Neubau im Aussenbereich

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C.Kneffel

Guest
Hallo!
Wir beabsichtigen auf dem noch bewirtschafteten Bauernhof
der Eltern ein neues Wohnhaus für die Tochter, nebst insgesamt vierköpfiger Familie neu zu errichten.
Zuwegung etc. sind gesichert. Der Hof wurde mitlerweile
von dem Bruder der Tochter übernommen, welcher im alten Wohnhaus (der Eltern) wohnt.
Wie sind die Chancen eine Genhemigung zu erhlaten und wie geht man am besten vor?

Vielen Dank
 
Baugenehmigung

Guten Morgen,

da Bauordnungsrecht Ländersache ist, kommt es ganz darauf an, wo Sie wohnen.
Am besten wird es sein, Sie fragen mal in der Bauberatung Ihrer Stadtverwaltung / Landkreis / Landratsamt nach.
Dort wird man Ihnen eine verbindliche Auskunft geben können.

mit bestem Gruß
 
Neubau!!

Guten Tag C.Kneffel.
Bei ihrer Frage würde ich vielleicht nur noch hinzufügen dass sie das Denkmalamt eventuell auch Fragen sollten ansonsten hat Dietmar Beckmann Ihnen schon alles geschrieben.

Mit zimmerlichem Gruß
Andreas Vollack
aus Hann. Münden
 
Thema: Neubau im Aussenbereich

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