C
C.Kneffel
Guest
Hallo!
Wir beabsichtigen auf dem noch bewirtschafteten Bauernhof
der Eltern ein neues Wohnhaus für die Tochter, nebst insgesamt vierköpfiger Familie neu zu errichten.
Zuwegung etc. sind gesichert. Der Hof wurde mitlerweile
von dem Bruder der Tochter übernommen, welcher im alten Wohnhaus (der Eltern) wohnt.
Wie sind die Chancen eine Genhemigung zu erhlaten und wie geht man am besten vor?
Vielen Dank
Wir beabsichtigen auf dem noch bewirtschafteten Bauernhof
der Eltern ein neues Wohnhaus für die Tochter, nebst insgesamt vierköpfiger Familie neu zu errichten.
Zuwegung etc. sind gesichert. Der Hof wurde mitlerweile
von dem Bruder der Tochter übernommen, welcher im alten Wohnhaus (der Eltern) wohnt.
Wie sind die Chancen eine Genhemigung zu erhlaten und wie geht man am besten vor?
Vielen Dank