Baurecht - wohnen wärend des Bauens

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Christian

Guest
Ich plane einen Neubau (Holzständer mit Strohballen, Lehm). In der Zeit des Baus würde ich gerne auf der Baustelle in einem Provisorium/Baubude wohnen. Meine Frage: Ist sowas rechtlich möglich, auch mit Familie?
Vielen Dank für die Hilfe.

Christian
 
Baustelleneinrichtung

Sehr geehrter Christian,

höchstwahrscheinlich soll das Gebäude in Hessen errichtet werden.

Nach Punkt 11.8 der Anlage 2 zu § 55 der Hessischen Bauordnung sind Baustelleneinrichtungen genehmigungsfrei. Sie müssen zur Baustelle eine räumliche Nähe aufweisen und eine dienende Funktion haben. Soweit Sie selbst am Bau beteiligt sind, dürfte das zutreffen. Etwas schwieriger dürfte es sein, Ihre Familie in einen hinreichenden Zusammenhang mit der Baustelle zu bringen.

Möglicherweise wird die zuständige Bauaufsicht nichts gegen eine Nutzung über die genannten Funktionen hinaus einwenden. Unabhängig von der Genehmigungspflicht darf die Unterkunft keine bauordnungsrechtlich relevanten Gefahren verursachen. Jedenfalls sollten Sie - schon im eigenen Interesse - für hinreichende Standsicherheit und Brandschutz sorgen.

Noch eine praktische Gegenfrage: Könnten Sie nicht günstig an einen Wohnwagen kommen, den Sie dort nur bei Bedarf für kurze Zeit abstellen?

Mit den besten Wünschen für das Bauvorhaben
und freundlichen Grüßen

B. Uhlenhut
 
Allmähliches Kopfschütteln!!

Langsam muß man sich doch fragen, was in diesem Land denn nicht noch alles so zu gewissen Genehmigungen führt bzw. genehmigt werden muß!!!
Es tendiert mittlerweile immer mehr in Richtung Entmündigung des eigenen Volkes!!
Eigentlich sagt der gesunde Menschebverstand aus, daß es doch Scheiß egal ist, wo und wie ich in der Zeit meiner eigenen Bauphase mit meiner Familie "hausen" möchte oder muß!
Ob im Bauwagen oder Zelt oder Baubude oder nur auf der Wiese wie unsere Ururahnen, aber nein, man hat hier sofort wieder die Möglichkeit und auch die Gesetzeslage, Gelder zu kassieren wegen "Verstößen" oder Genehmigungen, um die maroden Staatskassen und die trägen und verstaubten und mittlerweile immer mehr korrupten Beamtenapparate zu füttern und am überleben zu halten.
Geldverschwendungen in Größenordnungen ist ja seit vielen Jahren an der Tagesordnung und ein Muß in diesm Lande geworden.
Vielleicht ist es nicht ganz zum eigentlichen Thema betreffend, aber es sollte in diese Richtung zielen, wenn man jetzt schon über umständehalber notwendige Behausungen für seine Familie Genehmigungen einholen muß.

Trotzdem beste Grüße und gutes Gelingen beim Bau von den Lausitzer Lehmbauwerkern.
 
Baustelleneinrichtung

Vielen Dank für die schnelle Antwort Herr B. Uhlenhut. Das Gebäude soll im Südschwarzwald entstehen, aber ich vermute da ist die Regelung wohl ähnlich. Ich hätte noch eine Frage:
Wer entscheidet ob bauordnungsrechtlich relvante Gefahren vorliegen (und was sind das zum Beispiel?)? Ist das auch die Bauaufsicht?

Viele Grüße

Christian B.
 
Sehr geehrter Herr Bertulei,

die Bauaufsicht ist für die Abwehr von Gefahren zuständig, die durch bauliche Anlagen iSd Bauordnung entstehen.

Gefahr ist ein Zustand, in dem bei ungehindertem Geschehensablauf der Eintritt von Schäden droht.

Diese sind bezogen auf die "öffentliche Sicherheit und Ordnung". Das umfasst jeglichen Gesetzesverstoß und Rechte bzw. Rechtsgüter des Einzelnen. Das sind insbesondere Leben und Gesundheit. Klassiker sind die bereits erwähnten Gefahren durch fehlenden Brandschutz oder fehlende Standsicherheit.

Diese "geballte" Antwort sei mir verziehen. Ich versichere, dass entgegen der landläufigen Meinung die Arbeit des Juristen nicht auf auswendig gerlerntem Wissen beruht. ;)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uhlenhut
 
Thema: Baurecht - wohnen wärend des Bauens

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