Entfernen von verklebtem Holzparkett

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M. Bulut

Guest
Guten Tag,
in unserer Altbauwohnung haben wir einen Massivholz Parkett 2,2 cm im Fischgrätmuster verklebt verlegen lassen. Der Handwerker hat den Untergrund ungenügend vorbereitet, sprich geebnet, so dass es von jedem Raum in den Flur (der 1 -1,2 cm höher war) eine Steigung entstanden ist. Das Problemkind Flur ist auch noch in sich schief (d.h. über ca. 5 m ca 4-5 cm Höhenunterschied, z.T. mit Kuhlen). In einem der Räume, in dem alter Fischgrätparkett liegt, ist auch noch ein Absatz von 3,5 cm entstanden, das sehr unschön ist.
Die einzige Lösung scheint zu sein, im Flur und in den Türbereichen der Räume das Parkett und die Spachtelmasse zu entfernen, den Untergrund vernünftig aufzubereiten und neu zu verlegen.
Fragen: wie aufwändig ist das Entefernen des Parketts? Wie machen wir das konkret? Wie kann dann beim Schleifen und Ölen der Übergang vom neuen Parkett im Flur in das bestehende Parkett in den Räumen möglichst unauffällig gestaltet werden? Wir konnten dasselbe Parkett glücklicherweise nachbestellen.
 
Hallo,

das sollte m.E. nicht Ihr, sondern das Problem des Handwerkers sein.

Gruß Markus
 
Der Boden der Tatsachen

Hallo

Erst mal zum Problem des Handwerkers: Er hat höchstwahrscheinlich keines.
Es sei denn, im VOB-Vertrag wurde in den besonderen Vertragsbedingungen eine die DIN unterschreitende absolute Ebenheit vereinbart => und das machen nur die wenigsten, die sich ihres Handwerks absolut sicher sind.
Selbst ein normaler VOB-Vertrag reicht hier nicht aus und der unwissende Bauherr ist im Normalfall der Dumme, da einfach nach DIN die Toleranzen am Bau gelten.

Wenn mit dem Parkettleger noch ein normaler Umgangston herrscht und dieser Einsicht, guten Willen und einen Funken Ehre in sich verspürt sollte er vielleicht behilflich sein das Parkett wieder aufzunehmen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Entfernen von Holzparkett 2

Vielen Dank für die Hinweise.
Zugegeben, der alte Boden hatte erhebliches Gefälle entlang der Wohnung (über 16 m waren es 8-9 cm) und stellenweise Absenkungen bzw. Kulen. Wir haben darüber gesprochen, daß es ein unverhältnismäßig großer Aufwand wäre (Tonnen von Augleichsmasse) um die gesamte Wohnung "im Wasser" zu haben und ich habe ein gewisses zumutbares Gefälle akzeptiert, ausdrücklich jedoch keine merklichen Kulen oder Unebenheiten. Natürlich wurde schriftlich über dieses Thema nichts fixiert, geschweige denn im VOB-Vertrag. Beauftragt wurde gem. Angebot. Handwerker verargumentiert also seine sichtlich schlechte Arbeit über die o.g. Absprache. Er will das nicht einsehen und verlangt für weitere Arbeiten zusätzliches Geld. Mein Vertrauen in seine Fähigkeit ist mittlerweile sehr klein. Um den finanziellen Aufwand in Grenzen zu halten wollten wir nun das Parkett selber entfernen und von einem anderen Fachmann neu verlegen lassen. Daher erneut die Anfrage nach Tipps, um das Parkett zu entfernen und natürlich auch nach weiteren Anregungen.
Danke, Merve
 
Der Boden der Tatsachen (2)

ja, jetzt könnte ich ein lautes Lied über das verlegen von Parkett singen, prozessiere gerade wg. eines lausig verlegten Parketts ......

