Spechsteinofen / Betriebserlaubnis

Diskutiere Spechsteinofen / Betriebserlaubnis im Forum Haustechnik im Bereich - hallo an alle Heizer, mit dem Erwerb unseren Hauses erben wir einen an sich sehr schönen Specksteinofen (8 KW, BJ 1999), den wir auch gerne...
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GEhlerding

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hallo an alle Heizer,

mit dem Erwerb unseren Hauses erben wir einen an sich sehr schönen Specksteinofen (8 KW, BJ 1999), den wir auch gerne weiter (wie bisher) als gelegentliche Feuerstelle nutzen würden.

Laut Vorbesitzer darf der Ofen vor dem Hintergrund des BImSchG im Rahmen des Bestandschutzes an diesem Ort weiter verwendet werden.

Wer kann sagen, ob das auch gilt, wenn ich einen anderen Zug verwenden möchte, der aber ggw. noch unterhalb des Daches abgebaut ist? Was passiert 2014?

Oder anders: lohnt es sich eigentlich das Ding überhaupt in die Planung aufzunehmen?

Vielen Dank

Götz.
 
Alle

diese Fragen kann der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister umfassend und vor allem verbindlich beantworten. Einfach mal nett anfragen.
MfG
dasMaurer
 
den Bezirksschornsteinfeger (hatte ich vorhin schon angerufen)

ist am Telefon ein sympathischer Zeitgenosse, der -salopp formuliert- die ganze Feinstaubgeschichte überwiegend gelassen sieht.
Originalzitat: "es gibt ja noch nicht einmal eine Messmethode, die verbindlich vorgeschrieben wäre."

Also sind wir übereingekommen, dass die beste Lösung ist, den alten Zug wieder aufzumauern, den Ofen abnehmen zu lassen und abzuwarten was passiert.

Könnte natürlich sein,

a: dass er das ganze bei der Abnahme anders sieht, und ich meinen Zug wieder außer Betrieb nehmen kann;

b: dass der Ofen bis 2014 (oder wann auch immer) bollern darf, dann ist Schluss;

c: dass der Ofen bis 2014 (oder wann auch immer) bollern darf und es dann keinen mehr interessiert;

d: was auch immer.


b) und c) wären ok. a) nicht.

Gibt's sonst noch Ideen.

eine belastbare Stellungnahme / Abnahme gibt's wohl erst, wenn die Anlage (also Ofen und Zug) installiert ist.

Gruß Götz.
 
Ich verstehe jetzt Dein Problem nicht ganz - Du hast das Glück, einen Bezirksschornsteinfegermeister mit gesundem Menschenverstand für deinen Ofen zuständig zu haben. Der wird doch nicht jetzt etwas empfehlen und Dich dann deswegen abschiessen?

Wer durch des Argwohns Brille schaut,
findet Raupen auch im Sauerkraut (W. Busch)
 
Ob die beste Lösung

auch eine Weile die beste Lösung bleibt?

Mir war halt ein wenig plümerant, weil ich doch die Tage über das zukünftge Wesen der neuen Heizungsanlage entscheiden soll. Wenn den üblichen Gutmenschen in zwei Jahren nun eine verbindliche Vorgabe einfällt, an der auch der Schorni und mein Ofen nicht vorbeikommen, hätte man sich die Mühe vielleicht nicht machen müssen.
(als Hannoveraner ist man in Sachen Feinstaub-Operette
etwas humorlos, wer weiß, was denen noch so einfällt: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-...-trotz-Umweltzone-bei-Feinstaub-an-der-Spitze)

Ich wollte nur wissen, ob eine verbindliche Regelung in Sicht ist, (der Schorni wusste es nicht)

denn:


Stets findet Überraschung statt
Da, wo man's nicht erwartet hat

auch Wilhelm Busch, der 35 km von unserem neuen Domizil geboren wurde
(an den Schweizer mit dem skandinavisch klingenden Namen)


Gruß Götz
 
Moin Götz,

deine Frage ist eine Aufruf zur Kaffesatzleserei....aber das ist hier gottseidank nicht strafbar;-)))

Siehe Atomkraftwerklaufzeiten etc. wird dieses Gesetzesdurcheinander bleiben (und im Zweifelsfalle noch konfuser) und den Schornis genauso der Kragen platzen - dein Ofen hat also durchaus noch Aussichten auf ein längeres dasein bei euch......

Der Traum von einer allgemeingültigen Rechtsordnung ist doch nun schon lange ausgeträumt....

Frohes heizen, Boris
 
Der Schweizer mit dem skandinavisch klingenden Namen stammt übrigens aus Schleswig-Holstein, deshalb.

Genau wie der zeitlose Humor von W. Busch (der mir als Nationalheld wesentlich sympathischer wäre als der unsrige, weil seine Berühmtheit nicht von historischen Bluttaten stammt) für ganz Europa passt, ist für ganz Europa nicht zu befürchten, dass den Behörden die Ideen für weitere Vorschriften ausgehen.
Insofern, wenns nicht jetzt und hier und ausdrücklich verboten ist: mach einfach, was Du für sinnvoll erachtest.
 
Thema: Spechsteinofen / Betriebserlaubnis
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