Nur ein Teil als schützenswert definiert im Denkmalbuch - aber weitere Auflagen

Diskutiere Nur ein Teil als schützenswert definiert im Denkmalbuch - aber weitere Auflagen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Abend, ich besitze einen Hof dessen Hofpflasterung und der Dachstuhl eines Gebäudes als schützenswert eingestuft wurde. Allerdings ist die...
P

Pragmatischer

Beiträge
19
Guten Abend,
ich besitze einen Hof dessen Hofpflasterung und der Dachstuhl eines Gebäudes als schützenswert eingestuft wurde. Allerdings ist die Hofpflasterung schon lange "anders" als sie bei der Eintragung war (durch Vorbesitzer oder Vorvorbesitzer geändert).
Der Dachstuhl ist geschützt. Aber, das Denkmalschutzamt fordert viele Dinge, die nichts mit dem Dachstuhl zu tun haben. So müssen alle Fenster aus Holz sein; Schiefer an der Fassade ist nicht möglich; eine Solaranlage schon gar nicht.

Wie weit wirkt sich Denkmalschutz aus? Ist es ausreichend, wenn einer kleiner Teil schützenswert ist, das der Gesamtteil mit Auflagen versehen wird (weil das Gesamtbild nicht verändert werden darf)?

Danke
 
Ja

Was steht in der Unterschutzstellunsgurkunde? Welches Bundesland ist es und handelt es sich ggf. um einen Denkmalschutzbereich?
Die einfachste Antwort ist - Ja, es ist ausreichend wenn ein kleiner Teil als schützenswert eingestuft ist. Es ist sogar ausreichend wenn die Umgebung schützenswert eingestuft ist. Am besten pragmatisch sein und zusammen mit der UDB eine Lösung suchen und nicht engstirnig gegen diese arbeiten.
 
Ist Ja richtig, oder einfach?

Die einfache Antwort ist JA. Woher rührt das ja?
Es gibt Häuser, da ist nur ein Fenster geschützt/eingetragen. Muss ich die Denkmalschutzbehörde kontaktieren, ob die Treppe so wie von mir geplant gestaltet werden darf?

Klar, bei Ensembles gilt es die Ansicht zu bewahren. Ob der Innenbereich auch davon betroffen ist? Wäre interessant zu wissen?

Die einfachste Antwort wäre meines Erachtens NEIN. Nur das ist geschützt, was schützenswert ist und das was das Schützenswerte in der Substanz beeinflusst. Aber wäre das die richtige Antwort??
 
Ja oder Nein ist nicht die Frage

Kleine OT - Anregung ... wenn du die Antwort schon hast, kann man sich die Frage ersparen. Das ist dann pragmatisch.
Wenn man nur eine Unterstützung seiner Meinung sucht sollte man nicht in dieses Forum gehen sondern zu Facebook, da kannst du dir dann von 200 Antworten die passende aussuchen. Hier antworten in der Regel Leute die wissen wovon sie sprechen.
Fakt ist ... Denkmalschutz ist Ländersache - ohne Bezug zum Bundesland ist deswegen hier keine weitergehende Antwort realistisch möglich.
Was unter Schutz gestellt ist und wie das entsprechende Fachgutachten in Bezug auf Umfeld aussieht ist hier nicht bekannt. Eine Antwort inwieweit dies auf die Entscheidung der UDB Einfluß hat ist ohne diese Fakten nicht belastbar zu beantworten.
Wie die Ortssatzung und der Bebauungsplan in der Gemeinde aussieht ist hier nicht bekannt. Eine belastbare Antwort hierzu und zur Gestaltung einer Fassade zu geben wäre reine Spekulation.

Es ist faktisch falsch in NRW und einigen weiteren Bundesländern, dass nur das geschützt ist, was als als erhaltenswert in der Unterschutzstellung steht. Damit ist die Eingangsfrage, zwar nicht zu deiner Zufriedenheit aber ausreichend beantwortet.

Ich rate hier im Rahmen der Planung mit der UDB zu sprechen auch wenn ich hier die praktikable Bereitschaft dazu nicht erkenne. Aber das tut hier nichts zur Sache. Ich wünsche alles Gute.
 
Ja oder Nein ist schon die Frage

Guten Abend,
es ist nicht so, dass wir nicht mit den Behörden in Sachsen zusammenarbeiten möchten.
Aber die Zusammenarbeit ist sehr schwer. Antworten kommen spät oder gar nicht, auch auf Nachfrage nicht.
So haben wir bis heute keine Auskunft bekommen, was überhaupt "exakt" schützenswert ist bzw. eingetragen ist. Auch keine Auszug aus dem Denkmalbuch oder durch welche Kriterien die Objekte anerkannt wurden.

Die Gemeinde und viele Menschen des Ortes möchte die Gebäude gerne abreißen, weil sie das "Ortsbild" stören und verfallen. So ist es leider in vielen Regionen im Osten und Norden, besonders auf dem Land. Die Häuser verfallen... und verfallen. Sie sind nicht attraktiv und mit Denkmalschutz schon gar nicht.
Wir möchten sie gerne erhalten. Aber die Auflagen der Denkmalschutzbehörde sind massiv viele - daher die Frage, ob man alle Auflagen einhalten muss, auch wenn sie den geschützten Teil (den wir nur "mündlich" übermittelt bekommen haben) schützen.

Finanzielle Unterstützung gibt es kaum, oder gar nicht. Das bewegt sich jedenfalls im Promillbereich der Zusatzkosten durch Auflagen.

Es ist richtig, dass die Allgemeinheit (vertreten durch die UDB) mit im Boot ist und Kultur erhalten werden muss. Aber zahlen möchte die Allgemeinheit (der Steuerzahler) dafür nicht, weil kaum Gelder da sind und diese (verständlicherweise) doch eher in den Kindergartenausbau investiert werden. Realität.

Fordern und Fördern. Nun, beim Denkmalschutz versagt letzteres. Vielleicht sollte man ganz auf Auflagen verzichten (und nur ein Abreißen verbieten). Dann würden die Objekte in verlassenen Gegenden attraktiver sein und man würde den Eigentümern vertrauen, das Beste daraus zu machen. Also keine Verbotsmentalität.

[Dieser Kommentar ist am Thema vorbei. Leider waren die bisherigen Antworten es auch.]
 
Also Sachsen...

...das ist partiell ein schwieriges Pflaster. Überbordende Forderungen paaren sich da auch mal mit mangelnder Qualifikation. Dazu kommt, daß sich manches Amt in den letzten 2 Jahren in eine Faultierfarm verwandelt hat.

Da ja nun die Seuche wohl ihrem Ende entgegengeht, fallen ja wohl auch die Beschränkungen für den persönlichen Verkehr mit dem Amt. Gegen stockenden Schriftverkehr hilft m.E. nur der persönliche Besuch. Das ist dem Sachbearbeiter am unangenehmsten, weil es eine direkte Reaktion erfordert. Man bringe viel Freundlichkeit und etwas Geduld und Nachdruck mit. Dann wählt der Amtschimmel den Weg des geringsten Widerstandes und ringt sich zu einer Auskunft durch. Sonst steht ja die Gefahr im Raum, daß Du wiederkommst...

Mit Dresdner Grüßen

Thomas
 
Thema: Nur ein Teil als schützenswert definiert im Denkmalbuch - aber weitere Auflagen
Zurück
Oben