Das Entfernen eines Parketts ist kann eine schweißtreibende Arbeit werden (denn der Kleber hält besser als die Versprechen des Parkettlegers)

Hierzu gibt es ein spatenähnliches Gerät aus Federbandstahl. Das gute Stück nennt sich "Stoßscharre" und ist zwischen 15-30€ zu haben.
(zweiten Stiel griffbereit haben, der erste geht vermutlich vor Zorn zu Bruch).
Der Kleber selbst muss anschließend abgefräst werden.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer

P.S.: Dem nächsten Parkettmenschen, der das Parkett neu verlegen soll würde ich den jetzigen Zustand zeigen "so nicht" und einen wasserdichten Vertrag abschließen.
 
Hallo,

greifen hier nicht Berufsgenossenschaftlichen Regelwerke, die ja dem allgemeinen Stand der Technik abbilden?

BGR 181, Kap.4
"Fußböden dürfen keine Stolperstellen aufweisen. ...Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4mm."

Zumindest für die Kuhlen sollte das doch greifen, oder? Für den 3,5cm- Absatz ja wohl auch.

Die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 werden doch ebenfalls überschritten, oder? Wie tief sind denn die Kuhlen?

Grüße

Thomas
 
Die Ebenheit der Dinge

Ein Parkettleger benötigt bei einer vollflächigen Verklebung einen DIN - gerechten Unterboden. Zur Pflicht des Bodenlegers gehört das Prüfen des Untergrundes auf Ebenheit gemäß DIN 18202 "Maßtoleranzen im Hochbau".
Erfüllt der Boden dies nicht und ein Abspachteln/Ausgleichen war nicht vereinbart wird er sich genau dahinter verschanzen.

Eine Abweichung der Ebenheit wird als Stichmaß zwischen einer Bezugslinie und und einem Tief- bzw. Hochpunkt ermittelt und nicht aus der Differenz im gesamten Raum. Es wird (leider) nicht diagonal durch den Raum gemessen und dann der tiefste Punkt ermittelt.
Es ergibt sich vielmehr ein Höhenunterschied zwischen einem Tiefpunkt und einer Geraden als Verbindung zweier Hochpunkte, d.h. die Messlatte liegt NICHT im Wasser.

Der Abstand dieser Hochpunkte ist der Meßpunktabstand. Das Messen auf Estrichen geschieht durch Alulatte und einem Meßkeil. Die Prüfung einer Fläche kann sich auf Einzelpunkte beschränken. In jeder Lage wird der Abstand zwischen zwei Auflagepunkten und der größte Spalt zwischen Estrichoberfläche und Unterkante der Richtlatte mit dem Messkeil neu ermittelt und unter dem auskragenden Ende der Messlatte darf nicht gemessen werden. Leider.

Ein Absatz von 3,5cm ist natürlich ein Hammer und sollte nicht passieren – es sei denn es war angekündigt.

Die BGR 181 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" wird im Wohnraum kaum zur Anwendung kommen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph

P.S.: Wer in Wiesbaden Parkett verlegen will, dem teile ich natürlich gerne telefonisch mit, mit wem er dass auf keinen Fall machen sollte.
 
BGR 181

Da die berufsgenossenschaftlichen Regelwerke den allgemeinen Stand der Technik widerspiegeln, wird auf sie auch bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen Bezug genommen (Hart W.: Wann gelten Fugenprofile als Stolperfallen?boden-wand-decke 2001 H.2, S.91)

Insofern geht da vielleicht doch etwas zu machen.

Sollte der Parkettleger nicht nach Prüfung der Ebenheit Bedenken anmelden müssen? Auf die Notwendigkeit eines Ausspachtelns verweisen?

