Carport ohne Baugenehmigung

Diskutiere Carport ohne Baugenehmigung im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo zusammen Ich möchte mir gerne einen allseits offenen Fachwerksatteldachcarport zulegen. Leider sind die baugesetzlichenlichen Möglichkeiten...
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christian müller

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Hallo zusammen
Ich möchte mir gerne einen allseits offenen Fachwerksatteldachcarport zulegen. Leider sind die baugesetzlichenlichen Möglichkeiten bei mir in Grundstück trotz 1000m² etwas sehr beschränkt und lassen nur da einen Standplatz zu wo es mir absolut nicht passt. Die (30meter) Seite an der ich den Port hinstellen möchte ist meinerseits bereits von einem alten Gebäude zu 4 meter Länge und 2 meter Abstand zu dieser Mauer eingenommen. hinzu müssten jetzt noch ein Carport mit 7-8 meter Breite. Der Ansässige Baugenemigungsmensch sagt nein ich darf nicht. Mein Nachbar sagt ja ich kann schon wenn ich will und der würde sogar was Unterschreiben das er damit kein Problem hätte denn er hat an dieser Seite bereits 8 meter verbaut mit Garage und Gartenhaus. Somit währ er ned beienträchtigt. Ich habe im Internet jetzt einen Baugesetztext (für Bayern) gefunden der CarPorts und Garagen als Genemigungfrei bis 75m³ umbauten Raum erlaubt. Was passiert wenn ich das Ding jetzt einfach hinbaue und jemand das in dem 300 seelen Doft verpfeifft? Kann man gezwunden werden es wieder einzureissen? Oder muss man nur eine Ordnungsstrafe bezahlen? Schließlich kann man ja niemanden dazu zwingen. Ausserdem: "wo kein Kläger da kein Verfahren". Hat diesbezüglich schon einer Erfahrungen gemacht?
 
Die Alten erhalten

Hallo Herr Müller,

auch in hessen sind Carpots bis zu einer gewissen GRöße /Volumen baugenehmigungsfrei aber anzeigepflichtig. Allerdings sind auch hier die Grenzabstandsregelungen einzuhalten. Wenn jedoch ihr Nachbar keine Einwände hat und auch eine Vereinbarung unterschreiben würde, daß er mit einer Unterschreitung der Grenzabstände einverstanden ist, sehe ich eigentlich kein Problem, ihr Vorhaben dem Bauamt zu "verkaufen". Lesen Sie dazu die Bayerische Bauordnung genau und wenn sich dann der Bauamtstechnokrat immer noch sträubt, kann ein Besuch bei Behördenleiter oder dessen Bürgerbeauftragtem helfen.

MfG

J. Simon
 
..da wäre ich ganz vorsichtig

Guten Morgen,
an Ihrer Stelle würde ich wie von Herrn Simon vorgeschlagen vorgehen.
Selbstvertsändlich kann bei nicht genehmigten Handlungen außer dem Ordnungswidrigkeitsverfahren auch noch der Rückbau verlangt werden, sofern das Bauamt eine amtliche Versiegelung vornimmt. Kann auch sein, dass sie es dulden.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen mit dem Bauamt zu kooperieren.

Gruß
 
Kenne mich in den Bauvorschriften

nicht besonders aus. Aber schauen Sie doch mal nach, ob für bewegliche "Bauvorhaben" eine Genehmigungspflicht besteht.
 
Thema: Carport ohne Baugenehmigung

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