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Bernd Golling
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Bestimmt haben schon entliche von Euch Erfahrung mit dem (schönen) Paragraphen 10 f Einkommensteuergesetz sammeln können, der eine zehnjährige Abschreibung (100%) für Aufwendungen an denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt. In dieser Frage geht es mir weniger um die Aufwendungen, die dem Erhalt dienen (hier dürften mit der Denkmalbehörde und dem Finanzamt keine Schwierigkeiten entstehen), sonder eher um die Aufwendungen, die "zur sinnvollen Nutzung" des Gebäudes steuerlich abgesetzt werden dürfen.
Welche Vorgehensweisen sind zu beachten; was ist Voraussetzung? Zieht das Finanzamt bei bestimmten Aufwendungen zur "sinnvollen Nutzung" Schmerzgrenzen, wenn es um sehr teure Aufwendungen geht (z.B. edler Parkettboden, Kachelofen, Bäder, etc)? Wäre schön, wenn mir jemand oder mehrere User Ihre Erfahrungen schildern könnten, damit ich Fehler im Vorfeld vermeiden kann. Vielen Dank im voraus!!
Welche Vorgehensweisen sind zu beachten; was ist Voraussetzung? Zieht das Finanzamt bei bestimmten Aufwendungen zur "sinnvollen Nutzung" Schmerzgrenzen, wenn es um sehr teure Aufwendungen geht (z.B. edler Parkettboden, Kachelofen, Bäder, etc)? Wäre schön, wenn mir jemand oder mehrere User Ihre Erfahrungen schildern könnten, damit ich Fehler im Vorfeld vermeiden kann. Vielen Dank im voraus!!