Wer hat Erfahrung mit § 10 f Einkommensteuergesetz?

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Bernd Golling

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Bestimmt haben schon entliche von Euch Erfahrung mit dem (schönen) Paragraphen 10 f Einkommensteuergesetz sammeln können, der eine zehnjährige Abschreibung (100%) für Aufwendungen an denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt. In dieser Frage geht es mir weniger um die Aufwendungen, die dem Erhalt dienen (hier dürften mit der Denkmalbehörde und dem Finanzamt keine Schwierigkeiten entstehen), sonder eher um die Aufwendungen, die "zur sinnvollen Nutzung" des Gebäudes steuerlich abgesetzt werden dürfen.

Welche Vorgehensweisen sind zu beachten; was ist Voraussetzung? Zieht das Finanzamt bei bestimmten Aufwendungen zur "sinnvollen Nutzung" Schmerzgrenzen, wenn es um sehr teure Aufwendungen geht (z.B. edler Parkettboden, Kachelofen, Bäder, etc)? Wäre schön, wenn mir jemand oder mehrere User Ihre Erfahrungen schildern könnten, damit ich Fehler im Vorfeld vermeiden kann. Vielen Dank im voraus!!
 
Steuern und sinnvolle Nutzung

Hallo Herr Golling,
ich habe keine Erfahrung, da ich in diesem Jahr erst mein Denkmal gekauft habe. Aber:
Folgendes habe ich vorab geklärt:
1. Sie müssen vor Baubeginn mit dem Denkmalamt sprechen!
2. Sie benötigen für die Steuererklärung eine Bescheinigung des Denkmalamtes. Das Finanzamt prüft dann nicht mehr den Betrag sondern nur noch die Zuordnung (ob §10 f oder anderes).
3. "Sinnvoll" liegt auch im Ermessen des Denkmalpflegers. Ein neues Bad kann sehr wohl sinnvoll sein, die Kosten für Marmor und Whirlpool nicht mehr.

Prinzipiell wird nur anerkannt was im Vorfeld mit dem Denkmalpfleger abgesprochen wurde. Bis jetzt war "mein" Denkmalpfleger sehr vernünftig (oder meine Vorschläge realistisch). Wie die steuerliche Praxis wird schreibe ich ihnen im nächsten Frühjahr.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Preiß
 
Steuern und sinnvolle Nutzung

Hallo Herr Golling,

wie Herr Preiß geschreibt: Das Finanzamt bewertet Ihre Investition in den Denkmalschutz nicht, sondern hält sich an die Bestätigung der Investition, die Ihnen das obere Denkmalschutzamt ausstellt. Oft ein Problem: Diese Bestätigung läßt lange auf sich warten.
Gruß, Boris Scharinger
 
Denkmalschutz und Steuerersparnis

Guten Tag Herr Golling, die Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V. kann Ihnen wahrscheinlich helfen. Sie bietet ein Formblatt als Leitfaden ,betreffend Befreiung von der Grundsteuer für Denkmalbesitzer an und gibt weiterhin Rat wie Sie als Denkmalbesitzer- und renovierer Steuern sparen können. Ansprechpartnerin ist K. Schade , e-mail: ********** . Die neugestaltete Homepage finden Sie unter www.igbauernhaus.de. Alles Gute H. Reipshoff
 
Thema: Wer hat Erfahrung mit § 10 f Einkommensteuergesetz?
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