Welche Nutzung ist erlaubt.

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Wir haben ein Forsthaus gekauft das bis zum Kaufdatum das Forstamt der Stadt war. Natürlich haben wir eine Bauvoranfrage gestellt die auch genehmigt worden ist. Jetzt scheint es so, das eine Behörde nach der anderen (Untere Naturschutzbehörde, Feuerwehr und, und und) dem Bauantrag nur mit grossen Auflagen zustimmen will - oder so eben gar nicht. (Natürlich haben wir uns das nochmal überlegt und den Bauantrag zu Bauvoranfrage geändert). Jetzt sind wir am überlegen, den Bauantrag zurückzuziehen (Wir hätten Gastronomie im Wald machen wollen) und nur noch dort zu wohnen und einen Teil an einen Gewerblichen zu verpachten.
Daraufhin stellt sich folgende Frage:
Es war immer das Forsthaus und der Förster hat dort gewohnt.Außerdem war es immer das Forstamt!
Welche Nutzung ist denn nun erlaubt?
 
Gute Frage ...

Bei derlei Umnutzungsüberlegungen mischen leider immer viele, nicht immer unbedingt koordinierte, Verwaltungsstellen mit. Im Grunde regelt die BAunutzungsverordnung, was wo in welchem Umfange zugelassen ist. Alles, was davon abweicht, bedarf der Ausnahmegenehmigung. Leider ist´s auch so, daß die letztendliche Entscheidung über die Zulässigkeit einer solchen Umnutzung immer beim verantwortlichen Architekten liegt, selbst, wenn alle Stellen vorher zugestimmt haben.
Es kann bis hinauf zum LAndwirtschaftsministerium gehen und über die Bezirksregierung bis hinunter zum örtlichen Forstamt, darüber zu befinden. Auf der anderen Seite wird aber eine solche
Umnutzung, wie in NRW, gelegentlich auch offensiv gefördert und bezuschusst (www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/pdf/broschuere_umnutzung.pdf)
 
Welche Nutzung ist denn nun erlaubt?

Hallo,
Die Antwort lautet : Forstamt.

Sicher befindet sich das Haus im Aussenbereich.
Hier wird nach BauGB § 35 verfahren.

Sobald sich die Nutzung ändert, wird der Bauantrag wie der eines Neubaus behandelt.

Wenn Sie das Gebäude von der Stadt gekauft haben , sind Die jetzt am Zuge.

Die Stadtverordneten müssen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. (Planungshoheit der Gemeinde):

Entweder einen qualifizierten B-Plan aufstellen,

oder auf der Ebene des Flächennutzungsplanes einen Sondergebietsstatus schaffen.


Was sagt denn der Bürgermeister?

viele Grüße
 
Thema: Welche Nutzung ist erlaubt.

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