Grüße

Thomas
 
Die Ebenheit der Dinge

Hallo Thomas,

na klar, muss er. Allerdings wurde im hier vorliegenden Fall nach Angebot beauftragt und gewisse Unebenheiten bereits im Vorfeld akzeptiert. Da wird der gute Mann nicht zu kriegen sein. Das einzige wäre tatsächlich der Absatz/ die Stolperfalle.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph



P.S.: Mein Parkettleger hatte einen fatzglatten, neuen Untergrund und hat sich in der Materialstärke vertan (abgekürzt gesagt). Zu den Türen hin hat er dann aufgespachtelt (Anstieg von der Raummitte bis 3,5 cm) damit die Türen nicht in der Luft hingen. Das ganze an 13 Türen auf 280 qm – und man wird es kaum glauben: Über DIN, Tolleranzen usw. ist dem ***** nicht beizukommen.
 
Unfassbar,

ich kann's gar nicht glauben!

Wir kommen von der Restaurierung her, und arbeiten wirklich akribisch.

Und da spachtelt einer eine Berg- und Talbahn und kommt damit durch???

Empörte Grüße

Thomas
 
Façon wahren.

Hallo Thomas,

leider gibt es Handwerker, denen man das Handwerk legen sollte. Trotz hoch und runter alle paar Meter hat mir der Gutachter keinen großen Mut gemacht.

Diesen Monat ist ein weiterer Gerichtstermin anberaumt. Gewisse handwerkliche Unzulänglichkeiten sind ja hin und wieder hinzunehmen aber das .....

immer wieder fassungslos grüßt aus Wiesbaden,

Christoph
 
Hallo zusammen,
vielen Dank für den aufklärenden Dialog zur Haftung des Handwerkers. Inzwischen habe ich erfahren, daß der Parkettleger in Zahlungsschwierigkeiten ist, d.h. dort wird nichts zu holen sein, lediglich vielleicht die durchzuführenden Arbeiten. Das Material wird wohl an mir hängen bleiben. Abgesehen davon glaube ich nicht, daß dieser Parkettleger - nachdem er nicht gerade ein Händchen für Feinarbeiten am Altbau hat - in der Lage sein wird, die nun wirklich diffizile Arbeit, einen Teil des Parketts zu entfernen und mit dem bestehenden Parkett einigermaßen wieder in Einklang zu bringen, hinzubekommen.

Für mich als Laien scheint es ein riskantes Unterfangen zu sein, dessen Ausgang ich nicht einschätzen kann (Verschlimmbesserung???) Selbst wenn wir im Flur erfolgreich das Parkett entfernen, ist die Frage wieviel wir im Flur an Tiefe gewinnen, um Ausgleichsarbeiten vorzunehmen, damit nicht Stolperfallen am anderen Ende des Flurs zur Küche und Bad entstehen. Zweite Herausforderung wird sein, das Parkett jeweils im Türbereich der drei Räume vorsichtig zu entfernen, ohne das Drumherum kaputt zu machen und nach Abtragen der Spachtelmasse wieder zu verlegen und dann noh einen sauberen Übergang zum Flur hinzubekommen.

Lange Rede kurzer Sinn, ich habe überhaupt keinen Plan, was ich machen soll....
Grüße, Merve
 
Was ist denn...

...unter der Spachtelmasse im Flur? Etwas noch die alte Dielung?

Oder wie ist der Fußbodenaufbau sonst?

Grüße

Thomas
 
Holzestrich

Hallo Thomas,
die ganze Wohnung hatte als Untergrund einen gut erhaltenen Holzestrich, der nach Entfernen des alten Linoleums zum Vorschein kam. Dieser wurde grundiert, stellenweise verspachtelt (z.B. in Türbereichen der einzelnen Räume, um den Höhenunterschied zum Flur auszugleichen) und darauf kam das Holzparkett, d.h. wir haben keine großflächige Verspachtelung im Flur. Irgendwo unter dem Holzestrich ist auf alle Fälle eine Verbretterung (hat der Heizungsbauer gesagt, der die Heizungsrohre entlang der Wände in den Boden versenkt hat). Ob aber die Verbretterung direkt unter dem Holzestrich kommt oder noch etwas dazwischen ist, weiß ich leider nicht. Was denkst Du? Das Haus ist 1903 gebaut.
Danke & Grüße Merve
 
Ich...

