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christian müller
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Hallo zusammen
Ich möchte mir gerne einen allseits offenen Fachwerksatteldachcarport zulegen. Leider sind die baugesetzlichenlichen Möglichkeiten bei mir in Grundstück trotz 1000m² etwas sehr beschränkt und lassen nur da einen Standplatz zu wo es mir absolut nicht passt. Die (30meter) Seite an der ich den Port hinstellen möchte ist meinerseits bereits von einem alten Gebäude zu 4 meter Länge und 2 meter Abstand zu dieser Mauer eingenommen. hinzu müssten jetzt noch ein Carport mit 7-8 meter Breite. Der Ansässige Baugenemigungsmensch sagt nein ich darf nicht. Mein Nachbar sagt ja ich kann schon wenn ich will und der würde sogar was Unterschreiben das er damit kein Problem hätte denn er hat an dieser Seite bereits 8 meter verbaut mit Garage und Gartenhaus. Somit währ er ned beienträchtigt. Ich habe im Internet jetzt einen Baugesetztext (für Bayern) gefunden der CarPorts und Garagen als Genemigungfrei bis 75m³ umbauten Raum erlaubt. Was passiert wenn ich das Ding jetzt einfach hinbaue und jemand das in dem 300 seelen Doft verpfeifft? Kann man gezwunden werden es wieder einzureissen? Oder muss man nur eine Ordnungsstrafe bezahlen? Schließlich kann man ja niemanden dazu zwingen. Ausserdem: "wo kein Kläger da kein Verfahren". Hat diesbezüglich schon einer Erfahrungen gemacht?
Ich möchte mir gerne einen allseits offenen Fachwerksatteldachcarport zulegen. Leider sind die baugesetzlichenlichen Möglichkeiten bei mir in Grundstück trotz 1000m² etwas sehr beschränkt und lassen nur da einen Standplatz zu wo es mir absolut nicht passt. Die (30meter) Seite an der ich den Port hinstellen möchte ist meinerseits bereits von einem alten Gebäude zu 4 meter Länge und 2 meter Abstand zu dieser Mauer eingenommen. hinzu müssten jetzt noch ein Carport mit 7-8 meter Breite. Der Ansässige Baugenemigungsmensch sagt nein ich darf nicht. Mein Nachbar sagt ja ich kann schon wenn ich will und der würde sogar was Unterschreiben das er damit kein Problem hätte denn er hat an dieser Seite bereits 8 meter verbaut mit Garage und Gartenhaus. Somit währ er ned beienträchtigt. Ich habe im Internet jetzt einen Baugesetztext (für Bayern) gefunden der CarPorts und Garagen als Genemigungfrei bis 75m³ umbauten Raum erlaubt. Was passiert wenn ich das Ding jetzt einfach hinbaue und jemand das in dem 300 seelen Doft verpfeifft? Kann man gezwunden werden es wieder einzureissen? Oder muss man nur eine Ordnungsstrafe bezahlen? Schließlich kann man ja niemanden dazu zwingen. Ausserdem: "wo kein Kläger da kein Verfahren". Hat diesbezüglich schon einer Erfahrungen gemacht?