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Pragmatischer
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Guten Abend,
ich besitze einen Hof dessen Hofpflasterung und der Dachstuhl eines Gebäudes als schützenswert eingestuft wurde. Allerdings ist die Hofpflasterung schon lange "anders" als sie bei der Eintragung war (durch Vorbesitzer oder Vorvorbesitzer geändert).
Der Dachstuhl ist geschützt. Aber, das Denkmalschutzamt fordert viele Dinge, die nichts mit dem Dachstuhl zu tun haben. So müssen alle Fenster aus Holz sein; Schiefer an der Fassade ist nicht möglich; eine Solaranlage schon gar nicht.
Wie weit wirkt sich Denkmalschutz aus? Ist es ausreichend, wenn einer kleiner Teil schützenswert ist, das der Gesamtteil mit Auflagen versehen wird (weil das Gesamtbild nicht verändert werden darf)?
Danke
ich besitze einen Hof dessen Hofpflasterung und der Dachstuhl eines Gebäudes als schützenswert eingestuft wurde. Allerdings ist die Hofpflasterung schon lange "anders" als sie bei der Eintragung war (durch Vorbesitzer oder Vorvorbesitzer geändert).
Der Dachstuhl ist geschützt. Aber, das Denkmalschutzamt fordert viele Dinge, die nichts mit dem Dachstuhl zu tun haben. So müssen alle Fenster aus Holz sein; Schiefer an der Fassade ist nicht möglich; eine Solaranlage schon gar nicht.
Wie weit wirkt sich Denkmalschutz aus? Ist es ausreichend, wenn einer kleiner Teil schützenswert ist, das der Gesamtteil mit Auflagen versehen wird (weil das Gesamtbild nicht verändert werden darf)?
Danke