...verstehe nicht recht, wo dieser Absatz im Flur herkommt. Der muß doch schon vorher da gewesen sein, oder wurden die 3,5cm zusätzlich draufgespachtelt?

Wenn der Flur generell zu hoch ist, kann mit draufspachteln nichts erreicht werden.

Der Holzestrich wird wohl auf einer Unterdielung ruhen. Im Flur würde ich den Abbruch des Estrichs erwägen, und den Neuaufbau auf der Unterdielung, ggf. gleich mit Trittschalldämmung, wenn darunter bewohnter Raum ist. Im Flur bringt's am meisten...

Grüße

Thomas
 
Hallo Thomas,
nicht ganz einfach, aber ich versuche es:
Vor Verlegung Parkett:
Der Flur war ca. 1 cm höher als alle andere Räume. Mir wurde erklärt, damit die Türen unten richtig schließen und es nicht in die Räume zieht.

Nach Verlegung Parkett:
Durchgängiges Parkett in 3 Zimmern und Flur. Mit Rampen von den Zimmern zum Flur, da der 1 cm Unterschied durch (unzureichendes) Spachteln in den Türbereichen der Räume ausgeglichen werden wollte. Keine Verspachtelung im Flur.

3,5 cm Unterschied gibts nur vom Flur zum 4. Zimmer, in dem noch 105 Jahre altes Parkett liegt. D.h. 1cm Unterschied vom Zimmer zum Flur war sowieso da + 2,2 cm neues Holzparkett im Flur + Kleber macht summa sumarum 3,5 cm.

Wir werden im Flur den Holzestrich mit abtragen, dadurch gewinnen wir ca. 0,6 - 0,8 cm. Sollte direkt drunter die Verdielung kommen war's das. In dem Fall wollen wir dann im Flur statt 2,2 cm dickes ein 1,6 cm dickes Parkett verlegen und nochmal 0,6 cm holen. Da wir die alten Schweller wieder reaktivieren werden sollte dies möglich sein.

Mit künstlerischem Geschick wird es hoffentlich gelingen, in den 3 Räumen das Parkett und die Spachtelmasse in den Türbereichen abzutragen (die zur Rampe geführt haben) und quasi das Parkett zu "flicken".

Morgen kommt ein Kollege, der d alte Bauernhäuser herrichtet und ggfs. die Arbeit übernimmt...

Any further hints? Schon mal ganz lieben Dank für die Hilfe.
Grüße Merve
 
Hallo,
wollte nun das Ende meiner Story zum besten geben, für die, die es interessiert:
Ich habe das verklebte Parkett entfernen lassen. Das ging deshalb gut, weil der Untergrund (Holzestrich) weder grundiert noch ein Material (z.B. Filzeinlage) verlegt wurde um zu entkoppeln (haben wir dann nachgeholt). Das war nicht OK, half aber beim Entfernen. Auch in den Räumen konnte vorsichtig ein Ausschnitt von ca. 1,5 cm entfernt und die Spachtelmasse abgetragen werden, Dann wurde das Parkett neu verlegt. Unser Trick in der Diele 1,6 statt 2,2 cm Höhe zu nehmen hat funktioniert. Wir haben desweiteren die Türschweller wieder reaktiviert, so daß der nun existierende Höhenunterschied gar nicht mehr auffällt. Jetzt habe ich ein schönes Parkett. Die Arbeiten wurden von einem echten Profi ausgeführt. Lessons-learned ist: Parkett im Altbau sollte nur vom Experten (mit Altbauerfahrung) verlegt werden. Hier lohnt es sich, nachzuforschen, ob der Handwerker die Erfahrung wirklich mitbringt und sich Referenzen zeigen zu lassen.
Viele Grüße und vielen Dank, Merve
 
Thema: Entfernen von verklebtem Holzparkett
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