Erbpachtfrage "Wer zahlt?"

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Andreas Dams-Kohn

Guest
Hallo,
wir beabsichtigen ein Teil-Fachwerkhaus auf einem Erbpachtgrundstück zu erwerben. In einem intensiven Gespräch zwischen uns und dem Erbpachtgeber wurde die Straße, welche zum Haus führt, als reparierungsfällig / evtl. Deckschichterneuerung angesprochen. Dieses würde aber, weil es eine Privatstrasse ist, von den anderen Eigentümern (5 Grundstückseigentümer) in nächster Zeit (nach dem Kauf des Hauses) anstehen.
Nun unsere Frage: da wir ja nur Erbpachtnehmer sind (also keine Eigentümer, sondern nur "Mieter"??) müssten wir die Erneuerung bzw. Sanierung der Straße mittragen?
Wir würden uns über eine Antwort freuen.
Gruß Andreas
 
erbpacht

hallo,
soweit ich mich erinnere musste ich für mein gepachtetes Grundstück, auf welches jetz mein Haus steht, die gesamte Erschließung bezahlen. Dazu gehört auch die Strasse. Die Pacht ist nur mit dem "nakten" Grundstück verbunden, der Rest (Erschließeung, Be- Entsorgung, Verkehr, Leitungen, gehören nicht dazu.
Wie gesagt das ist meine eigene Erfahrung.
Aber der Notar der Ihnen den Pachtvertrag gefertigt hat müsste das wissen.
m.f.g.
J.E.hamesse
 
Moin

zu unterscheiden ist in diesem Fall "Eigentümer" und "Besitzer" (den Unterschied gibt´s wirklich). Für den Straßenbau zahlt der, der über die verpachtete Sache mit seinen Eigentumsrechten verfügen kann, sprich uneingeschränkte Benutzung, Weitervermietung etc. Eigentümer und Besitzer können unterschiedliche Personen sein. Alles klar?

Johannes Langfermann
 
Thema: Erbpachtfrage "Wer zahlt?"

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