf die Rohbaukonstruktion abgestimmt werden. Die Bauteile müssen trocken sein.
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Keine Sorge, natürlich baue ich nicht einfach um, sondern hole alle Genehmigungen der Baubehörde ein - und ich habe hier mit der Gemeinde bereits alle notwendigen Rahmenbedingungen lt. Bauordnung (Bund und Land - in Österreich ist das ein wenig unübersichtlich) geklärt.

An Innendämmung hab ich bisher gar nicht gedacht, weil die Räume im Innenmaß nur 3,5 Meter breit sind und ich Angst hatte, da zuviel Platz zu verlieren - werde ich mir aber mal ansehen, wenn ich damit den Wohnkomfort erhöhen kann. Vielen Dank!
 
Thema: Presshaus im Weinberg - Fassadendämmung?

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